Schweiz
Bund prüft Internierungslager für kriminelle Asylbewerber
Aktualisiert am 05.02.2012 272 Kommentare
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Im Kanton Tessin könnte ein Internierungslager für renitente Asylberwerber entstehen. Das schreibt die Zeitung «Sonntag» gestützt auf Angaben der Tessiner Kantonsregierung. «Mario Gattiker, der Chef des Bundesamts für Migration (BFM), gab am Donnerstag seine Zustimmung zum Pilotprojekt», sagt der Tessiner Staatsrat Norman Gobbi (Lega dei Ticinesi) gegenüber dem Blatt. Das BFM bestätigt die Aussage.
In einem Interview mit der «Sonntagszeitung» sagt Gattiker: «Wir werden prüfen, ob das umgesetzt werden kann.» Kriminelle und straffällige Asylbewerber schadeten dem Schweizer Asylsystem. Der BFM-Direktor will nicht, dass die grosse Mehrheit der Asylbewerber unter dieser Minderheit leiden muss.
«Es geht um Freiheitsbeschränkung»
Die Tessiner Regierung will eine Art Internierungslager für Asylbewerber erstellen, die kriminell geworden sind. Dafür sollen ausserhalb Chiassos Container aufgebaut werden. «Es geht dabei um erhöhte Freiheitsbeschränkung», sagt BFM-Chef Mario Gattiker. Das bedeutet: Asylbewerber, die in diesem Spezialzentrum untergebracht werden, sollen nicht mehr die volle Bewegungsfreiheiten haben. Gattiker: «Wer sich nicht an die Eingrenzung hält, begeht ein strafrechtliches Delikt: Er kann bis zu 12 Monaten in Haft sitzen.»
Der Kanton Tessin und das Bundesamt für Migration berufen sich dabei auf Artikel 74 und 75 des neuen Ausländergesetzes. Das 2006 unter Ex-Justizminister Christoph Blocher implementierte Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass die Kantone einer Person verbieten können, ein bestimmtes Gebiet zu betreten oder zu verlassen.
Offene Fragen klären
Die offenen Fragen zur Auslegung des Gesetzestextes und zur praktischen Umsetzung im Speziallager-Projekt würden in den kommenden Wochen zusammen mit dem BFM geklärt, sagt Staatsrat Gobbi dem «Sonntag».
Gobbi macht keinen Hehl daraus, dass er durchgreifen will. «Als Vorsteher des kantonalen Justiz-, Polizei und Militärdepartements möchte ich in diesem Spezialzentrum nicht dieselben Regeln haben wie in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum», sagt der Lega-Vertreter. «Ausgrenzung und Eingrenzung muss den Asylbewerbern gegenüber als starkes Signal dienen.» Er wolle nicht, «dass falsches oder unkorrektes Benehmen» von Asylbewerbern «keine Folgen» habe.
(ami)
Erstellt: 05.02.2012, 11:20 Uhr
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Wer ein neues Containerdorf mit westlichem 3 Stern + Hotelniveau, All inklusive Verpflegung, ärtzlicher rundum Gratisversorgung (inkl. Zahnmedizin), Betreuungsangebot gegen Langweile (Mal - und Kochkurse), gratis Zigaretten, TV (Satelitenempfang mit Heimatprogramm), Fitness etc. als INTERNIERUNGSLAGER bezeichnet hat entweder im Geschichtsuntericht geschlafen oder hat die Schweiz noch nie verlassen Antworten
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