Schweiz
Bund setzt rauchende Beamte an die Luft
Von Pascal Schwendener. Aktualisiert am 25.03.2010 18 Kommentare
Seit letztem Sommer gilt im Kanton Bern in allen öffentlichen Gebäuden ein striktes Rauchverbot. Nur in den Amtsstuben der Bundesverwaltung wird weiterhin munter Tabak abgebrannt. Schliesslich, so argumentierte der Amtsschimmel, sei nur der kleinste Teil der Gebäude öffentlich zugänglich und falle somit unter die kantonalen Bestimmungen. Es gebe darum keinen Grund, die Aschenbecher aus Büros und Kantinen zu entfernen.
Doch ab dem 1.Mai gibt es den Grund. Dann nämlich tritt das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft, das beim Nichtraucherschutz einen schweizweit einheitlichen Mindeststandard vorgibt. Wie das kantonale Regelwerk sieht es ein Rauchverbot vor für geschlossene Räume, die öffentlich zugänglich sind: Kinos, Schulen, Museen, Einkaufszentren oder Verwaltungsgebäude. In Artikel 1a geht es jedoch noch einen kleinen, aber entscheidenden Schritt weiter: Das nationale Verbot gilt auch in Räumen, «die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen», steht da. «Im Klartext bedeutet das, dass im besten Fall nur noch in Einzelbüros weiterhin geraucht werden darf», sagt Martin Frösch vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). «Und da solche Büros die Ausnahme sind, ist die Bundesverwaltung generell vom neuen Gesetz betroffen.»
12'000 Beamte rauchen
Im Wissen darum, dass rund 30 Prozent der Bundesbeamten Raucherinnen und Raucher sind, sucht Martin Frösch bereits seit 2007 nach Lösungen, wie deren Bedürfnis weiterhin entsprochen werden könnte. «Eine Erhebung zeigte, dass in rund 260 Objekten der zivilen Bundesverwaltung rund 12'000 Rauchende arbeiten», sagt er. In manchen Gebäuden bestünden Raucherecken. «In rund 100 Gebäuden aber orteten wir Bedarf für Massnahmen». Und pro Massnahme veranschlagte man 50'000 Franken. Kein Pappenstiel, aber die peniblen Ausführungen des Gesetzes erlauben keine einfachen Lösungen. Die Raucherkabinen müssen mit Quellenabsaugung ausgestattet sein wie Gefahrenstoff-Arbeitsplätze in Laboratorien. Und zur Trennung der Raucherecke in der Kantine sind selbstschliessende Türen Vorschrift.
Am 11.Februar schickte das BBL den «Antrag zur Umset-zung der Verordnung zum Schutz vor dem Passivrauchen» an das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und ersuchte um den nötigen 5-Millionen-Franken-Kredit. «Nun haben wir die Antwort erhalten», sagt Frösch. Eine negative. Der Bund verfüge angesichts der angespannten Finanzlage über keine Mittel, um den Wünschen der rauchenden Belegschaft entsprechen zu können, hiess es aus dem EFD.
«Wo es keine entsprechenden Einrichtungen gibt, müssen die Raucher künftig also an die frische Luft», sagt Frösch.
Der Bund gewinnt doppelt
BBL-Mitarbeiter Martin Frösch zeigt Verständnis für die abschlägige Antwort aus dem Hause Merz. Kein Wunder. Denn das BBL wird durch das totale Rauchverbot in seinen Liegenschaften erhebliche Einsparungen tätigen können. Das Reinigungspersonal wird keine Aschenbecher mehr leeren müssen, geteerte Büros müssen nicht mehr so fleissig gestrichen werden, und das Mobiliar bleibt dank weniger Brandlöchern länger im Einsatz. Zum Vergleich: Der Schweizer Verband öffentlicher Verkehr (VöV) meldete ein Jahr nach der Einführung eines Rauchverbots in allen Zügen, dass dank massiv gesunkenen Reinigungskosten jährlich gegen 2 Millionen Franken eingespart werden könnten.
Geht die Rechnung auf?
Hans Müller vom Personalverband des Bundes macht allerdings eine andere Rechnung. «Wenn man bedenkt, wie viel Arbeitszeit verloren geht, wenn jeder Arbeitnehmer für seine Zigarette auf die Strasse ren-nen muss, erweist sich die ‹Sparmassnahme› des Bundes mit Sicherheit als Eigentor», sagt er. Fumoirs wären darum wohl die einfachere und günstigere Lösung als die «fundamentalistische Raucherausgrenzung», sagt der überzeugte Nichtraucher.
(Berner Zeitung)
Erstellt: 25.03.2010, 10:18 Uhr
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18 Kommentare
Wieso soll man für Raucher Extrawürste einführen? Disziplinierte Raucherinnen haben schon bisher nicht in Gemeinschaftsbüros geraucht, das dürfte im Jahr 2010 die absolute Ausnahme sein, Gesetz hin oder her. Wenn die letzten radikalen Raucher nun nach draussen gehen müssten, aber hoffentlich nicht dürfen, hören sie vielleicht auf zu rauchen. Das wäre eine positive Auswirkung! Antworten
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