Biometrischer Pass: Muss nachgezählt werden?
Von Iwan Städler. Aktualisiert am 18.05.2009 55 Kommentare
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Der Bundesrat sei froh, «dass es so herausgekommen ist», sagte Eveline Widmer-Schlumpf gestern vor den Medien. Zuvor hatte die Justizministerin stundenlang um ein Ja bangen müssen. Erst kurz nach 15 Uhr, als die Resultate der beiden letzten Kantone (Bern und Aargau) eintrafen, konnte die Bündnerin aufatmen. Denn erst dann war klar, dass eine hauchdünne Mehrheit von 50,1 Prozent den biometrischen Pass gutheisst.
Betrachtet man die Resultate in den einzelnen Kantonen, so versagen die gängigen Erklärungsmuster. Da klafft kein Röstigraben. Und auch zwischen Stadt und Land sowie zwischen links und rechts sind keine grossen Unterschiede auszumachen. Stattdessen erscheint die Schweiz als bunter Fleckenteppich. Der Zwiespalt zog sich offenbar quer durch die Bevölkerung. Gesamtschweizerisch entschied am Ende eine Differenz von nur 5504 Stimmen. Es ist äusserst selten, dass Schweizer Abstimmungen derart knapp ausgehen. Seit der Gründung der modernen Eidgenossenschaft 1848 kam dies lediglich dreimal vor – das letzte Mal im November 2002, als das Volk die Asylinitiative der SVP mit einer hauchdünnen Mehrheit verwarf. Damals ergab sich am Abstimmungstag eine Differenz von 3422 Stimmen, worauf in mehreren Gemeinden nachgezählt werden musste – insbesondere dort, wo die Stimmzettel nicht gezählt, sondern gewogen worden waren. Das Wägen erwies sich allerdings als unproblematisch. Dennoch veränderte sich das Resultat: Statt 3422 gaben am Ende 4208 Stimmen den Ausschlag zugunsten der Gegner.
«Wir wären schlechte Verlierer»
Die Bundeskanzlei ging damals davon aus, dass sich das Ergebnis beim Nachzählen um bis zu 10'000 Stimmen verschieben kann. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass das Ja zum biometrischen Pass noch in ein Nein kippen könnte. Erst müssten die Gegner aber Stimmrechtsbeschwerden auf kantonaler Ebene erheben. Ob sie dies tun, war gestern unklar. «Wir sehen uns das am Montag in aller Ruhe an», sagte Juso-Präsident Cédric Wermuth. Bastien Girod von den Jungen Grünen ist eher gegen ein Nachzählen: «Wir wären schlechte Verlierer.» Auch SVP-Nationalrat Lukas Reimann geht nicht davon aus, Stimmrechtsbeschwerde zu erheben. Es sei denn, es tauche der begründete Verdacht auf, dass irgendwo ein Fehler passiert sei.
Klar ist für die Passgegner hingegen, dass das knappe Resultat die Politik verpflichtet. Jetzt müsse die Landesregierung betreffend der Sicherheit der Pässe nochmals über die Bücher, findet Lukas Reimann. Gegebenenfalls müsse sie Schutzhüllen abgeben, damit der Pass nicht von Dritten (verschlüsselt) gelesen werden könne, wie dies bei einem Test durch das Bundesamt für Kommunikation der Fall gewesen sei. Darüber hinaus verlangt Reimann, dass die Identitätskarte auch künftig ohne Chip erhältlich sein soll. Und er schliesst sich der Forderung der Grünen an, es jedem Einzelnen freizustellen, ob er seine Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank speichern lassen will oder nicht. Wer sie löschen lässt, würde im Gegenzug auf einen raschen Ersatz verzichten, wenn sein Pass verloren oder vergessen geht.
Auch Eveline Widmer-Schlumpf möchte dem knappen Abstimmungsresultat Rechnung tragen. Der Bundesrat wolle auch in Zukunft eine Identitätskarte ohne Chip anbieten. Im Übrigen erteilte die Justizministerin jenen Stimmen eine Absage, welche die Fingerabdrücke der zentralen Datenbank für die Fahndung nach Kriminellen verwenden möchten.
Keine Passdaten für die Fahnder
Laut der Zeitung «Sonntag» ist Doris Fiala eine solche Stimme. Die FDP-Nationalrätin dementiert jedoch: «Ich kenne niemanden, der für eine solche Gesetzesänderung wäre. Ich bin es sicher nicht. Vielmehr wurde ich vom ‹Sonntag› falsch zitiert.» Der Passbefürworter und Zürcher FDP-Nationalrat Ruedi Noser will sich gar mit allen Mitteln gegen einen solchen «Missbrauch» der Passdaten einsetzen. Falls das Parlament die Daten je für Fahndungszwecke heranziehen wolle, werde er das Referendum ergreifen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.05.2009, 09:08 Uhr
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55 Kommentare
Bei einem Abstimmungsresultat von 50.1% Ja und 49.9% Nein kann man in demokratischem Sinne nicht von einer "Mehrheit" oder "Minderheit reden. Um solches zu vermeiden und im Interesse eindeutig demokratischer Verhältnisse und Meinungsbildung, müsste zwischen den Ja- und den Nein-Stimmen eine Differenzquote von z.B. 5% eingeführt werden, damit eine Abstimmung als gewonnen anerkannt werden kann. Antworten
Ich habe nichts zu verbergen, denn ich mache immer das was der Staat und mein Chef von mir wollen. Deshalb wissen die auch über alles Bescheid. Kennen meine Krankenakte, meine Finanzen, meine Fingerabdrücke etc. wenn mir befohlen wird etwas zu tun, dann führe ich es aus. So muss ich keine Verantwortung tragen und ich muss nicht wissen was gut für mich ist, denn die anderen wissen es ja schon. Antworten
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