Blochers Strafbefehl kommt unter Beschuss

Von Christina Leutwyler. Aktualisiert am 28.06.2009 14 Kommentare

Gewalttäter kommen ab 2011 seltener vor Gericht. In vielen Fällen reicht ein Strafbefehl des Staatsanwalts. Doch nun wollen Parlamentarier das neue Gesetz ändern, bevor es in Kraft tritt.

Als Justizminister Christoph Blocher im Dezember 2007 vom Nationalrat Abschied nahm, verbuchte er unter dem gemeinsam Erreichten die neue Strafprozessordnung. Sie werde zu «schnelleren und besseren Verfahren» führen, war er überzeugt. Doch bevor das Jahrhundertwerk in Kraft getreten ist, bezweifeln Parlamentarier, ob schneller wirklich besser ist. 32 bürgerliche Nationalräte unterstützen einen Vorstoss des Solothurner CVP-Nationalrats und früheren Strafverteidigers Pirmin Bischof, der «Gewalttäter wieder vor den Richter» bringen und das Strafbefehlsverfahren entsprechend einschränken will.

Bisher können Staatsanwälte und Untersuchungsrichter in den meisten Kantonen per Strafbefehl Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten verhängen. Neu werden es bis zu sechs Monate sein. Akzeptiert der Angeschuldigte den Strafbefehl, wird dieser zum rechtskräftigen Urteil. Die Erfahrung zeige, dass viele Beschuldigte den Fall nicht weiter zögen vor den Richter, sagte Blocher während der Parlamentsdebatte. Ihnen sei lieber, die Sache sei erledigt. «Dann sind für sie all die Unannehmlichkeiten, die mit Gerichtsverfahren verbunden sind, vorbei.»

Abschreckung: Gerichtsverhandlung

Doch gerade dies möchte Bischof bei Gewalttätern, Sexual-Delinquenten und Rasern verhindern. Jungen Ersttätern mache die Gerichtsverhandlung oft mehr Eindruck als die Strafe selbst. Dabei lassen sich Delinquenten nicht nur vom meist formellen Rahmen beeindrucken, in dem der Angeklagte zum Richter aufschauen muss, sondern auch von der Tatsache, dass Geschädigte und Journalisten den Fall im Gerichtssaal mitverfolgen können.

Zwar werden auch künftig viele Täter vor dem Richter erscheinen müssen, wenn sie eines der von Bischof genannten Delikte verübt haben, weil das Strafmass über einem halben Jahr liegt. Es gibt aber durchaus Fälle, die heute zu einem Gerichtsverfahren führen, künftig aber per schriftlichen Strafbefehl erledigt werden. Verletzt zum Beispiel ein junger Mann zum ersten Mal während eines Raufhandels ein Opfer, muss er nach den Richtlinien der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mit einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen rechnen. Heute kommt er deswegen vor den Richter, künftig aber könnte er lediglich einen Brief mit dem Strafbefehl zugestellt erhalten – dann jedenfalls, wenn der Staatsanwalt nicht eine Strafe von mehr als 180 Tagessätzen oder sechs Monate Gefängnis für angemessen hält.

Beim Staatsanwalt vortraben?

Auch die drei Lehrlinge, die diesen Frühling auf dem Bahnhof Kreuzlingen TG von der Überwachungskamera gefilmt wurden, als sie zwei Passanten zusammenschlugen, könnten in die Kategorie jener Täter fallen, die künftig lediglich einen Strafbefehl erhalten. Hingegen kommen Fälle von schwerer Körperverletzung – in denen das Opfer etwa bleibende Schäden davonträgt – heute und auch in Zukunft von Gesetzes wegen vor den Richter.

Wenig von Bischofs Vorstoss hält Felix Bänziger, der Präsident der Konferenz der schweizerischen Strafverfolgungsbehörden. Um junge Ersttäter zu beeindrucken, müsse die neue Strafprozessordnung nicht schon wieder geändert werden, findet der stellvertretende Berner Generalprokurator: «Eine Einvernahme durch den Staatsanwalt kann ebenso Eindruck machen wie eine Vorladung durch den Richter, wenn sie in einem entsprechenden Rahmen durchgeführt wird.» Das Gesetz lasse dies durchaus zu. Es sei jetzt eine Führungsaufgabe der leitenden Staatsanwälte, Anweisungen zu geben, wann eine Einvernahme angezeigt sei.

Keine Äusserung von Blocher

Bischof zweifelt allerdings, ob Staatsanwälte den zusätzlichen Aufwand betreiben werden. Denn für das Parlament, dem er selber damals noch nicht angehörte, war Effizienz das oberste Gebot. Deshalb strich es aus der bundesrätlichen Vorlage auch die Bestimmung, wonach Staatsanwälte die Beschuldigten einvernehmen müssten, bevor sie sie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilten. Blocher, der sich heute nicht mehr zur Strafprozessordnung äussern will, wehrte sich nicht dagegen. Auch er betonte, dass «der Strafbefehl natürlich eine wesentliche Entlastung des Strafverfolgungsverfahrens» sei.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.06.2009, 22:24 Uhr

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14 Kommentare

Eduard J. Belser

29.06.2009, 10:39 Uhr
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Vieles in dieser Blocherschen Strafprozessreform ist mit dem Gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbar, bestätigt aber meine Meinung über Herrn Blochers Arbeit und Person. Weiter möchte ich mich dazu nicht äussern, aber die Gedanken – auch die zu Herrn Blocher – sind zum Glück frei. Antworten


andi matata

29.06.2009, 07:59 Uhr
Melden

Bitte KEINE Kritik am abgewählten Herrn Alt Bundesrat Blocher. ALLES was ER gemacht/ inszeniert hat ist doch bestens! Also mehr Respekt vor dem GRÖSSTEN. Antworten



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