Bundesrat Merz fällt mit Steuerabzug für Weiterbildung durch

Von David Schaffner, Bern. Aktualisiert am 03.08.2010 12 Kommentare

Wer sich umschult oder für einen beruflichen Aufstieg büffelt, soll künftig die Ausbildungskosten von den Steuern abziehen können. Der sehr tiefe Maximalbetrag führt bei links und rechts aber zu massiver Kritik.

Griff zu einem «Buebetrickli»: Bundesrat Hans-Rudolf Merz.

Griff zu einem «Buebetrickli»: Bundesrat Hans-Rudolf Merz.
Bild: Keystone

Eigentlich hat das Parlament dem Bundesrat in seiner Motion einen klaren Auftrag gegeben: Menschen, die sich weiterbilden und etwas für ihre Karriere tun, sollen steuerlich besser fahren. Der Bund soll ihnen im Gegensatz zu heute nicht nur dann einen Abzug gewähren, wenn sie sich für den Erhalt ihrer Stellung weiterbilden. Neu sollen sie auch die Kosten für eine freiwillige Umschulung oder einen angepeilten beruflichen Aufstieg abziehen können.

Ein «Buebetrickli»

Da sich der Bundesrat schon früh gegen eine solche Änderung ausgesprochen hat, hat er den Auftrag aus dem Parlament wohl nur widerwillig angenommen und nun zu einem «Buebetrickli» gegriffen, wie der grüne Zürcher Kantonsrat Ralf Margreiter kritisiert: Zwar will das federführende Eidgenössische Finanzdepartement unter Hans-Rudolf Merz den Begriff der Weiterbildung auf Umschulungen und Kurse für einen beruflichen Aufstieg ausweiten. Im Unterschied zu heute soll aber ein Maximalbetrag von jährlich 4000 Franken gelten. «Das ist ein Witz», sagen Politiker von rechts bis links zur Vernehmlassung, die Finanzminister Merz noch bis am 7. August durchführt. Dem Parlament schwebte zwar ebenfalls eine Obergrenze vor, es nannte aber keinen konkreten Betrag.

«Kurskosten für eine gute Weiterbildung sind deutlich höher als 4000 Franken», meint Gerhard Pfister, Zuger CVP-Nationalrat und Präsident des Privatschulen-Verbandes Swiss Schools. Der Zürcher FDP-Nationalrat Ruedi Noser sagt, dass in seiner Firma die Angestellten «teilweise Weiterbildungen für 40 000 Franken absolvieren» würden. «Eine anerkannte Weiterbildung ist nicht billig», erklärt Noser. «Der Bund müsste eigentlich dafür sorgen, dass er die anerkannten Ausbildungsgänge unterstützt und nicht wie nun vorgesehen die billigeren Kurse, für deren Besuch es kein anerkanntes Diplom gibt.» Solche seien in der Arbeitswelt meistens wertlos.

Streit um Maximalbetrag

Noser und der Walliser SVP-Nationalrat Oskar Freysinger schlagen daher vor, dass der Bundesrat gar keine Begrenzung vorsehen soll. «Und wenn schon, dann höchstens bei Umschulungen», wie Noser ergänzt. Einen jährlichen Höchstbetrag lehnt Noser indes auch bei Umschulungen ab: «Intelligenter wäre ein Höchstbetrag für eine Dauer von 10 Jahren.» Es sei unrealistisch, dass eine Person jedes Jahr einige Tausend Franken ausgebe. Eher lasse sich jemand innerhalb von rund 10 Jahren einmal während zweier aufeinanderfolgender Jahre intensiv umschulen. Dann würden in dieser Zeit sehr hohe Kosten anfallen und danach gar keine mehr. Für einen Maximalbetrag, aber einen deutlich höheren, sprechen sich Gerhard Pfister und der Arbeitnehmerverband KV Schweiz aus. Dem Grünen Ralf Margreiter schwebt als Verbandsmitarbeiter ein Maximalabzug von «mindestens 12 000 Franken» vor.

Der Kanton Zürich verlangt in seiner Vernehmlassungsantwort «eine Erhöhung des Gesamtbetrags oder einen Verzicht auf eine Beschränkung». Bern will unter keinen Umständen eine Obergrenze. Beide Kantone fürchten, dass der neue Maximalbetrag für «rund 20 Prozent der steuerpflichtigen Personen» zu einer Verschlechterung führe. Sie könnten anders als heute «ihre selbst getragenen Weiterbildungskosten nicht mehr vollumfänglich zum Abzug bringen».

Indirekt würde der Maximalbetrag sogar für jene Personen zu einer Verschlechterung führen, deren Weiterbildungskosten die Firma übernimmt. Denn heute gilt: Nur wenn die Ausbildungskosten jährlich über 12 000 Franken liegen, muss der Mehrbetrag als Lohnbestandteil ausgewiesen und versteuert werden. «Diese Regel könnte nicht mehr aufrechterhalten werden», schreibt Zürich. Kosten, die den Betrag von 4000 Franken übersteigen, müssten künftig dem steuerbaren Lohn zugerechnet werden.

Verkraftbare Steuerausfälle

Keine Sorgen bereiten Bern und Zürich die Mindereinnahmen, die ein höherer Maximalbetrag mit sich bringen würde: Beim Bund führt die Gesetzesänderung bei einem Maximalbetrag von 4000 Franken zu geschätzten Steuerausfällen von 5 Millionen Franken. Würde der Bund den maximalen Abzug auf 10 000 Franken erhöhen, wären es 7 bis 8 Millionen Franken.

Mit welchen Einbussen die Kantone rechnen müssten, ist gemäss Finanzdepartement schwierig zu sagen. Denn viele Kantone interpretieren wie Zürich oder Bern den Begriff der Weiterbildung bereits heute grosszügiger als der Bund. Bei einer Obergrenze von 4000 Franken müssten die Kantone mit höchstens 35 Millionen Franken Mindereinnahmen rechnen, schätzt der Bund. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 03.08.2010, 10:25 Uhr

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12 Kommentare

Peter Stocker

03.08.2010, 11:23 Uhr
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Warum nur merkt er nicht dass es Zeit ist zu gehen! Es kommt nichts mehr Gescheites aus dem Finanz Dep. Herr Merz hat zweifelsfrei seine Verdienste und bis vor ca 2 Jahren einen guten Job gemacht. Aber seither... Antworten


Eduard J. Belser

03.08.2010, 10:43 Uhr
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Thja:! BR Merz muss bei den NormalverdienerInnen den scharfen Sparhobel ansetzen, damit er Luft schafft, um sich neue Steuergeschenke und Steuerprivilegien für seine Seilschafter, die Reiche und die Boni-Bänker auszuhecken. BR Merz gefährde mit seiner Politik den sozialen Frieden in unserem Land. Er ist damit eine teure politische Hypothek, die schwer auf der Zukunft unseres Landes lastet. Antworten



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