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Blocher-Auftritt sorgt für Konfusion

Von Andrea Sommer. Aktualisiert am 19.11.2010 200 Kommentare

Christoph Blocher sorgt mit kategorischen Äusserungen für neue Irritationen um die Auslegung der Ausschaffungsinitiative. Adrian Amstutz stellt Widersprüche zwischen seinen eigenen und Blochers Aussagen in Abrede.

Wen will die SVP ausschaffen? Diese Frage erhitzt derzeit die Gemüter der Schweizer Stimmbevölkerung. Im «Talk Täglich» heizte SVP-Chefstratege Christoph Blocher  die Diskussion zusätzlich an.

Wen will die SVP ausschaffen? Diese Frage erhitzt derzeit die Gemüter der Schweizer Stimmbevölkerung. Im «Talk Täglich» heizte SVP-Chefstratege Christoph Blocher die Diskussion zusätzlich an.
Bild: Susanne Keller

«Christoph Blocher, wollen Sie im Ernst einen Strolch, der in eine Alphütte einbricht und drei Landjäger stiehlt, genauso ausschaffen wie einen, der in der Bahnhofstrasse eine ganze Bijouterie ausräumt?», fragte Moderator Markus Gilli am Mittwoch im «Talk Täglich» auf dem Zürcher Regionalsender TeleZüri. Blochers Antwort kam postwendend: «Natürlich!». Im Rededuell zur Ausschaffungsinitiative trat Blocher gegen den Basler Nationalrat Daniel Vischer (Grüne Partei) an – und redete Klartext.

Die Gegner entkräften

Blochers Aussagen stehen in auffälligem Kontrast zu den moderaten Äusserungen von Kampagnenleiter Adrian Amstutz in der «Arena» und im Interview mit der «Berner Zeitung». Dort erklärte der SVP-Nationalrat: «Wir wollen vorab Mörder, Vergewaltiger und Drogenhändler ausschaffen. Uns geht es aber auch um Leute, die unsere Sozialwerke um Hunderttausende von Franken schädigen.»

Die Angst der Gegner davor, dass die SVP die Initiative wortgetreu umsetzen will, versuchte Amstutz im BZ-Interview zu entkräften. Er versprach: «Wir bieten im Parlament selbstverständlich Hand dazu, dass Bagatelldelikte wie das falsche Ausfüllen einer Zeile auf dem AHV-Formular ausdrücklich nicht in den Deliktkatalog kommen.»

Vischer dankt Blocher

In der «Arena», so sagte Vischer im TeleZüri-Talk, habe Amstutz stets bestritten, dass Ausländer wegen Bagatelldelikten ausgewiesen würden. Darauf präzisierte der ehemalige Justizminister Blocher seine Haltung: «Wer einen Einbruchdiebstahl begeht und deswegen rechtskräftig verurteilt wird, der muss gehen.» Die Beurteilung der Schwere des Delikts liege beim Richter, ebenso das Festlegen des Strafmasses. «Aber gehen muss so einer, das ist überall so.» Und diene der Sicherheit im Land: Laut Blocher fürchteten die meisten ausländischen Straftäter die Ausweisung mehr als das Gefängnis.

Kontrahent Daniel Vischer freute sich sichtlich über die klare Aussage und bedankte sich dafür. «Herr Blocher redet zum ersten Mal Klartext.» Diese Haltung spiele bei der Auslegung der Initiative durch das Parlament eine Rolle. Denn wird diese am 28.November von der Stimmbevölkerung angenommen, dann müssen National- und Ständerat jene Delikte bestimmen, die zu einem Landesverweis führen sollen. Dabei müssen sie – neben anderen Kriterien – auch den Willen der Initianten berücksichtigen.

Angesprochen auf Christoph Blochers TeleZüri-Auftritt, will Amstutz allerdings nichts von einem Widerspruch wissen. «Da gibt es keine Differenz zwischen Christoph Blocher und mir.» Dann bekräftigt Amstutz Blochers Aussage: «Einbruch ist keine Bagatelle. Deshalb fordern wir, dass jeder Ausländer das Land verlassen muss, der wegen eines Einbruchs rechtskräftig verurteilt wurde.» Grund dafür seien eben nicht die gestohlenen Landjäger, sondern das Einbruchsdelikt. «Die Opfer stehen unter Schock und können nachts nicht mehr ruhig schlafen.» Dies, so Amstutz, würden ihm Betroffene immer wieder berichten. «Zudem beinhaltet ein Einbruch in der Regel Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl – das sind keine Bagatellen.»

SVP will Paradigmenwechsel

Amstutz bleibt dabei: Die SVP wolle niemanden wegen geringfügiger Delikte wie zwei Stunden schwarzer Putzarbeit pro Woche oder dem falschen Ausfüllen einer Zeile eines AHV-Formulars ausschaffen. Ausgewiesen werden sollen jene Straftäter, die rechtskräftig verurteilt worden seien. «Bis es so weit ist, sind eine Anzeige, ein Kläger, ein Prozess und ein Urteil mit sämtlichen Rekursmöglichkeiten nötig», sagt Amstutz.

Dazu, dass die Initiative einen Paradigmenwechsel bringen soll, steht der SVP-Nationalrat. Etwa in der Behandlung der nigerianischen Kokaindealer. Diese würden heute und auch bei der Annahme des Gegenvorschlags wegen der geringen Drogenmenge, die sie bei sich hätten, nicht hart bestraft und könnten bleiben. «Mit der Initiative müssten sie gehen.» (Berner Zeitung)

Erstellt: 19.11.2010, 10:15 Uhr

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200 Kommentare

Florian Cabanas

22.11.2010, 11:25 Uhr
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@Manuel Schaub: Das sind ja wieder mal die selben Gutmenschensprüche, gepaart mit Unwahrheiten. Niemand wird in ein Land ausgeschafft, wenn ihm dort Folter droht. Das sollte mittlerweile auch der Einfachste verstanden haben. Und ausserdem: Wir können gerne alle hier behalten, lebenslang im Knast. Bezahlen Sie's? Dacht ich mirs doch. Antworten


Marc Michel

19.11.2010, 11:19 Uhr
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Was soll dieser Artikel? - Die Ausschaffungsinitative wird am 28.11. angenommen, auch wenn der linke Blätterwald noch so raschelt. Antworten



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