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Bundesrat bringt scharfe Regeln für Suizidhilfe

Der Bundesrat schlägt zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts vor: Entweder sollen sich Sterbehilfeorganisationen an strenge Auflagen halten oder die Sterbehilfe wird ganz verboten. Die Reaktionen fallen harsch aus.

Früheres Dignitas-Sterbezimmer: Der Bundesrat setzt Limiten.

Früheres Dignitas-Sterbezimmer: Der Bundesrat setzt Limiten.
Bild: Keystone

Der Bundesrat will der organisierten Sterbehilfe Schranken setzen: Das Schlafmittel Pentobarbital wird von Sterbewilligen eingenommen.

Der Bundesrat will der organisierten Sterbehilfe Schranken setzen: Das Schlafmittel Pentobarbital wird von Sterbewilligen eingenommen. (Bild: Keystone)

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Der Bundesrat hat beide Varianten bis 1. März 2010 in die Vernehmlassung geschickt. Die Regierung bevorzugt die Variante mit den Sorgfaltspflichten. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf begründete diese Haltung mit dem Recht auf Selbstbestimmung und auf ein Sterben in Würde. Mit den strengen Auflagen könnten fragwürdige Praktiken bei der Sterbehilfe unterbunden werden.

Die vorgeschlagenen Auflagen für Sterbehilfeorganisationen sind restrikiv. Beim Sterben helfen lassen können sich nur urteilsfähige todkranke Menschen. Chronischkranke und Menschen mit psychischen Leiden können organisierte Sterbehilfe nicht in Anspruch nehmen.

Die Suizidwilligen müssen ihren Willen frei äussern können und sich ihren Entscheid reiflich überlegt haben. Erforderlich sind zudem zwei Gutachten von zwei Ärzten, die von der Sterbehilfeorganisation unabhängig sind.

Eines muss belegen, dass die suizidwillige Person urteilsfähig ist. Das zweite muss belegen, dass sie an einer körperlichen Krankheit leidet, die unheilbar ist und in kurzer Zeit zum Tod führen wird.

Alternativen prüfen

Der Sterbehelfer muss ferner Alternativen zum Suizid aufzeigen und mit der betroffenen Person prüfen, etwa Palliativpflege. Das für die Suizidhilfe eingesetzte Medikament muss ein Arzt verschreiben.

Suizidhelfer dürfen keinen Erwerbszweck verfolgen und deshalb keine Gegenleistung annehmen, die die Kosten und Auflagen für die Suizidhilfe übersteigen würde. Zudem muss das Verfahren vom ersten Kontakt bis zum Tod lückenlos schriftlich dokumentiert werden.

Nur eine Variante

Als zweite Variante stellt der Bundesrat ein Verbot der organisierten Sterbehilfe zur Diskussion. «Es gibt Mitglieder des Bundesrates, die nur diesen einzigen Weg sehen», sagte Widmer- Schlumpf dazu. Vorteil eines Verbotes wäre eine klare Regelung ohne Diskussionen.

Widmer-Schlumpf stellte zudem klar, dass die Vernehmlassung zu einer eindeutigen Regelung führen müsse. In der Botschaft ans Parlament werde es nur eine Variante geben.

Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz wurden 2007 1360 Selbsttötungen gezählt; Sterbehilfeorganisationen begleiteten rund 400 davon. Die Zahl der Menschen aus dem Ausland, die auf Grund der liberalen Schweizer Regelung zum Sterben ins Land reisen, nimmt zu.

Sterbehilfeorganisationen entsetzt

Als «inakzeptabel» taxiert die Sterbehilfeorganisation Exit die vorgeschlagene Einschränkung der Sterbehilfe auf Menschen, die an einer Krankheit leiden, die unheilbar ist oder innert kurzer Zeit zum Tode führt. Diese Bestimmung heble das Selbstbestimmungsrecht der Patienten praktisch aus, sagte Vorstandsmitglied Walter Fesenbeck.

Von einem «unerhörten Affront» für chronisch Kranke und urteilsfähige Psychischkranke, welche die Voraussetzungen des Bundesrates nicht erfüllten, aber dennoch sterben möchten, schreibt auch Dignitas. Mit dieser Bestimmung «leistet der Bundesrat einsamen Suiziden auf Bahngeleisen und von hohen Brücken Vorschub». Dignitas will deshalb «mit Sicherheit» das Referendum ergreifen.

Schützenhilfe von den Grünen

Schützenhilfe erhalten die beiden Sterbehilfeorganisationen von den Grünen. Die Vorschläge des Bundesrates gingen zu weit und würden letztlich die Arbeit der Suizidhilfeorganisationen verunmöglichen. Richtig findet hingegen Margrit Kessler, Präsidentin der Stiftung SPO Patientenschutz, die Beschränkung auf unheilbar und unmittelbar tödlich erkrankte Personen.

«Das Bedürfnis nach einer professionellen Freitodbegleitung für sterbenskranke Menschen ist klar ausgewiesen», sagte SP-Sprecher Andreas Käsermann. Keinen Handlungsbedarf sieht die SVP. «Die heutige Regelung genügt vollkommen», sagte Silvia Bär, stellvertretende Generalsekretärin. (bru/sda/)

Erstellt: 28.10.2009, 22:04 Uhr

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24 Kommentare

Conny Holzer

12.11.2009, 13:32 Uhr
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Ich finde wenn jemand eine Sterbehilfe möcchte sollte er sie bekommen von mir aus können sie in die höhle fahren-.-. aber das muss natürlich die krankenkasse bezahlen FINDE ICH und in der schweiz herrscht ja Meinungs Freiheit odeeerrr Frau schlumpf?? Antworten


Julian Schori

29.10.2009, 13:49 Uhr
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Es braucht endlich eine Regelung wie und unter welchen Bedingung Sterbehilfe an Sterbewilligen geleistet werden darf. Der Vorschlag des Bundesrates schiesst aber meiner Meinung nach über das Ziel hinaus. Nicht die Gründe sollen ausschlaggebend für die staatliche Zustimmung sein, sondern ob sich der Sterbewillige intensiv mit seinem Leben auseinandergesetzt hat und der Tod seinem Willen entspricht. Antworten


Deborah Weber

29.10.2009, 11:14 Uhr
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@ Ben Bachmann. Dann wünsche ich Ihnen, dass Sie nie alt oder invalid werden. Was für eine menschenverachtende Aussage! Antworten


Hugo Reichmuth

29.10.2009, 07:52 Uhr
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Wenn chronisch und psychisch Kranke nicht vor den "Wünschen" ihrer Verwandtschaft geschützt werden, dann öffnet man die Schleusen der Hölle. Sterbehilfe ja - aber nur für Menschen mit einer Lebenserwartung unter einem halben Jahr. Wer unbedingt sterben will, kann es ja tun. Da braucht er/sie nicht Profitorganisationen wie "Exit" und "Dignitas". Der Vorschlag des BR ist vernünftig. Antworten


Deborah Weber

29.10.2009, 07:42 Uhr
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@ Daniel Meier. Ist jemand, der sich in einer akuten Lebenskrise befindet urteilsfähig? Ist ein Mensch, der sich suizidieren möchte überhaupt urteilsfähig? Verstehe ich Sie richtig, dass es jedem Mensch der dies möchte und der urteilsfähig ist, möglich sein soll Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen? Das heisst, auch der 20jährige, der nicht mehr leben will, weil die Umstände mies sind? Antworten


Barbara Grunder

29.10.2009, 07:39 Uhr
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Diejenigen die meinen sie müssten über "Sterbehilfe" urteilen, werden alle 120 Jahre alt + sterben gesund! Nebeneffekt: Sind zu Lebzeiten schon viel zu teuer, im Vergleich zur Leistung.Abgesehen davon hat jeder Mensch das Recht sein Leben zu beenden, wenn er es nicht mehr ertragen will / kann. Antworten


Stefan Gehring

29.10.2009, 00:26 Uhr
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@T.Müller: Sie denken also, es brauche keine Regelung unter welchen Umständen man Sterbehilfe beanspruchen darf?Wie sieht es dann mit urteilsunfähigen Personen aus? Etwa bei Menschen, die an einer starken psychischen Störung leiden? Sollen wir etwa in Zukunft eine depressive Person in ihrem "Recht auf Selbstbestimmung" unterstützen, und ihr anstatt einem Psychiater einen Termin bei Exit empfehlen? Antworten


ruedi lanz

28.10.2009, 23:55 Uhr
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Vielleicht bin ich ein "altmodischer" Mensch. Seit Jahrhunderten galt doch als Mörder, wer jemanden in den Tod trieb. Es steht jedem frei, Selbstmord zu begehen, aber nicht mit fremder Hilfe, und erst noch gegen Geld! Antworten


kurt mäschli

28.10.2009, 22:21 Uhr
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Andreas Dietrich: Druck auf IV-Bezüger ist berechtigt, da sehr viel Missbrauch getrieben wird. Ich denke das dieser Missbrauch bei der Sterbehilfe wegfällt, da nämlich der erste Missbrauch schon zum Tode führt! Ich finde es eine totale Aroganz des Bundesrates sich hier einzumischen. Der Staat hat bitte schön nicht über mein Leben zu entscheiden, auch nicht über mein Ende und schon gar nicht wie! Antworten


Beat Leemann

28.10.2009, 22:07 Uhr
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Alle haben Freude wenn ein Kind geboren wird, doch vor dem Sterben schrecken die Meisten zurück und haben Angst. Ich sehe den Tod als eine körperliche Veränderung und man nimmt eine neue Form an. Wie auch immer sie ist...wünsche mir, dass auf der "anderen" Seite auch wieder Freude kommt, wie eben hier, wenn ein Kind geboren wird. Ein Recht auf Tod soll eine freie Entscheidung sein. Antworten


Patrick Leu

28.10.2009, 21:45 Uhr
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Juristisch gesehen mag die heutige Regelung nicht optimal sein. Ich vermute aber, dass eine Lobby von Religionsfanatikern Gottes Werk in Gefahr sieht. Da sie aber selber nicht an einer unheilbaren Krankheit leiden (abgesehen vom Glauben), bringen sie auch kein Verständns für die irdischen Probleme auf. Antworten


Mettler Thomas

28.10.2009, 21:32 Uhr
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JEDER Mensch hat das Recht frei zu leben - und frei zu sterben. Keiner kann ihm verbieten, wenn er "gehen" will, weil das Leben für ihn zu schwer wird. Die Schweiz sollte stolz darauf sein, fortschrittlich zu sein - und nicht plötzlich neue "Regeln" aufstellen, die das FREIE Leben und Sterben "verbieten" und ein Sterben in Würde erschweren... Antworten


majo naef

28.10.2009, 20:43 Uhr
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@Andreas Dietrich das sehe ich auch so. Man sieht ja wie man auf die Raucher oder dicke Menschen los geht. Leider hat die Menschheit aus dem 2. Weltkrieg nichts gelernt. Kaum kommt ein gutmensch Argument dazu, wird jedes Mobbing erlaubt. Antworten


Martin Sauter

28.10.2009, 20:39 Uhr
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In Würde selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden erachte ich als ein Menschenrecht. Dass der Bundesrat in Betracht zieht, diese Errungenschaft der Schweiz aufzugeben oder zumindest zu beschneiden, ist höchst bedauerlich. Antworten


Peter Stünzi

28.10.2009, 20:36 Uhr
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Meine Mutter ist vor wenigen Monaten mit EXIT aus dem Leben geschieden. Es war ein glücklicher Moment, zu sehen mit welcher würdevollen Ruhe sie sich auf diese Erlösung freute. Menschen die unter unsäglichen Schmerzen leiden, sollten nicht gezwungen werden weiter zu leben. Und die Begleitung von EXIT war seriös und mitfühlend. Wie schrecklich, hätte sie mit den gesammelten Medikamenten gepfuscht Antworten


Hedvika Post

28.10.2009, 20:17 Uhr
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Was der Bundesrat vorschlägt scheint sehr vernünftig. Es braucht dringend eine gute Regelung zwischen Selbstbestimmung des Patienten und Schutz des Patienten vor komischen Organisationen. Antworten


Urs Martin

28.10.2009, 20:08 Uhr
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Sterbehilfe muss weiterhin erlaubt sein. Wenn ein Mensch nicht mehr leben will, so ist dies vorbehaltlos zu respektieren. Der Freitod muss in einem würdigen Rahmen möglich sein. Warum nicht in jedem Spital ein Sterbezimmer dafür vorsehen? Dort ist alles vorhanden, was erforderlich ist und den Sterbehilfeorganisationen ist der Zugang auf ausdrücklichen Wunsch der Sterbewilligen zu ermöglichen. Antworten


Gerhard Keller

28.10.2009, 20:03 Uhr
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Angesichts der allseits erkannten humanitären Notwendigkeit von Sterbehilfe als Leidensbeendigung kommt ein Verbot ohnehin nicht durch. Der Weg zum Tod ist eine Privatsache.Natürlich gehen die Vorschläge des Bundesrates viel zu weit und erweisen sich als beinahe an die Kirche gemahnende Anmassung über das Leben des Einzelnen zu bestimmen. Das sind aber schlecht gemachte Hausaufgaben. Antworten


Martin Mayer

28.10.2009, 19:42 Uhr
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Ein Verbot der Sterbehilfe sollte unbedingt verhindert werden - sonst werden sterbewillige Menschen in die Arme von zwielichtigen Gestalten des Untergrunds geraten oder werden u.U. auch Opfer von Sekten. Es wäre ein gewaltiger Rückschritt, wenn die Schweiz dies verbieten würde. Die Schweiz hat dies vielen europäischen Ländern voraus. Antworten


Kurt Aegeri

28.10.2009, 19:33 Uhr
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Die Sterbehilfe ist ein Menschenrecht. Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, weshalb jetzt plötzlich so ein Wirbel gemacht wird. Exit z.B. ist ausgesprochen transparent und ist und war stets zur Zusammenarbeit bereit, ja hat diese sogar gesucht! Wenn Couchepin und Konsorten nicht imstande sind, zu lesen, sind sie auch nicht imstande über so etwas Diffiziles zu urteilen. Antworten


Andreas Dietrich

28.10.2009, 19:14 Uhr
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Aus der Selbstbestimmung in Freiheit und Würde, könnte ein Bumerang für alle alten, schwerbehinderten und kranken Menschen werden. Wenn begleiteter Suizid zum "Normalfall" wird, könnte die Gesellschaft von Menschen, die massive Gesundheitskosten verursachen (müssen) in Zukunft Suizid erwarten. Wenn heute Druck auf IV-Bezüger, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose ausgeübt wird, was ist dann morgen? Antworten


Thomas Müller

28.10.2009, 19:06 Uhr
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Eine Regelung muss her! Aber sicher nicht wer unter welchen Voraussetzungen sterben darf und wer nicht. Das ist im Endeffekt jedem seine eigene Entscheidung. Dafür soll geregelt werden wie die Sterbehilfeorganisationen ihre Arbeit zu verrichten haben. Sterbetourismus von mir aus, aber nicht à la Dignitas wie heute - auch da braucht es Grenzen. Antworten


Robert Marek

28.10.2009, 19:06 Uhr
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Die Sterbehilfe muss unbedingt erlaubt bleiben. Es braucht klare Regeln um Missbräuche zu verhindern, aber diese dürfen nicht so streng sein, dass Sterbehilfe de facto verunmöglicht wird. Antworten


Daniel Meier

28.10.2009, 19:03 Uhr
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Jeder sollte Sterbehilfe erhalten dürfen, der das wünscht und urteilsfähig ist. Der Tod ist noch immer ein solches Tabu, dass er jetzt sogar einfach verboten werden soll, statt sich aktiv damit auseinander zu setzen. Antworten



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