Bund kämpft gegen Militärsteuer-Ausfall
Von Daniel Foppa. Aktualisiert am 16.05.2009 22 Kommentare
«Das war ein Kampf David gegen Goliath», sagt Anwalt Flurin von Planta. Hier die Schweizer Eidgenossenschaft, dort der heute 31-jährige Sven Glor aus Dällikon ZH. Der an Diabetes leidende Buschauffeur wollte Militärdienst oder Zivilschutz leisten, durfte aber nicht. Und weil die Ärzte Glors Behinderung nicht als «erheblich» einstuften, musste er pro Jahr rund 1000 Franken Wehrpflicht-Ersatzabgabe bezahlen. Glor focht den Beschluss an, kämpfte sich durch die Instanzen, scheiterte vor Bundesgericht – und erhielt Ende April Recht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
«Entscheid ist eine grosse innere Genugtuung»
Die Strassburger Richter erachteten es als diskriminierend, dass Dienstverweigerer aus Gewissensgründen Zivildienst leisten dürfen und so von der Ersatzabgabe befreit sind, Dienstwillige mit leichter Behinderung jedoch keine Wahl haben. «Der Strassburger Entscheid ist eine grosse innere Genugtuung für uns», sagt Vater Hans Glor, der während acht Jahren zusammen mit seinem Sohn vor den Gerichten kämpfte.
Das bemerkenswerte Urteil hält nun die zuständigen Stellen in Bern auf Trab. In nicht weniger als vier Departementen wägt man die Folgen ab. Denn Strassburger Urteile sind bindend. «Wir haben uns vertraglich verpflichtet, EGMR-Entscheide umzusetzen», sagt Frank Schürmann vom Bundesamt für Justiz. Im konkreten Fall könnte das heissen, dass die Wehrpflicht-Ersatzabgabe nicht mehr haltbar ist. Davon ist jedenfalls Glors Anwalt überzeugt: «Bei mir melden sich derzeit viele junge Männer, die ebenfalls keine Ersatzabgabe mehr bezahlen möchten.»
Immer mehr Ersatzpflichtige
Betroffen von der Ersatzabgabe sind immer mehr junge Schweizer. 2004 waren noch 133'000 junge Männer ersatzpflichtig, 2007 bereits 167'000. Sie alle sind weder militär- noch zivilschutztauglich und gelten nicht als «erheblich» behindert. Eine «erhebliche» Behinderung liegt laut Bundesgericht bei einem Invaliditätsgrad von über 40 Prozent vor. Bis zum 30. Altersjahr müssen diese Männer jährlich drei Prozent ihres Reineinkommens als Wehrpflicht-Ersatzabgabe hergeben. Das bringt Bund und Kantonen pro Jahr insgesamt gut 100 Millionen Franken ein – eine Einkommensquelle, die nun zu versiegen droht.
Schweiz prüft Weiterzug
Deshalb plant der Bund Gegenmassnahmen. Laut Schürmann wird derzeit geprüft, ob die Schweiz das Urteil an die Grosse Kammer des Gerichtshofs weiterzieht. In der Vergangenheit hat die Schweiz diese höchste Strassburger Instanz bereits dreimal angerufen – unter anderem im Fall eines Journalisten der «SonntagsZeitung», der aus einem vertraulichen Papier des Schweizer Botschafters in den USA zitiert hatte. In diesem Fall bekam die Schweiz Recht, die beiden anderen Fälle sind noch pendent.
Stützt die Grosse Kammer jedoch das im April gefällte Urteil, müssen die Juristen des Bundes dessen Umsetzung an die Hand nehmen. Laut Schürmann werde dann geprüft, wie stark einzelfallbezogen die Strassburger Richter argumentieren. «Im vorliegenden Urteil überwiegen Argumente, die sich auf den konkreten Fall beziehen», sagt der Jurist. Deshalb sei es überhaupt nicht klar, dass die Schweiz nach einer allfälligen Bestätigung des Urteils ihre Gesetze ändern müsse. «Bei der Umsetzung des Urteils besteht Handlungsspielraum», sagt Schürmann.
Anwalt: «Bund handelt peinlich»
Ganz anders sieht das Glors Anwalt. Es sei «peinlich», dass der Bund das Urteil weiterziehe, sagt Flurin von Planta. Er gehe nicht davon aus, dass die Grosse Kammer das einstimmig gefällte Urteil umstossen werde. Laut dem Anwalt entfaltet das Strassburger Urteil sehr wohl Wirkung über den Einzelfall hinaus. Für ihn ist klar: «Die Schweiz muss sich etwas einfallen lassen.» So könnten Dienstuntaugliche ihre Pflicht mit Bürojobs oder anderen leichten Arbeiten erfüllen. «Ansonsten bleibt nur die Abschaffung der Ersatzabgabe», sagt von Planta. Diese Forderung wird von linker Seite seit längerem erhoben und scheiterte mehrfach im Parlament. Gut möglich, dass das Strassburger Urteil nun zum Fall der Ersatzabgabe führt – und damit die Diskussion um den Einfluss fremder Richter anheizt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 16.05.2009, 06:16 Uhr
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