Schweiz

Blochers Strafbefehl kommt unter Beschuss

Gewalttäter kommen ab 2011 seltener vor Gericht. In vielen Fällen reicht ein Strafbefehl des Staatsanwalts. Doch nun wollen Parlamentarier das neue Gesetz ändern, bevor es in Kraft tritt.

Als Justizminister Christoph Blocher im Dezember 2007 vom Nationalrat Abschied nahm, verbuchte er unter dem gemeinsam Erreichten die neue Strafprozessordnung. Sie werde zu «schnelleren und besseren Verfahren» führen, war er überzeugt. Doch bevor das Jahrhundertwerk in Kraft getreten ist, bezweifeln Parlamentarier, ob schneller wirklich besser ist. 32 bürgerliche Nationalräte unterstützen einen Vorstoss des Solothurner CVP-Nationalrats und früheren Strafverteidigers Pirmin Bischof, der «Gewalttäter wieder vor den Richter» bringen und das Strafbefehlsverfahren entsprechend einschränken will.

Bisher können Staatsanwälte und Untersuchungsrichter in den meisten Kantonen per Strafbefehl Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten verhängen. Neu werden es bis zu sechs Monate sein. Akzeptiert der Angeschuldigte den Strafbefehl, wird dieser zum rechtskräftigen Urteil. Die Erfahrung zeige, dass viele Beschuldigte den Fall nicht weiter zögen vor den Richter, sagte Blocher während der Parlamentsdebatte. Ihnen sei lieber, die Sache sei erledigt. «Dann sind für sie all die Unannehmlichkeiten, die mit Gerichtsverfahren verbunden sind, vorbei.»

Abschreckung: Gerichtsverhandlung

Doch gerade dies möchte Bischof bei Gewalttätern, Sexual-Delinquenten und Rasern verhindern. Jungen Ersttätern mache die Gerichtsverhandlung oft mehr Eindruck als die Strafe selbst. Dabei lassen sich Delinquenten nicht nur vom meist formellen Rahmen beeindrucken, in dem der Angeklagte zum Richter aufschauen muss, sondern auch von der Tatsache, dass Geschädigte und Journalisten den Fall im Gerichtssaal mitverfolgen können.

Zwar werden auch künftig viele Täter vor dem Richter erscheinen müssen, wenn sie eines der von Bischof genannten Delikte verübt haben, weil das Strafmass über einem halben Jahr liegt. Es gibt aber durchaus Fälle, die heute zu einem Gerichtsverfahren führen, künftig aber per schriftlichen Strafbefehl erledigt werden. Verletzt zum Beispiel ein junger Mann zum ersten Mal während eines Raufhandels ein Opfer, muss er nach den Richtlinien der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mit einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen rechnen. Heute kommt er deswegen vor den Richter, künftig aber könnte er lediglich einen Brief mit dem Strafbefehl zugestellt erhalten – dann jedenfalls, wenn der Staatsanwalt nicht eine Strafe von mehr als 180 Tagessätzen oder sechs Monate Gefängnis für angemessen hält.

Beim Staatsanwalt vortraben?

Auch die drei Lehrlinge, die diesen Frühling auf dem Bahnhof Kreuzlingen TG von der Überwachungskamera gefilmt wurden, als sie zwei Passanten zusammenschlugen, könnten in die Kategorie jener Täter fallen, die künftig lediglich einen Strafbefehl erhalten. Hingegen kommen Fälle von schwerer Körperverletzung – in denen das Opfer etwa bleibende Schäden davonträgt – heute und auch in Zukunft von Gesetzes wegen vor den Richter.

Wenig von Bischofs Vorstoss hält Felix Bänziger, der Präsident der Konferenz der schweizerischen Strafverfolgungsbehörden. Um junge Ersttäter zu beeindrucken, müsse die neue Strafprozessordnung nicht schon wieder geändert werden, findet der stellvertretende Berner Generalprokurator: «Eine Einvernahme durch den Staatsanwalt kann ebenso Eindruck machen wie eine Vorladung durch den Richter, wenn sie in einem entsprechenden Rahmen durchgeführt wird.» Das Gesetz lasse dies durchaus zu. Es sei jetzt eine Führungsaufgabe der leitenden Staatsanwälte, Anweisungen zu geben, wann eine Einvernahme angezeigt sei.

Keine Äusserung von Blocher

Bischof zweifelt allerdings, ob Staatsanwälte den zusätzlichen Aufwand betreiben werden. Denn für das Parlament, dem er selber damals noch nicht angehörte, war Effizienz das oberste Gebot. Deshalb strich es aus der bundesrätlichen Vorlage auch die Bestimmung, wonach Staatsanwälte die Beschuldigten einvernehmen müssten, bevor sie sie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilten. Blocher, der sich heute nicht mehr zur Strafprozessordnung äussern will, wehrte sich nicht dagegen. Auch er betonte, dass «der Strafbefehl natürlich eine wesentliche Entlastung des Strafverfolgungsverfahrens» sei.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.06.2009, 22:24 Uhr

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14 Kommentare

Alois Leimgruber

30.06.2009, 07:27 Uhr
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Hat man der Schweiz eigentlich nichts wichtigeres zu tun als auf Christoph Blocher herum zutrampen,wir haben doch weiss Gott grössere Probleme zu lösen. Antworten


Tobias Michael Frey

30.06.2009, 05:24 Uhr
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@reto barandun: franziska bolliger hat sich etwas ungluecklich ausgedrueckt. 'erworben' hat unser blocher der nation - sorry fuer diese entgleisung: selbverstaendlich HERR DOKTOR blocher! - die ems legal (und auch gut gefuehrt). die herkunft der dafuer benoetigen gelder ist aber hoechst suspekt: das koenn(t)en wohl nur er und (u.a.) sein blasser ex-spezi sowie -seilpartner ebner erklaeren ... Antworten


Kurt Hellstern

29.06.2009, 23:13 Uhr
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@Reto Barandun: lesen Sie in Jörg Becher's Buch "Das schnelle Geld, Martin Ebners Weg zur Macht" die Seiten 187 und folgende. Dort wird die Übernahme einfach und klar beschrieben. Die Lektüre gibt auch viele andere Hinweise zur Lage heute, auch wenn dies nun in keinem Zusammenhang zum obigen Artikel mehr steht. Antworten


Reto Barandun

29.06.2009, 19:25 Uhr
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@ Franziska Bolliger. Könnten Sie mir bitte erklären mit was für Methoden Chr. Blocher die Ems Chemie übernommen hat? Ich habe schon öfters von fragwürdigen Methoden in den Kommentaren gelesen, aber niemand sagt wie? Sie werden es sicher Wissen! Antworten


Ronnie König

29.06.2009, 18:57 Uhr
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Man kanns drehen und wenden wie man will, aber die Gesellschaft und das System sind hier das Übel und nicht Herr Blocher oder Staatsanwälte! Sonst wäre es ja nicht dazu gekommen. Es entspricht der Stimmung in der Schweiz. Mehr nicht. Vieles läuft schief. Antworten


Franziska Bolliger

29.06.2009, 17:41 Uhr
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Was kann man von einem Ex-Unternehmer, der eine Firma mit fragwürdigen Methoden übernommen hat und Wahlentscheide gezielt wirtschaftlich sanktioniert, anders erwarten? Und so ist es auch mit seinem Vorgehen, seinen Argumenten, seine Lösungsvorschlägen und seinen Verurteilungen. Wenn sein Gesetz umgesetzt wird, sind wir auf Augenhöhe mit einige balkischen und südamerkanischen Staaten. Antworten


Konrad Grossmann

29.06.2009, 14:26 Uhr
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Natürlich hat Blocher wieder einmal mehr nichts getan und trägt keine Schuld. Hat er überhaupt jemals etwas getan ?? Antworten


Konrad Jeker

29.06.2009, 14:14 Uhr
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Das Ganze war nun wirklich nicht Blochers Idee. Er hat sich sogar für die Stärkung der Verteidigungsrechte eingesetzt. Hier wird der falsche angegriffen. Antworten


Peter Zurbrügg

29.06.2009, 12:58 Uhr
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Wie wenn Blocher dieses Geestz alleine verfügt hätte! Das musste sicher die National und Ständeratsmehrheit auch befürworten! Klar, dass die Linken dagegen waren, ihre Wähler wollen sie sicher nicht einsperren. Antworten


Albert Zimmermann

29.06.2009, 12:19 Uhr
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Wovon sollen denn die Liebsten der Netten im Kuschel-Mauschel-Justiz-Filz leben? Ich weiss nicht was es da noch zu verhandeln geben soll bei Rasern Sexualdelikten etc etc. Gerichtsurteile ( ausser gegen Autofahrer ) wie sie seit ein paar Jahren üblich sind werden wohl eher als Belohnung denn als abschreckende Wirkung wahrgenommen,. Am Montagmorgen eine Prichtli über Blocher, das hilft doch den Liebsten der Gutmenschen, den ersten Frust der Woche im netten Tagi zu platzieren. Antworten


Tom Kuhn

29.06.2009, 11:31 Uhr
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Menschen werden wie Ware abgehandelt. Staatsanwälte spielen jetzt Richter und Henker (Kostensenkung). Die Justizia wird somit abgeschaft. Toll! Es gibt keine neutrale Institution mehr. Je weniger Augen und Ohren einen Fall beobachten und beurteilen, desto einseitiger Fallen die Urteile. Zum Glück wurde C.B. abgewählt. Zu einer Demokratie gehört ein neutraes Gericht und nicht nur Staatsanwälte. Antworten


Eduard J. Belser

29.06.2009, 10:39 Uhr
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Vieles in dieser Blocherschen Strafprozessreform ist mit dem Gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbar, bestätigt aber meine Meinung über Herrn Blochers Arbeit und Person. Weiter möchte ich mich dazu nicht äussern, aber die Gedanken – auch die zu Herrn Blocher – sind zum Glück frei. Antworten


Gion Saram

29.06.2009, 09:48 Uhr
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Ich finde es eher befremdend das nun offensichtlich ein Staatsanwalt eine bis zu 3 monate lange Haftstrafe verfügen kann, OHNE jemals den Angeklagten gesehen zu haben. Antworten


andi matata

29.06.2009, 07:59 Uhr
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Bitte KEINE Kritik am abgewählten Herrn Alt Bundesrat Blocher. ALLES was ER gemacht/ inszeniert hat ist doch bestens! Also mehr Respekt vor dem GRÖSSTEN. Antworten



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