Schweiz
Bundesrat Merz fällt mit Steuerabzug für Weiterbildung durch
Von David Schaffner, Bern. Aktualisiert am 03.08.2010 12 Kommentare
Artikel zum Thema
Stichworte
Eigentlich hat das Parlament dem Bundesrat in seiner Motion einen klaren Auftrag gegeben: Menschen, die sich weiterbilden und etwas für ihre Karriere tun, sollen steuerlich besser fahren. Der Bund soll ihnen im Gegensatz zu heute nicht nur dann einen Abzug gewähren, wenn sie sich für den Erhalt ihrer Stellung weiterbilden. Neu sollen sie auch die Kosten für eine freiwillige Umschulung oder einen angepeilten beruflichen Aufstieg abziehen können.
Ein «Buebetrickli»
Da sich der Bundesrat schon früh gegen eine solche Änderung ausgesprochen hat, hat er den Auftrag aus dem Parlament wohl nur widerwillig angenommen und nun zu einem «Buebetrickli» gegriffen, wie der grüne Zürcher Kantonsrat Ralf Margreiter kritisiert: Zwar will das federführende Eidgenössische Finanzdepartement unter Hans-Rudolf Merz den Begriff der Weiterbildung auf Umschulungen und Kurse für einen beruflichen Aufstieg ausweiten. Im Unterschied zu heute soll aber ein Maximalbetrag von jährlich 4000 Franken gelten. «Das ist ein Witz», sagen Politiker von rechts bis links zur Vernehmlassung, die Finanzminister Merz noch bis am 7. August durchführt. Dem Parlament schwebte zwar ebenfalls eine Obergrenze vor, es nannte aber keinen konkreten Betrag.
«Kurskosten für eine gute Weiterbildung sind deutlich höher als 4000 Franken», meint Gerhard Pfister, Zuger CVP-Nationalrat und Präsident des Privatschulen-Verbandes Swiss Schools. Der Zürcher FDP-Nationalrat Ruedi Noser sagt, dass in seiner Firma die Angestellten «teilweise Weiterbildungen für 40 000 Franken absolvieren» würden. «Eine anerkannte Weiterbildung ist nicht billig», erklärt Noser. «Der Bund müsste eigentlich dafür sorgen, dass er die anerkannten Ausbildungsgänge unterstützt und nicht wie nun vorgesehen die billigeren Kurse, für deren Besuch es kein anerkanntes Diplom gibt.» Solche seien in der Arbeitswelt meistens wertlos.
Streit um Maximalbetrag
Noser und der Walliser SVP-Nationalrat Oskar Freysinger schlagen daher vor, dass der Bundesrat gar keine Begrenzung vorsehen soll. «Und wenn schon, dann höchstens bei Umschulungen», wie Noser ergänzt. Einen jährlichen Höchstbetrag lehnt Noser indes auch bei Umschulungen ab: «Intelligenter wäre ein Höchstbetrag für eine Dauer von 10 Jahren.» Es sei unrealistisch, dass eine Person jedes Jahr einige Tausend Franken ausgebe. Eher lasse sich jemand innerhalb von rund 10 Jahren einmal während zweier aufeinanderfolgender Jahre intensiv umschulen. Dann würden in dieser Zeit sehr hohe Kosten anfallen und danach gar keine mehr. Für einen Maximalbetrag, aber einen deutlich höheren, sprechen sich Gerhard Pfister und der Arbeitnehmerverband KV Schweiz aus. Dem Grünen Ralf Margreiter schwebt als Verbandsmitarbeiter ein Maximalabzug von «mindestens 12 000 Franken» vor.
Der Kanton Zürich verlangt in seiner Vernehmlassungsantwort «eine Erhöhung des Gesamtbetrags oder einen Verzicht auf eine Beschränkung». Bern will unter keinen Umständen eine Obergrenze. Beide Kantone fürchten, dass der neue Maximalbetrag für «rund 20 Prozent der steuerpflichtigen Personen» zu einer Verschlechterung führe. Sie könnten anders als heute «ihre selbst getragenen Weiterbildungskosten nicht mehr vollumfänglich zum Abzug bringen».
Indirekt würde der Maximalbetrag sogar für jene Personen zu einer Verschlechterung führen, deren Weiterbildungskosten die Firma übernimmt. Denn heute gilt: Nur wenn die Ausbildungskosten jährlich über 12 000 Franken liegen, muss der Mehrbetrag als Lohnbestandteil ausgewiesen und versteuert werden. «Diese Regel könnte nicht mehr aufrechterhalten werden», schreibt Zürich. Kosten, die den Betrag von 4000 Franken übersteigen, müssten künftig dem steuerbaren Lohn zugerechnet werden.
Verkraftbare Steuerausfälle
Keine Sorgen bereiten Bern und Zürich die Mindereinnahmen, die ein höherer Maximalbetrag mit sich bringen würde: Beim Bund führt die Gesetzesänderung bei einem Maximalbetrag von 4000 Franken zu geschätzten Steuerausfällen von 5 Millionen Franken. Würde der Bund den maximalen Abzug auf 10 000 Franken erhöhen, wären es 7 bis 8 Millionen Franken.
Mit welchen Einbussen die Kantone rechnen müssten, ist gemäss Finanzdepartement schwierig zu sagen. Denn viele Kantone interpretieren wie Zürich oder Bern den Begriff der Weiterbildung bereits heute grosszügiger als der Bund. Bei einer Obergrenze von 4000 Franken müssten die Kantone mit höchstens 35 Millionen Franken Mindereinnahmen rechnen, schätzt der Bund. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 03.08.2010, 10:25 Uhr
WRITE A COMMENT
12 Kommentare
Warum bloss ist nicht jede Ausbildung abziehbar, welche die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht? Der Staat könnte ja schlussendlich auch davon profitieren, wenn er höhere Steuern einnimmt, weil eben ein Umschulung eventuell ein höheres Einkommen bewirken kann. Noch besser wäre, wenn das "Geschwaffel" der FDP mal wahr würde. Eine Steuererklärung, die auf einem Bierdeckel platz hat. Antworten
Es ist wirklich lächerlich, was da wieder raus kommt. Immer wieder wird betont, dass die Schweizer zu wenig bieten können - deshalb muss man ja immer Deutsche einstellen, die den Anforderungen gewachsen sind und uns Schweizer die guten Post wegschnappen. Mit steuerlichen Anreizen bringt man manchen Schweizer hinter dem Ofen hervor - dass er sich weiterbildet - aber natürlich mit Diplomabschluss. Antworten
@ T.Steiner: Soso, in Basel werden die Bildungsfremden also belohnt? Dies bestätigt meine Erfahrungen: Dumm muss man sein. Da hagelt es von Weiterbildungsvorschlägen, wenn man infolge Arbeitslosigkeit auf's RAV gehen muss. Die Qualifizierten dürfen nicht von «Gratis-Weiterbildung» profitieren. Auch ist das Steueramt nicht fähig, die beruflich notwendige Weiterbg. in gewissen Berufen zu erkennen Antworten
Typisch Merz. Sinn muessen seine Vorschlaege keine machen, Hauptsache das Rechnungsbuechlein stimmt. Es ist wohl keine Frage des Willens, er kann es einfach nicht besser. Viele sprechen von der bedrohten Wettbewerbsfaehigkeit unseres Landes, aber wenn es konkret wird, kommt solch kleingeistiger Mist heraus! Was die Diskussionen und Nachbesserungen solch unbrauchbarer Vorschlaege wohl kosten? Antworten
Ach, der Herr Merz. Dieser Mann gehört endlich wirklich mal weg! Es ist einfach schauerlich, dass der immer noch sein Unwesen treiben darf. Andere Bundesräte wurden wegen wesentlich weniger zum Rücktritt gedrängt. Es ist ätzend, zu sehen, wie bereits wieder ein FDP-Bundesrat durch alle Böden hindurch gestützt wird. Bereits Herr Villiger war eine Zumutung (s. Swissair + heute sinnigerweise UBS). Antworten
In Basel gibt es neu einen Pauschalabzug von 18'000 CHF, wenn man arm ist. Wer viele Kinder hat und bildungsfern ist, profitiert am meisten. Das ist ein Werk von Eva Herzog (Bundesratskandidatin). Besser wäre, man würde die Eltern belohnen, welche ihre Kinder aus- und weiterbilden. Das wäre ein guter Anreiz, um in Zukunft erfolgreiche Leute zu haben, anstatt ewig Geld in Sozialsystem verlochen. Antworten
Es ist ja nur eine Obergrenze für den Abzug. Kein Mensch sagt, dass die Ausbildungskosten komplett gedeckt werden müssen. Sonst müsste man wohl ganz ohne Obergrenze auskommen. Und ob es sinnvoll ist ein MBA komplett von den Steuern abziehen zu können? Antworten
Thja:! BR Merz muss bei den NormalverdienerInnen den scharfen Sparhobel ansetzen, damit er Luft schafft, um sich neue Steuergeschenke und Steuerprivilegien für seine Seilschafter, die Reiche und die Boni-Bänker auszuhecken. BR Merz gefährde mit seiner Politik den sozialen Frieden in unserem Land. Er ist damit eine teure politische Hypothek, die schwer auf der Zukunft unseres Landes lastet. Antworten




Reto Meyer
Ich schäme mich fast an der gleichen Uni wie Merz studiert zu haben... Genau dort wird die stetige qualifizierte Weiterbildung ja gerade für die Schweiz massiv gefordert ! Noser hat absolut recht, wirklich weiterbringende Ausbildung kostet nicht nur 4000.-. Zudem zahle ich heute gerne wesentlich mehr Steuern als ohne Weiterbildung. Merz und Co können leider überhaupt nicht rechnen - schade... Antworten