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Bundesanwaltschaft vermutet Spionage hinter Hacker-Angriff

Aktualisiert am 01.11.2009

Nach dem Eindringen unbekannter Täter in das Intranet des Aussendepartements wird laut einem Zeitungsbericht eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Die Bundesanwaltschaft hat ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem und verbotenen Nachrichtendienst eingeleitet, wie sie gegenüber der Zeitung «Sonntag» bestätigte. Die Untersuchung richtet sich gegen Unbekannt.

Das Verfahren hat zum Ziel, die Täter und den Sachverhalt festzustellen sowie Beweise sicherzustellen. Im Zug der strafrechtlichen Untersuchung hat die Bundesanwaltschaft das Recht, Beschuldigte, Auskunftspersonen und Zeugen vorzuladen und zu befragen. Liegen genügend Beweise vor, können Haftbefehle erlassen und vollzogen sowie der Post- und Telefonverkehr überwacht wie auch Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen durchgeführt werden.

Daten-Abfluss noch nicht geklärt

Am Donnerstag vor einer Woche hatte das EDA einen unbekannten Hacker-Angriff auf ihr IT-System festgestellt. Seitdem arbeiteten die Spezialisten des Bundes daran, die Folgen des Angriffs einzudämmen und zu beheben. Inzwischen wurde das Informatiksystem gesäubert und neu geschützt. Das System arbeitet mit kleineren Einschränkungen wieder normal.

Die Analyse der Viren und des Umfangs eines möglichen Abflusses von Daten ist im Gange, wie Mediensprecher Adrian Sollberger auf Anfrage sagte. Die laufenden Ermittlungen wegen Verdacht auf Spionage nähren den Verdacht, dass hinter dem Hacker-Angriff auf das EDA die libysche Regierung stecken könnte. Dies wollen aber weder das EDA noch die Bundesanwaltschaft kommentieren. (raa)

Erstellt: 01.11.2009, 19:14 Uhr

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