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Breit abgestütztes Komitee wirbt für die Tierschutzanwalt-Initiative

Aktualisiert am 06.03.2010

Die Tierschutzanwalt-Initiative, die am 7. März zur Abstimmung gelangt, kann trotz grossem Widerstand im bürgerlichen Lager auch auf parteiübergreifende Unterstützung zählen.

Herziges Hundchen: So werben die Inititanten für ihr Begehren.

Herziges Hundchen: So werben die Inititanten für ihr Begehren.

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Ein breit abgestütztes Pro-Komitee hat am Dienstag für das Begehren geworben und dabei auch die Bauern aufgefordert, sich für ein griffiges Instrument gegen Tierquälereien einzusetzen. Aus Sicht des Komitees «Pro Tierschutzanwalt-Initiative» hat bei einem Ja am 7. März niemand etwas zu befürchten - ausser Tierquäler. Die Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes (STS) stehe deshalb durchaus im Einklang mit der Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung, wonach Tierquälereien hart bestraft werden müssten.

Eine Umfrage im vergangenen November habe zudem ergeben, dass fast zwei Drittel der Befragten auch die Bestellung von Tierschutzanwälten in den Kantonen befürworteten, wie STS-Präsident Heinz Lienhard vor den Medien in Bern sagte. In vielen Kantonen kämen seit Jahren praktisch keine Tierschutzdelikte zur Anzeige. Und wenn es zu einem Verfahren komme, ende dies oft mit einem viel zu milden Urteil, sagte Lienhard. Er erachte es deshalb für unbegreiflich, wenn Bundespräsidentin Doris Leuthard die Tierschutzanwalt-Initiative als «unnötig und überholt» ablehne.

Bauern besänftigen

Andere Mitglieder des Komitees wie die Zürcher Grünliberale Tiana Angelina Moser oder der Waadtländer CVP-Nationalrat Jacques Neirynck bezeichneten es als nötig, dass dem Tierschutzgesetz mit der Initiative zusätzliche Zähne verliehen würden. Tierquäler müssten harte Strafen gewärtigen, wenn diese abschreckende Wirkung haben sollten, sagte Neirynck. Die Bestellung von Tierschutzanwälten bringe Verbesserungen beim Vollzug des Tierschutzgesetzes und führe zu Effizienzsteigerungen in den Verfahren. Ein weiteres Zuwarten mit der Einrichtung solcher Anwaltsinstitutionen würde einer Billigung von Tierquälereien gleichkommen, sagte der Zürcher SP-Nationalrat Mario Fehr.

Was die Bauern betrifft, so versuchte der Thurgauer SVP-Nationalrat Alexander Baumann zu besänftigen. Tierschutzanwälte seien keine Stallvögte, die in den Ställen herumschnüffelten, sagte er. Wer seine Tiere korrekt halte, werde gar nie mit einem solchen Anwalt in Berührung kommen. Schwere Tierquälereien, wie sie in letzter Zeit verschiedentlich an die Öffentlichkeit gekommen seien, schadeten hingegen dem Ruf der Schweizer Bauern. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) hat für die Initiative indes bereits die Nein-Parole herausgegeben. Das Volksbegehren ist aus seiner Sicht unnötig und ordnungspolitisch falsch. FDP, CVP und SVP lehnen die Initiative ebenfalls ab. (sam/ddp)

Erstellt: 06.03.2010, 16:52 Uhr

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