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Brief von Calmy-Rey an Gurrìa: Verfahren eingestellt

Aktualisiert am 30.10.2009

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das Verfahren im Zusammenhang mit dem unverschickten Brief von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey an OECD-Generalsekretär Gurrìa eingestellt.

Die Arbeit der OECD in einem Brief gelobt: Bundesrätin Micheline Calmy-Rey.

Die Arbeit der OECD in einem Brief gelobt: Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. (Bild: Keystone)

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Laut BA gibt es keine Hinweise darauf, wer das Schreiben den Medien zugespielt hat. In dem Brief des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) an OECD-Generalsekreträr Angel Gurrìa hatte Bundesrätin Calmy-Rey dessen Vorbereitungsarbeit für den G-20-Gipfel vom 2. April 2009 als «bestes Beispiel» für die wichtige Arbeit der Organisation gelobt.

Die von Calmy-Rey gerühmten Arbeiten beinhalteten unter anderem jenes Arbeitspapier zuhanden der G-20, in dem die Schweiz für ihr «übertriebenes Bankgeheimnis» kritisiert wurde. Das Schreiben der Bundesrätin wurde nie abgesandt, gelangte aber an die Medien und wurde dann am 22. März 2009 vom «SonntagsBlick» veröffentlicht.

Als «Landesverräterin» gescholten

Bundeskanzlerin Corina Casanova erhob in der Folge Strafanzeige wegen Veröffentlichung interner Dokumente. Wie BA-Mediensprecherin Jeannette Balmer nun auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mitgeteilt hat, wurde das Strafverfahren bereits am vergangenen 30. Juni eingestellt.

Die getätigten Ermittlungshandlungen hätten keine konkreten Hinweise auf die Urheber der Indiskretion ergeben. SVP-Präsident Toni Brunner hatte die Bundesrätin nach Veröffentlichung des Briefes hart angegriffen und sie an einer Delegiertenversammlung seiner Partei gar als «Landesverräterin» gescholten. (sam/sda)

Erstellt: 30.10.2009, 10:16 Uhr

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