Bund will Internet-Telefonie abhören
Aktualisiert am 16.07.2009 12 Kommentare
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Internet-Provider müssen deshalb ab August in der Lage sein, den Datenverkehr ihrer Kunden zur Verfügung zu stellen. Dies sieht der Entwurf einer technischen Richtlinie vor, die der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr des Justizdepartementes bis Mitte 2010 umsetzen will. Die «Wochenzeitung» machte am Donnerstag die vertrauliche Anhörung zur Richtlinie bei den Providern publik.
«Es handelt sich um eine Anpassung an die neuen Realitäten», sagte Guido Balmer, Sprecher des Justiz- und Polizeidepartmentes (EJPD), auf Anfrage. Immer häufiger würden Telefongespräche über das Internet geführt. Der Bund müsse die technische Möglichkeit haben, diese Gespräche abzuhören, um das Gesetz erfüllen zu können.
Beim Verdacht auf bestimmte Strafdelikte können Strafverfolgungsbehörden Telefon und E-Mail einer Person überwachen. Die Dienststelle im EJPD führt diese Überwachung durch. Die Genehmigung erteilt aber ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Daran ändere sich nichts, betonte Balmer.
Technisch seit Jahren machbar
Bis anhin mussten die Provider den E-Mail-Verkehr in Echtzeit sowie Angaben zu aufgerufenen Seiten rückwirkend liefern können, nicht aber den ganzen Datenverkehr. Das würde sich mit der neuen Richtlinie ändern: Jeder Provider muss die technischen Möglichkeiten für die Übermittlung an den Bund besitzen.
Technisch sei die Überwachung des Datenverkehrs schon länger möglich, sagte Balmer weiter. Es komme auch bereits zu solchen Überwachungen. Von 1991 Überwachungen im Jahr 2008, bei denen E-Mail oder Telefon live verfolgt werden, betreffe ein «einstelliger Prozentanteil» den Datenverkehr im Internet. Bisher sei für diese Einzelfälle aber ein hoher Aufwand nötig gewesen. (sam/sda)
Erstellt: 16.07.2009, 14:06 Uhr
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12 Kommentare
Ich denke damit kommt die Justiz nicht sehr weit. Die Emails werden einfach lokal verschlüsselt und das Chiffrat als Anhang übermittelt. Auch die Sprache kann mit geigneten Programmen zuerst speziel chiffriert werden bevor diese über das Internet übertragen wird. Ich denke es wird ein neues "Wettrüsten" geben. Mich stört am ganzen, dass der neue Zusatzauwand dem Kunden wieder verrechnet wird. Antworten
Weshalb eine Vernehmlassungsdauer von 3 Wochen statt der üblichen 3 Monate? Und weshalb die Vertraulichkeit? Sollte die "Anpassung" der Grundrechte nicht im öffentlichen Raum diskutiert werden können? ...alles in allem offenbart das EJPD und dessen Vorsteherin eine ziemlich bedenkliche Auffassung der Grundrechte aller Einwohner dieses Landes. Big Schlumpf will be watching you.... Antworten
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