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Bundesrat hat kein Gehör für Landschaftsinitiative

Der Bundesrat empfiehlt die Landschaftsinitiative «Raum für Mensch und Natur» zur Ablehnung. Er will die Zersiedelung in der Schweiz jedoch mit einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes eindämmen.

Gegen die Zersiedelung der Schweiz: Die Initianten stossen in Bern nicht auf offene Ohren.

Gegen die Zersiedelung der Schweiz: Die Initianten stossen in Bern nicht auf offene Ohren.
Bild: Keystone

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Grundsätzlich sind Zersiedelung und Zerstörung von Kulturland auch aus der Sicht der Landesregierung «ungelöste Probleme der schweizerischen Raumplanung». Die Landschaftsinitiative ziele daher durchaus in die richtige Richtung, heisst es in einer Mitteilung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vom Donnerstag. Der Bundesrat sei jedoch der Auffassung, dass sich die Ziele des Volksbegehrens auch erreichen liessen, ohne dass dafür die Verfassung geändert werden müsse. Vor allem die Forderung nach einem 20-jährigen Moratorium für die Schaffung neuer Bauzonen sei nicht zielführend, weil damit den unterschiedlichen Interessen der einzelnen Regionen nicht ausreichend Genüge getan werde. Eine solche Bestimmung würde letztlich jene Kantone belohnen, die bereits heute über zu grosse Bauzonen verfügten; Kantone, die in der Vergangenheit sorgfältig und bedarfsgerecht geplant hätten, würden hingegen mit einer Annahme der Initiative bestraft, schreibt das Uvek.

Die vom Bundesrat nun als indirekter Gegenvorschlag beantragte Teilrevision des Raumplanungsgesetzes soll sich deshalb vorerst auf den Bereich der Siedlungsentwicklung beschränken. Sie soll klare Vorgaben an die Richtpläne der Kantone enthalten und auch zwingende Aussagen zur Grösse und räumlichen Verteilung der Siedlungsflächen machen. Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sollen zudem nur noch bewilligt werden, wenn sie in den kantonalen Richtplänen tatsächlich enthalten sind. Um der Baulandspekulation entgegenzuwirken, sollen schliesslich auch Bauverpflichtungen sowie Lenkungsabgaben oder Enteignungen für den Fall einer ausbleibenden Überbauung erwogen werden. Das Ziel sei dabei im Kern die vermehrte Schaffung von kompakten Siedlungen und die bessere Nutzung von brachliegender oder ungenügend entwickelter Flächen innerhalb bestehender Bauzonen. Weitere Bereiche, die aus Sicht des Bundesrats ebenfalls revisionsbedürftig sind, sollen nach einer ersten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zu einem späteren Zeitpunkt in einer zweiten Etappe angegangen werden. (ddp)

Erstellt: 21.01.2010, 11:39 Uhr

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