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Bund kämpft gegen Militärsteuer-Ausfall

Laut Menschenrechtsgerichtshof ist es diskriminierend, dass Teilinvalide Militärpflichtersatz zahlen müssen. Der Bund will das Urteil nicht einfach hinnehmen. Denn es geht um Millionen.

Bekam mit seiner Klage erst in Strassburg Recht: Der an Diabetes leidende Chauffeur Sven Glor.

Bekam mit seiner Klage erst in Strassburg Recht: Der an Diabetes leidende Chauffeur Sven Glor.
Bild: Reto Oeschger

«Das war ein Kampf David gegen Goliath», sagt Anwalt Flurin von Planta. Hier die Schweizer Eidgenossenschaft, dort der heute 31-jährige Sven Glor aus Dällikon ZH. Der an Diabetes leidende Buschauffeur wollte Militärdienst oder Zivilschutz leisten, durfte aber nicht. Und weil die Ärzte Glors Behinderung nicht als «erheblich» einstuften, musste er pro Jahr rund 1000 Franken Wehrpflicht-Ersatzabgabe bezahlen. Glor focht den Beschluss an, kämpfte sich durch die Instanzen, scheiterte vor Bundesgericht – und erhielt Ende April Recht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

«Entscheid ist eine grosse innere Genugtuung»

Die Strassburger Richter erachteten es als diskriminierend, dass Dienstverweigerer aus Gewissensgründen Zivildienst leisten dürfen und so von der Ersatzabgabe befreit sind, Dienstwillige mit leichter Behinderung jedoch keine Wahl haben. «Der Strassburger Entscheid ist eine grosse innere Genugtuung für uns», sagt Vater Hans Glor, der während acht Jahren zusammen mit seinem Sohn vor den Gerichten kämpfte.

Das bemerkenswerte Urteil hält nun die zuständigen Stellen in Bern auf Trab. In nicht weniger als vier Departementen wägt man die Folgen ab. Denn Strassburger Urteile sind bindend. «Wir haben uns vertraglich verpflichtet, EGMR-Entscheide umzusetzen», sagt Frank Schürmann vom Bundesamt für Justiz. Im konkreten Fall könnte das heissen, dass die Wehrpflicht-Ersatzabgabe nicht mehr haltbar ist. Davon ist jedenfalls Glors Anwalt überzeugt: «Bei mir melden sich derzeit viele junge Männer, die ebenfalls keine Ersatzabgabe mehr bezahlen möchten.»

Immer mehr Ersatzpflichtige

Betroffen von der Ersatzabgabe sind immer mehr junge Schweizer. 2004 waren noch 133'000 junge Männer ersatzpflichtig, 2007 bereits 167'000. Sie alle sind weder militär- noch zivilschutztauglich und gelten nicht als «erheblich» behindert. Eine «erhebliche» Behinderung liegt laut Bundesgericht bei einem Invaliditätsgrad von über 40 Prozent vor. Bis zum 30. Altersjahr müssen diese Männer jährlich drei Prozent ihres Reineinkommens als Wehrpflicht-Ersatzabgabe hergeben. Das bringt Bund und Kantonen pro Jahr insgesamt gut 100 Millionen Franken ein – eine Einkommensquelle, die nun zu versiegen droht.

Schweiz prüft Weiterzug

Deshalb plant der Bund Gegenmassnahmen. Laut Schürmann wird derzeit geprüft, ob die Schweiz das Urteil an die Grosse Kammer des Gerichtshofs weiterzieht. In der Vergangenheit hat die Schweiz diese höchste Strassburger Instanz bereits dreimal angerufen – unter anderem im Fall eines Journalisten der «SonntagsZeitung», der aus einem vertraulichen Papier des Schweizer Botschafters in den USA zitiert hatte. In diesem Fall bekam die Schweiz Recht, die beiden anderen Fälle sind noch pendent.

Stützt die Grosse Kammer jedoch das im April gefällte Urteil, müssen die Juristen des Bundes dessen Umsetzung an die Hand nehmen. Laut Schürmann werde dann geprüft, wie stark einzelfallbezogen die Strassburger Richter argumentieren. «Im vorliegenden Urteil überwiegen Argumente, die sich auf den konkreten Fall beziehen», sagt der Jurist. Deshalb sei es überhaupt nicht klar, dass die Schweiz nach einer allfälligen Bestätigung des Urteils ihre Gesetze ändern müsse. «Bei der Umsetzung des Urteils besteht Handlungsspielraum», sagt Schürmann.

Anwalt: «Bund handelt peinlich»

Ganz anders sieht das Glors Anwalt. Es sei «peinlich», dass der Bund das Urteil weiterziehe, sagt Flurin von Planta. Er gehe nicht davon aus, dass die Grosse Kammer das einstimmig gefällte Urteil umstossen werde. Laut dem Anwalt entfaltet das Strassburger Urteil sehr wohl Wirkung über den Einzelfall hinaus. Für ihn ist klar: «Die Schweiz muss sich etwas einfallen lassen.» So könnten Dienstuntaugliche ihre Pflicht mit Bürojobs oder anderen leichten Arbeiten erfüllen. «Ansonsten bleibt nur die Abschaffung der Ersatzabgabe», sagt von Planta. Diese Forderung wird von linker Seite seit längerem erhoben und scheiterte mehrfach im Parlament. Gut möglich, dass das Strassburger Urteil nun zum Fall der Ersatzabgabe führt – und damit die Diskussion um den Einfluss fremder Richter anheizt. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 16.05.2009, 06:16 Uhr

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22 Kommentare

Michael Vogel

12.08.2009, 09:40 Uhr
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Wehret den Anfängen!!! Heute entscheiden ausländische Richter, ob wir die Wehrpflichtersatzabgabe zu bezahlen haben. Und Morgen? Müssen wir die Steuern den Deutschen anpassen? Ich bezahle lieber die Wehrpflichtersatzabgabe (11 Jahre) als dass ich mich mein ganzes Leben lang von Fremden bestimmen lassen soll..... Antworten


Hans Joerg Knutti

16.05.2009, 22:28 Uhr
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Der Bund erwirtschaftet bei der AHV Plafonierung der Ehepaare (nur 150% statt 200% Rente) 1 500 Millionen pro Jahr.Was sind da 100 Millionen Ausfall Militaerpflichtersatz. Merke nur weil der Zivilstand - verheiratet- ist. Antworten


pit almeida

16.05.2009, 15:50 Uhr
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militärpflichtersatz sollten nur diejenigen bezahlen, die diensttauglich sind, aber aus irgendwelchen gründen (etwa auslandaufenthalt) keinen dienst leisten können. mein bruder ist invalid und musste jahrzehntelang von seinem mageren einkommen noch militärpflichtersatz zahlen. das finde ich schweinisch, und daüber sollte in strassburg einmal diskutiert werden. Antworten


peter ess

16.05.2009, 15:50 Uhr
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Wenn ich zurueckdenke .. lieber habe 550 Diensttage geleistet, finanzielle Einschraenkungen wie auch koerperliche Schmerzen erfahren, geschwitzt geflucht und mich geaergert als so krank zu sein, dass ich keinen bewaffneten Militaerdienst leisten konnte. Antworten


Tobias Lienhard

16.05.2009, 14:32 Uhr
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sprich: die Waffenindustrie und Anverwandte wollen dieses Urteil nicht einfach hinnehmen... Antworten


Pascal Meister

16.05.2009, 14:14 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Es wäre nun an der Zeit, das System zu verändern: Ausländer und Frauen zahlen ebenfalls, Männer auch, aber dafür gibt's deutlich mehr Entschädigung im Militärdienst. Das ist wohl die einzig faire Möglichkeit. Antworten


ewald walder

16.05.2009, 13:05 Uhr
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als invalider (seit geburt) habe ich darum gekämpft, dass invalide keinen militärpflichtersatz zahlen müssen. wegen nichtbezahlen wurde ich für einige tage ins gefängnis gesteckt. ich hoffe dass in zukunft ein anderer weg eingeschlagen wird. das urteil des europäischen gerichtshof sollte wegweisend sein. Antworten


Marcel Mayer

16.05.2009, 12:25 Uhr
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Unverständlich, jeder männliche Schweizer muss a) Militärdienst / Zivilschutz, b) Zivildienst machen oder c) bezahlen Nichts davon ist wirklich freiwillig. Man MUSS unfreiwillig den Dienst für die Gesellschaft leisten. Es wäre höchst unfair, wenn sich dieser Pflicht manche einfach entziehen, egal aus welchen Gründen. Jeder nach seinen Möglichkeiten (kein Wunschkonzert) - das ist Solidarität. Antworten


Marcel Mayer

16.05.2009, 12:21 Uhr
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Wo ist das Problem? Das ganze Militär ist ein Zwang - Angehörige können auch zu Grad und Funktion gezwungen werden. Ich hätte lieber bezahlt und musste in die RS - und auch weitermachen. Schon alleine dadurch habe ich Verluste eingefahren, weil ich selbständig erwerbend bin (und das konnte ich aufgeben, vielen Dank). Es ist nur fair, wenn bezahlt wird. Antworten


Armin Maszenauer

16.05.2009, 11:34 Uhr
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Wie lange schauen wir hier in der Schweiz noch zu, dass Europäisches Recht über Schweizer Recht steht? Wenn wir ein eigener souveräner Staat bleiben wollen, dann müssen wir dies ändern und zwar sofort. Antworten


Rene Wetzel

16.05.2009, 10:37 Uhr
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"... Im vorliegenden Urteil überwiegen Argumente, die sich auf den konkreten Fall beziehen ..." - toll und mit stolz erfüllend, zu sehen, in was für einem land wir je länger je mehr leben - herausreden, iuristische spitzfindigkeiten herausschälen... und selbstverständlich bis zur letzten instanz alle mittel ausschöpfen... auf dem buckel leider nicht "genügend" behinderter mitmenschen... bravo! Antworten


Hans Martins

16.05.2009, 10:36 Uhr
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Zivildienst wollte der Mann wohl leisten, Zivilschutz kann man auch leisten, wenn man untauglich ist... Antworten


Heiri Meier

16.05.2009, 10:08 Uhr
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Gratulation, sehr guter und informativer Artikel! Weiter so, Tagi/Newsnetz! Antworten


Fritz Nussbaumer

16.05.2009, 10:00 Uhr
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Ich warte auf den Tag, an dem ein Militärdienst-Verweigerer nach Strassburg geht, um die Legitimität der Divisionsgerichte beurteilen zu lassen. Eine solche Verweigerung vor einem Fehmegericht abzuurteilen widerspricht jedem demokratischen Gefühl. Wieso scheuen sich die Schweizer, ihren zu tiefst undemokratisch gewordenen Staat einzuklagen? Es sind nicht fremde Richter, es sind Europäische. Antworten


Lorenzo Molinari

16.05.2009, 09:05 Uhr
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Wirklich peinlich! Wegen 100 Millionen Steuerausfall weinen und den Mensch einmal mehr zur Nebensache deklarieren. Aber 6 Milliarden für die UBS mobilisieren geht ohne weitere Probleme. Und wenn man dann aus den 6 Milliarden noch Gewinn erzielt, dann darf wieder gejubelt werden. Antworten


Alex Hauser

16.05.2009, 09:05 Uhr
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es ist wirklich peinlich, wenn die Schweiz das urteil von Strassburg weiterziehen sollte. ich finde es beschaemend fuer einen reichen staat, menschen, die bereits mit dem handicap einer teilinvaliditaet behaftet sind, auch noch finanziell zu schroepfen. da ich bluter bin, hatte ich das gleiche problem vor etlichen jahren. Antworten


patrik leimgruber

16.05.2009, 09:04 Uhr
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Bin auch der Meinung das dies eine Schweinerei ist! Ich kenne Leute die Militärdiensttauglich waren , und an Diabetes erkrankten... und obwohl diese schon fast die ganze Dienstzeit absolvierten, müssen Sie jetzt bis an Ihr Lebens Ende Wehrpflicht Ersatz leisten..!? Absolut unkorrekt in meinen Augen.. Die würden lieber die IV auf den Kopf stellen! Da könnte man Geld sparen..! Antworten


Maximilian Blöchlinger

16.05.2009, 09:02 Uhr
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Kranke sind schon genug gestraft. Das können nur unsere Parlamentarier, dienstuntaugliche Kranke noch zusätzlich zur Kasse zu bitten. Antworten


willi aerne

16.05.2009, 08:20 Uhr
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Was ist das wieder für ein Witz? Man lässt den Mann keinen Zivildienst leisten und behauptet gleichzeitig, die Behinderung sei nicht "erheblich"! Um keinen Dienst leisten zu können, ist sie erheblich, um keine Steuern zu zahlen, nicht erheblich genug. Wenn's ums Kassieren geht, erfindet der Staat die unglaublichsten Konstruktionen. Antworten


Kurt Mäschli

16.05.2009, 04:11 Uhr
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Wehrpflicht-Ersatzabgabe muss nur ein Wehrpflichtiger bezahlen, wenn er aus irgend einem Grund seine Pflicht nicht im besagten Jahr erfüllen kann. Nach Ende der Wehrpflicht inkl. seiner nachgeholten Wk's oder wie auch immer, kann er seine Ersatzabgabe zurückfordern! Ein Dienstuntauglicher aus Aertzlicher Sicht muss sicher keine Ersatzabgabe bezahlen! Ist dies so schwer zu verstehen im VBS!!!! Antworten


Marcel Ruetsche

16.05.2009, 02:20 Uhr
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Wie weit sind wir eigentlich in der Schweiz. Sind wir nun unabhaengige Schweizer oder Buerokraten der EU. Ich dachte immer, dass wir unsere Gesetze selber machen koennen, es scheint aber so, dass unsere Politiker uns alle die Jahre so verarscht und angelogen haben, dass wir nicht mehr selber endscheiden koenne. Auch ich habe Ersatzabgaben bezahlt, aber es waere mir NIE eingefallen, zu klagen. Antworten


Hugo Ferrari

16.05.2009, 01:01 Uhr
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Die Schweizer Armee hat am Richtertisch in Europa verloren. Ich danke den zwei, die das durchgestanden haben! Es ist höchstpeinlich, was da nun wegen lächerlichen 100 Millionen Franken passiert. Für die Eidgenossenschaft ist es gut, dass meine Kinder schon längst volljährig sind, sonst würde ich sie ermuntern gar nichts mit der Armee zu tun zu haben! Antworten



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