Bringt Strassburg den biometrischen Pass zu Fall?

Von Andreas Weidmann. Aktualisiert am 20.04.2009 25 Kommentare

Bei einem Ja zum biometrischen Pass erwägen die Gegner den Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die persönlichen Daten auf dem Pass werden in einer Datenbank gespeichert. Vorallem das Speichern der Fingerabdrücke stösst auf heftigen Wiederstand der Gegner.

Die persönlichen Daten auf dem Pass werden in einer Datenbank gespeichert. Vorallem das Speichern der Fingerabdrücke stösst auf heftigen Wiederstand der Gegner.
Bild: Keystone

Im nationalen Ausweisregister sollen mit der definitiven Einführung des biometrischen Passes nicht nur die Personalien und das Passbild, sondern auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert werden. Besonders dagegen laufen die Gegner des biometrischen Passes Sturm. Die zentrale Speicherung der Fingerabdrücke, so die Befürchtung, schaffe neue Möglichkeiten zum Datenmissbrauch und die Basis für unerwünschte Anwendungen wie die Rasterfahndung.

Briten für Speicherung auf Vorrat

Gegen die zentrale Speicherung führen die Passgegner auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Dezember 2008 ins Feld. Darin setzten sich die Strassburger Richter intensiv mit der staatlichen Speicherung persönlicher Daten auseinander. Sie kamen zum Schluss, dass die zeitlich unbegrenzte sogenannte Vorratsspeicherung von Zellproben, Fingerabdrücken und DNA-Proben in einer Datenbank einen Verstoss gegen das Recht auf die Achtung des Privatlebens darstellt.

Anlass war die Klage zweier Briten, die wegen verschiedener Delikte festgenommen und denen unter anderem die Fingerabdrücke abgenommen worden waren. In beiden Fällen wurden die Anklagen fallengelassen. Die britische Polizei weigerte sich aber, die Fingerabdrücke und DNA-Proben der beiden aus der nationalen Datenbank zu löschen, und verwies dabei auf das geltende britische Recht.

Strassburg schützt Bürgerinteresse

In Strassburg hatten die Kläger indessen Erfolg: Der Gerichtshof gründete sein Urteil auf Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK) und stufte die unbegrenzte Speicherung von DNA und Fingerabdrücken ehemaliger Verdächtiger als unverhältnismässig ein. Die Behörden, so die Erwägungen, hätten das Interesse des Bürgers am Schutz des Privatlebens und die Interessen des Staates bei der Verfolgung von Straftaten nicht sorgfältig genug gegeneinander abgewogen.

Die Gegner der zentralen Datenspeicherung in der Schweiz ziehen daraus ihre Schlüsse: Wenn schon die Speicherung von Daten unschuldig Verdächtiger nach Abschluss des Strafverfahrens illegal ist, umso mehr gelte dies für eine Datenbank mit den Fingerabdrücken aller Bürgerinnen und Bürger. Genau diese Speicherung ist aber im neuen Schweizer Ausweisgesetz vorgesehen.

Doch ganz so einfach ist es nicht: Aus Sicht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements können aus dem Urteil keinerlei Schlüsse auf die geplante Gesetzesrevision einschliesslich der zentralen Datenbank gezogen werden. Das Urteil, so der stellvertretende Departementssprecher Guido Balmer, beziehe sich im Kern auf die Datenspeicherung zum Zweck der Verbrechensbekämpfung.

Unterschiedlicher Zweck der Datenbanken

Mit der Speicherung der Fingerabdrücke der Schweizer solle dagegen verhindert werden, dass jemand einen Pass erschleiche oder missbräuchlich verwende. Zu Fahndungszwecken dürfe die zentrale Datei nicht verwendet werden. Schon wegen des unterschiedlichen Zwecks der britischen Datenbank und des Schweizer Ausweisregisters könne keine Verbindung hergestellt werden. Ins Feld führt Balmer zudem die Tatsache, dass die Schweizer Daten nach 20 Jahren gelöscht werden müssen und nicht wie in Grossbritannien unbeschränkt gespeichert werden.

Diese offizielle Sichtweise erhält von der Rechtslehre zumindest teilweise Sukkurs: Das Strassburger Urteil lasse sich «nicht ohne weiteres auf jede Art der zentralen Speicherung übertragen», sagt Axel Tschentscher, Professor für Staatsrecht an der Universität Bern. Anders als bei den Passdaten werde beim erwähnten Strassburger Fall ein Verdachtsmoment am Leben erhalten, was für den Betroffenen das Risiko einer sozialen Ächtung bedeute.

Ähnlich argumentiert der Basler Staatsrechtler Markus Schefer. Auch seiner Ansicht nach lässt sich «aus der Strassburger Praxis nicht ableiten, die Schweizer Datenbank sei von vornherein unzulässig». Tschentscher und Schefer weisen aber darauf hin, dass das Urteil umgekehrt auch nicht bedeutet, dass die geplante Schweizer Datenbank völlig unbedenklich sei.

«Ein erheblicher Eingriff»

Schefer gibt zu bedenken, dass die Speicherung der Fingerabdrücke einen erheblichen Grundrechtseingriff darstelle. «Gewisse Zweifel» meldet er bei der zentralen Frage an, ob der behauptete Zweck der Speicherung, nämlich die bessere Sicherheit des Passes, diesen Grundrechtseingriff rechtfertigt. «Aufgrund der bisherigen Informationen des Bundes bin ich nicht überzeugt, dass der zu erwartende Nutzen die Gefahren eines Missbrauchs überwiegt.»

Stimmt das Volk dem neuen Ausweisgesetz zu, könnte ein einzelner Bürger gegen die Speicherung seiner Fingerabdrücke bis nach Strassburg Beschwerde führen. Daniel Vischer, Vertreter des links-grünen Komitees «Nein gegen den biometrischen Pass» und grüner Zürcher Nationalrat, denkt bereits laut über eine solche Beschwerde nach: «Wir überlegen uns das sehr genau», sagt Vischer - auch wenn er auf Nachfrage einräumt, dass die Chancen als eher gering einzustufen sind: Zu breit dürfte in Zeiten von Terrorangst der politische Druck nach stärkeren Überwachungsmechanismen sein, als dass ein Gericht ein generelles Verbot aussprechen würde. (Der Bund)

Erstellt: 20.04.2009, 22:43 Uhr

25

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

25 Kommentare

Ernst Boller

20.04.2009, 22:54 Uhr
Melden

Beim Pass frage ich mich ernsthaft, weshalb so ein aufgeprägtes Interesse am Verbrecherschutz besteht. Ich würde es übrigens sehr sehr begrüssen, wenn z.B. meine Bancomat-Karte mit einem RFID-Chip ausgerüstet wäre. Dann könnte ich mich am Geldautomaten mit einem Fingerabdruck zweifelsfrei identifizieren und müsste nicht nervös herumäugen, ob da nicht jemand meinen Zahlencode ausspäht. Antworten


Gregor Bächi

20.04.2009, 23:32 Uhr
Melden

Ich habe kein Vertrauen in die Politik....der Mensch missbraucht alles, was zu etwas Gutem führen könnte schulussendlich für negative Zwecke....wie war das in der DDR? Totale Überwachung....nene.... Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz