Blocher klagt Bund ein und fordert 10'000 Franken
Alt-Bundesrat Christoph Blocher ist überzeugt, dass die Bundesanwaltschaft (BA) und die Subkommission der Geschäftsprüfungskommission (GPK) ihm im Sommer 2007 ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher unterstellt haben, um ihn aus dem Amt zu drängen. Wie Blocher in der am Freitag von Nationalrat Christoph Mörgeli den Medien vorgelegten Klageschrift schreibt, hatte das Vorgehen von BA und GPK «einzig zum Ziel, den ungeliebten Vorgesetzten aus dem Amt zu drängen, dem Kläger persönlich und der SVP politisch (...) zu schaden». In der Haftungsklage fordert Blocher eine Genugtuung von 10'000 Franken.
Seine Nichtwiederwahl als Bundesrat bezeichnet Blocher juristisch als «adäquat kausale Folge der widerrechlichen Ehrverletzungen durch die Mitarbeiter der BA und der GPK-Mitglieder Lucrezia Meier-Schatz und Jean-Paul Glasson». Christoph Blocher hatte seine Genugtuungsforderung in erster Instanz an den Bundesrat gerichtet. Die Landesregierung lehnte sein Begehren am 12. November 2008 ab. Mit seiner Klage vor Bundesgericht zieht Blocher nun vor die zweite Instanz. (vin/sda)
Erstellt: 15.05.2009, 16:38 Uhr
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