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Bundesanwalt Beyeler nicht wiedergewählt

Aktualisiert am 15.06.2011 51 Kommentare

Erwin Beyeler bleibt nicht Bundesanwalt. Er verfehlte das absolute Mehr in der Vereinigten Bundesversammlung – obwohl sich zuvor nur die SVP gegen ihn ausgesprochen hatte.

Musste sich vor der Wahl viel Kritik anhören: Bundesanwalt Erwin Beyeler.

Musste sich vor der Wahl viel Kritik anhören: Bundesanwalt Erwin Beyeler.
Bild: Keystone

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Vom Drogenkriminellen zur Vertrauensperson der Bundesanwaltschaft

Vom Drogenkriminellen zur Vertrauensperson der Bundesanwaltschaft
Ohne José Manuel Ramos gäbe es keinen Fall Oskar Holenweger. Die Bundesanwaltschaft glaubte dem Drogendealer, der Bankier würde Geld für Drogenkartelle waschen. Die US-Ermittler hatten Ramos da schon längst als notorischen Lügner abgestempelt.

Nur vier Jahre im Amt

Nur vier Jahre war Erwin Beyeler Bundesanwalt. Vor allem wegen der Blamage der Bundesanwaltschaft in der Holenweger- Affäre geriet er in die Kritik. Der am 21. Februar 1952 in Schaffhausen geborene Erwin Beyeler schloss 1978 das Jus-Studium in Zürich mit dem Doktorat ab. 1983 bis 1989 leitete er eine Anwaltskanzlei in Schaffhausen.

Weitere Stationen seiner Karriere: Kommandant der Schaffhauser Polizei (1990-1999), Stabschef der Kantonspolizei Zürich (1999- 2001), Chef der Bundeskriminalpolizei (BKP, 2001/02) und erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen (2002 bis 2009).

Am 8. Juni 2007 wählte ihn der Bundesrat zum Bundesanwalt. Nach dem turbulenten Abgang seines Vorgängers Valentin Roschacher musste Beyeler die Behörde beruhigen und neu organisieren.

Ausserdem erbte er eine Reihe problematischer Dossiers: etwa den Fall der Hells Angels, die der organisierten Kriminalität verdächtigt worden waren, sowie den Fall des Bankiers Oskar Holenweger.

Dieser wurde der Wäsche von Drogengeld und der Führung schwarzer Kassen für den französischen Industriekonzern Alstom verdächtigt. Der Prozess endete Mitte April 2011 mit einem Freispruch Holenwegers - und einer Blamage für die Bundesanwaltschaft.

Umstritten war unter anderem die Rolle Beylers als BKP-Chef beim Einsatz des kolumbianischen Drogenbaron Ramos, der als Vertrauensperson der Strafverfolgungsbehörden auf Oskar Holenweger angesetzt worden war. Nach Beyelers Worten war er in der Vorphase des Einsatzes von Ramos beteiligt, hatte aber in der Folge nichts mehr damit zu tun. (sda)

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Erwin Beyeler erhielt lediglich 109 von 227 gültigen Stimmen. Damit erreichte er das absolute Mehr von 114 Stimmen nicht. Damit muss die Gerichtskommission nun einen neuen Kandidaten oder eine Kandidatin vorschlagen. Beyeler war im Vorfeld der Wahl von verschiedenen Seiten kritisiert worden. Nachdem sich die Fraktion der SP aber für die Unterstützung des amtierenden Bundesanwalts ausgesprochen hatte, wurde mit dessen Wiederwahl gerechnet. Einzig die SVP stellte sich dagegen. Am Ende fehlten Beyeler jedoch auch Stimmen aus anderen Fraktionen.

Die Gerichtskommission hatte den Bundesanwalt zur Wiederwahl empfohlen. Die Mehrheit sei der Meinung, dass die Kritik an Beyeler nicht stichhaltig sei, sagte der Kommissionssprecher vor der Wahl. Die Kommission erachte es als vordringlich, dass die Bundesanwaltschaft nun zur Ruhe kommen könne. Ein Führungswechsel würde erhebliche Risiken bergen.

FDP bedauert Entscheid

Bedauern äusserte nach der Abwahl Beyelers Partei, die FDP. Gegen den Bundesanwalt seien keine stichhaltigen Vorwürfe vorgebracht worden, sagte Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) im Namen der freisinnig-liberalen Fraktion.

Die Nicht-Wiederwahl sei umso bedauerlicher, als sie einer wichtigen Einrichtung der Schweiz - der Bundesanwaltschaft - Schaden zufüge. Nun müssten das Parlament und die Gerichtskommission Verantwortung übernehmen und rasch die Wahl eines neuen Bundesanwalts zu organisieren.

Verfehlungen im Fall Holenweger...

Vor der Wahl hatte Christoph Mörgeli (SVP/ZH) die Gründe wiederholt, die aus Sicht der SVP gegen die Wiederwahl sprachen. Es gehe nicht um Parteiideologien, beteuerte er. Es gehe darum, das Recht und die Integrität wieder herzustellen. Die Menschen- und Freiheitsrechte könnten nur gewahrt werden, wenn sich sämtliche Organe streng ans Recht hielten.

Die SVP wirft Beyeler insbesondere Verfehlungen im Zusammenhang mit der Affäre um den Bankier Oskar Holenweger vor. Der Bundesanwalt habe den verdeckten Einsatz des kolumbianischen Drogenkriminellen Ramos befürwortet und ein rechtswidriges Zahlungsmodell vorgeschlagen, sagte Mörgeli. Die Aussagen Beyelers, er habe nichts damit zu tun gehabt, seien unwahr.

...und im Fall Roduner

Weiter habe Beyeler den Eidgenössischen Untersuchungsrichter Ernst Roduner gedeckt, der sich selber Drohfaxe zugeschickt habe. «Etwas Schlimmeres kann Ihnen in diesem Land nicht passieren», sagte der SVP-Nationalrat.

Schliesslich wirft die SVP dem Bundesanwalt vor, im Sommer 2007 von einem Komplott gegen den früheren Bundesrat Christoph Blocher gewusst zu haben. Beyeler war damals noch nicht im Amt, musste aber als designierter Bundesanwalt bereits über wichtige Dossiers informiert werden. Nach Ansicht der SVP hätte Beyeler die Vorgänge stoppen können.

Vorwürfe zurückgewiesen

Beyeler liess im Vorfeld der Wahl verlauten, er weise sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe in aller Form zurück. Er habe zu keinem Zeitpunkt gegen Bundesrat Blocher gehandelt. Ausserdem seien alle gegen die damaligen Amtsträger erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe mehrfach widerlegt und die Verfahren rechtskräftig eingestellt worden. Im Parlament überwog aber offenbar das Unbehagen.

Es war das erste Mal, dass das Parlament den Bundesanwalt zu wählen hatte: Seit Jahresbeginn ist nicht mehr der Bundesrat, sondern das Parlament dafür zuständig. Nach dem Konflikt zwischen dem damaligen Justizminister Christoph Blocher und Bundesanwalt Valentin Roschacher beschlossen National- und Ständerat einen Systemwechsel.

SVP-Richter fürs Bundesverwaltungsgericht

Die SVP setzte sich auch bei einer Wahl für das Bundesverwaltungsgericht durch. Die Gerichtskommission hatte Sylvie Cossy vorgeschlagen, die Vereinigte Bundesversammlung wählte jedoch auf Antrag der SVP Yanick Felley ans Gericht. Er erhielt 134 von 227 gültigen Stimmen. An Cossy gingen 93 Stimmen.

SVP-Fraktionsschef Caspar Baader begründete den Wahlvorschlag der SVP damit, dass diese am Bundesverwaltungsgericht untervertreten sei. Sylvie Cossy ist Sympathisantin der Grünen, die laut der Gerichtskommission ebenfalls untervertreten sind.

Monatanari wiedergewählt

Die Vereinigte Bundesversammlung hat weiter Ruedi Montanari als stellvertretenden Bundesanwalt und Maria-Antonella Bino als stellvertretende Bundesanwältin wiedergewählt sowie die Wahl von Hanspeter Thür bestätigt. Dieser ist nun für weitere vier Jahre als Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter im Amt. Thür erhielt 187 von 223 gültigen Stimmen. (jak/sda)

Erstellt: 15.06.2011, 09:09 Uhr

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51 Kommentare

Adrian Keller

15.06.2011, 09:25 Uhr
Melden 146 Empfehlung

Gute Entscheidung, das Volk hätte wenig Verständnis gehabt, ihn zu bestätigen.
Was sagen jetzt die Kommentatoren, die ständig auf die SVP einschlagen?
Antworten


Urs Martin

15.06.2011, 09:18 Uhr
Melden 136 Empfehlung

Wer hätte das gedacht? Hält jetzt die Vernunft Einzug im Bundeshaus? Es wäre höchste Zeit und es gibt noch sehr viel zu tun. Antworten



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