Schweiz
Bringt Strassburg den biometrischen Pass zu Fall?
Von Andreas Weidmann. Aktualisiert am 20.04.2009 25 Kommentare
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Im nationalen Ausweisregister sollen mit der definitiven Einführung des biometrischen Passes nicht nur die Personalien und das Passbild, sondern auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert werden. Besonders dagegen laufen die Gegner des biometrischen Passes Sturm. Die zentrale Speicherung der Fingerabdrücke, so die Befürchtung, schaffe neue Möglichkeiten zum Datenmissbrauch und die Basis für unerwünschte Anwendungen wie die Rasterfahndung.
Briten für Speicherung auf Vorrat
Gegen die zentrale Speicherung führen die Passgegner auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Dezember 2008 ins Feld. Darin setzten sich die Strassburger Richter intensiv mit der staatlichen Speicherung persönlicher Daten auseinander. Sie kamen zum Schluss, dass die zeitlich unbegrenzte sogenannte Vorratsspeicherung von Zellproben, Fingerabdrücken und DNA-Proben in einer Datenbank einen Verstoss gegen das Recht auf die Achtung des Privatlebens darstellt.
Anlass war die Klage zweier Briten, die wegen verschiedener Delikte festgenommen und denen unter anderem die Fingerabdrücke abgenommen worden waren. In beiden Fällen wurden die Anklagen fallengelassen. Die britische Polizei weigerte sich aber, die Fingerabdrücke und DNA-Proben der beiden aus der nationalen Datenbank zu löschen, und verwies dabei auf das geltende britische Recht.
Strassburg schützt Bürgerinteresse
In Strassburg hatten die Kläger indessen Erfolg: Der Gerichtshof gründete sein Urteil auf Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK) und stufte die unbegrenzte Speicherung von DNA und Fingerabdrücken ehemaliger Verdächtiger als unverhältnismässig ein. Die Behörden, so die Erwägungen, hätten das Interesse des Bürgers am Schutz des Privatlebens und die Interessen des Staates bei der Verfolgung von Straftaten nicht sorgfältig genug gegeneinander abgewogen.
Die Gegner der zentralen Datenspeicherung in der Schweiz ziehen daraus ihre Schlüsse: Wenn schon die Speicherung von Daten unschuldig Verdächtiger nach Abschluss des Strafverfahrens illegal ist, umso mehr gelte dies für eine Datenbank mit den Fingerabdrücken aller Bürgerinnen und Bürger. Genau diese Speicherung ist aber im neuen Schweizer Ausweisgesetz vorgesehen.
Doch ganz so einfach ist es nicht: Aus Sicht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements können aus dem Urteil keinerlei Schlüsse auf die geplante Gesetzesrevision einschliesslich der zentralen Datenbank gezogen werden. Das Urteil, so der stellvertretende Departementssprecher Guido Balmer, beziehe sich im Kern auf die Datenspeicherung zum Zweck der Verbrechensbekämpfung.
Unterschiedlicher Zweck der Datenbanken
Mit der Speicherung der Fingerabdrücke der Schweizer solle dagegen verhindert werden, dass jemand einen Pass erschleiche oder missbräuchlich verwende. Zu Fahndungszwecken dürfe die zentrale Datei nicht verwendet werden. Schon wegen des unterschiedlichen Zwecks der britischen Datenbank und des Schweizer Ausweisregisters könne keine Verbindung hergestellt werden. Ins Feld führt Balmer zudem die Tatsache, dass die Schweizer Daten nach 20 Jahren gelöscht werden müssen und nicht wie in Grossbritannien unbeschränkt gespeichert werden.
Diese offizielle Sichtweise erhält von der Rechtslehre zumindest teilweise Sukkurs: Das Strassburger Urteil lasse sich «nicht ohne weiteres auf jede Art der zentralen Speicherung übertragen», sagt Axel Tschentscher, Professor für Staatsrecht an der Universität Bern. Anders als bei den Passdaten werde beim erwähnten Strassburger Fall ein Verdachtsmoment am Leben erhalten, was für den Betroffenen das Risiko einer sozialen Ächtung bedeute.
Ähnlich argumentiert der Basler Staatsrechtler Markus Schefer. Auch seiner Ansicht nach lässt sich «aus der Strassburger Praxis nicht ableiten, die Schweizer Datenbank sei von vornherein unzulässig». Tschentscher und Schefer weisen aber darauf hin, dass das Urteil umgekehrt auch nicht bedeutet, dass die geplante Schweizer Datenbank völlig unbedenklich sei.
«Ein erheblicher Eingriff»
Schefer gibt zu bedenken, dass die Speicherung der Fingerabdrücke einen erheblichen Grundrechtseingriff darstelle. «Gewisse Zweifel» meldet er bei der zentralen Frage an, ob der behauptete Zweck der Speicherung, nämlich die bessere Sicherheit des Passes, diesen Grundrechtseingriff rechtfertigt. «Aufgrund der bisherigen Informationen des Bundes bin ich nicht überzeugt, dass der zu erwartende Nutzen die Gefahren eines Missbrauchs überwiegt.»
Stimmt das Volk dem neuen Ausweisgesetz zu, könnte ein einzelner Bürger gegen die Speicherung seiner Fingerabdrücke bis nach Strassburg Beschwerde führen. Daniel Vischer, Vertreter des links-grünen Komitees «Nein gegen den biometrischen Pass» und grüner Zürcher Nationalrat, denkt bereits laut über eine solche Beschwerde nach: «Wir überlegen uns das sehr genau», sagt Vischer - auch wenn er auf Nachfrage einräumt, dass die Chancen als eher gering einzustufen sind: Zu breit dürfte in Zeiten von Terrorangst der politische Druck nach stärkeren Überwachungsmechanismen sein, als dass ein Gericht ein generelles Verbot aussprechen würde. (Der Bund)
Erstellt: 20.04.2009, 22:43 Uhr
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25 Kommentare
Es ist nicht richtig, dass die Ablehnung des Passes wegen der Fingerabdrücke ist. Die Ablehnung ist: Weil die FIngerabdrücke zentral gespeichert werden. Eine Einladung an Beamtenmissbrauch und Hacker. Ausserdem kann der Bundesrat bei einem Ja auch Fingerabdrücke und Chip für die ID anordnen. Bei einem Nein kommt die Vorlage ohne diese Punkte. Ein Nein ist also keineswegs gegen die Reisefreiheit. Antworten
2 - manipuliert werden wir leider auch durch die Medien - Bitte lasst Euch nicht von allem das geschrieben oder vermittellt wird, beeinflussen und HOEHRT AUF EURE INTUITION: diese ist IMMER RICHTIG: Abstimmen vom Biometrischen pass: NEIN DANKE! Antworten
Haben wir in der Schweiz nicht wichtigeres zu tun.?Wenn man die Weltkarte anschaut,sind wir bald die einzigen,die sich im Kreise drehen.Schande für Parteien,die sich mit solchen Bagatellen rumschlagen. Aber so werden grössere Probleme nicht gelöst,sondern verdeckt.Wohin das führt,werden wir noch am eigenen Leib erleben. Antworten
Sehr geehrter Herr Boller. Mir ist es lieber, ein Verbrecher erspaeht "nur" meinen PIN-Code, als dass er mir den Authentifizierungsfinger absaebelt, um an mein Geld zu kommen. Das klingt jetzt uebertrieben, aber unmoeglich ist das nicht. Nun, und dass man Fingerabdruecke relativ leicht kopieren kann hat der Chaos Computer Club und auch WDR Kopfball eindruecklich bewiesen. Da hilft auch kein Chip. Antworten
Als unbescholtener Bürger stört mich der Fingerabdruck im Pass überhaupt nicht. Er verhindert aber eine Verwechslung mit irgendwem. Auch wenn es zwar nicht möglich ist, würde es mir aber doch eher zu gute kommen, wenn Verbrecher, vorallem Ersttäter, dank gespeichertem Fingerabdruck schneller gefasst werden können. Ich will vorallem vor Missbrauch geschützt sein und auch komfortabel reisen können. Antworten
Alle Daten sind schon jetzt gespeichert ( Visa und anderes Kreditkarten ). Dort sind alle Daten gespeichert. Man sieht was, wo, wann, wie oft usw gekauft wurde. Man sieht den Kontostand und ob jemand Kreditwürdig ist. Darum hat man keine Probleme im Ausland wenn man eine Kreditkarte vorweisen kann und damit zahlt. Ohne Karte ist man nicht glaubwürdig und bekommt kein Auto oder Zimmer. Antworten
Was man Schwarz auf Weiss besitzt, kann man getrost nach Hause tragen. Physische Dokumente sind auch ohne elektronischen Schnickschnack am sichersten. Elektronisch Gespeichertes kann beliebig manipuliert werden. Es ist nur eine Frage des Aufwandes, fuer den Big Brother immer genug Geld und Gewissenlose findet. Auch bei Abstimmungen gilt: Papierene Stimmzettel koennTen nachgezaehlt werden! Antworten
@Herr Boller, wenn sie so reagieren beim Geld abehen, muss ich mich fragen, ob unsere Gesellschaft nicht lansam paranoid wird. Islamismus, Terrorismus, Auslaender, Bankkarten Nummer... Ist doch alles nur Angst macherei und das immer wie mehr verbloedete Volk faellt noch darauf ein. Antworten
Mein Leumund/Strafregister ist nach wie vor blütenweiss! Ich bin absolut nicht bereit, dem Staat grundlos in einer zentralen Datenbank meine Fingerabdrücke zu geben. Nächstens DNA-Proben? Nach Geoge Orwell's 1984, Fichen etc. nur logisch!!! Mit den selben Argumenten könnten hier endlich STEUERHINTERZIEHER identifiziert werden! Wir hätten ein grosses Problem weniger. Freiheit für alle Unschuldigen! Antworten
Es zeugt schon von einem eigenartigen Demokratieverständnis von Herrn Vischer, wenn er es sich bereits prophilaktisch überlegt, ein allfälliges Ja des Volks durch einen Gerichtsentscheid in Strassburg zu Fall zu bringen. Wie sagte vor Jahren mal ein Kabarettist? Wenn ein Politiker mit seinem Volk nicht zufrieden ist, muss er sich halt ein anderes suchen. Antworten
Ich bin Schweizer mit einer indischen Bürgerin verheiratet. Als wir letzen Oktober in Genf unseren Flug Genf-London-Dehli antrteten wollten wurde meiner Frau der Zutritt verweigert. "Ich könnte fliegen, Sie nicht". Bei der GB Gesandschaft hies es Sie brauche ein Transitvisum, dazu Fingerabdrücke, Bankauszug und 5 Tage Wartezeit. Aus meiner Sicht ist das erfassen von Fingerprints nur für Gangster. Antworten
als fichengeschädigter glaube ich den bundesbeamten kein wort. als ich damals meine fiche sah war ich ob des unwahren inhaltes mehr als erstaunt... ich glaube auch, dass die ficheninhalte eher doch noch elektronisch vorhanden sind. auch jene, die mit dem gefühl nichts verbrochen zu haben und keine angst vor der fichierung haben, könnten eines tages bös erwachen. also, wehret den anfängen!! Antworten
Beim Pass frage ich mich ernsthaft, weshalb so ein aufgeprägtes Interesse am Verbrecherschutz besteht. Ich würde es übrigens sehr sehr begrüssen, wenn z.B. meine Bancomat-Karte mit einem RFID-Chip ausgerüstet wäre. Dann könnte ich mich am Geldautomaten mit einem Fingerabdruck zweifelsfrei identifizieren und müsste nicht nervös herumäugen, ob da nicht jemand meinen Zahlencode ausspäht. Antworten
Wenn die Vorrats-Datenspeicherung schon in Strafsachen nicht legal ist dann ist sie im Fall von Pässen erst recht nicht in Ordnung... ich wundere mich schon wann der erste Polizeidetektiv seine Kollegen vom Passbüro fragt: "Wir haben da ein Verbrechen. Könnt ihr mir ein paar 'Schuldige' mit den selben Fingerabdrücken liefern?" Ich möchte nicht dieser "Schuldige" sein... Antworten
Wir brauchen keine Schutzenhilfe aus Europa. In der Schweiz leben noch genügend intelligente Menschen um der schleichenden Einführung des Polizeistaates von EWS endlich Einhalt zu gebieten. Ein Nein an der Urne wird auch ein Zeichen für Freiheit und gegen einen korrumpierten Staat sein. Antworten




Stefan Parpan
Unsere Daten sind schon überall verstreut und gelagert und überwacht werden wir sowieso. Warum muss denn jetzt eine zentrale Datenbank her? Leute wacht auf! Offensichtlicher geht's ja kaum! Es geht darum dass Papa Staat all seine Schäfchen im Zaun hat und jederziet einschreitten kann wann ER will. nicht wenn etwas geschieht sondern wann ER will! Nein zum Zwang! Antworten