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Bundesrat widersetzt sich

Aktualisiert am 10.07.2009

Der Streit um die Tinner-Akten ist eskaliert: Das Eidg. Untersuchungsrichteramt hat bei der Bundeskriminalpolizei eine Razzia durchgeführt. Der Bundesrat akzeptiert dies nicht.

Bild: TA-Grafik

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Tinner-Affäre

Parlamentarier: Bundesrat an Eskalation schuld

Die Sturheit des Bundesrats sei der Grund für die Wende im Streit um die Tinner-Akten, sagte der Waadtländer FDP- Nationalrat Pierre-François Veillon.
Der Vizepräsident der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ist überzeugt, dass die Situation nicht derart verfahren wäre, wenn die Regierung etwas «feinfühliger vorgegangen wäre», sagte er am Donnerstag im Westschweizer Radio RSR. Die für den Geheimbereich zuständige GPDel habe schon seit Januar gefordert, dass die Tinner- Akten vollständig erhalten blieben. Für das Parlament sei auch nicht nachvollziehbar, warum der Bundesrat nicht die Empfehlungen der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) befolgt habe. Diese habe sich für strenge Sicherungsmassnahmen der Unterlagen ausgesprochen, im Hinblick auf das laufende Strafverfahren aber deren Erhaltung befürwortet. »Von da an kann die GPDel die Haltung des Bundesrats nicht mehr nachvollziehen», sagte Veillon. Dieser hatte seit seinem Entscheid von 2007 darauf beharrt, die Anleitungen zum Bau von Atombomben zu vernichten.

In einer beispiellosen Aktion hat das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt am Donnerstag die Tinner-Akten vor der geplanten Vernichtung durch den Bundesrat gesichert. Mit Unterstützung der Polizei transportierte es einen Tresor mit Schlüsseln zu den Akten aus dem Bundessicherheitsdienst ab.

Ereignisse überstürzten sich

Im Hickhack um die Akten aus der Atomschmuggel-Affäre Tinner überstürzten sich am Donnerstag die Ereignisse. Zunächst erklärte das Bundesstrafgericht in Bellinzona, der Bundesrat sei nicht legitimiert, dem Untersuchungsrichteramt (URA) die Herausgabe der Aktenkopien zu verweigern. Der Bundesrat könne gegen die Anfang Juli erlassene Herausgabeaufforderung von Untersuchungsrichter Andreas Müller Einsprache erheben und die Versiegelung der fraglichen Akten beantragen. Müller müsse die Unterlagen nötigenfalls mit Zwangsmitteln beschaffen, falls sich der Bundesrat der Herausgabe weiter widersetzen sollte.

Als der Entscheid aus Bellinzona am Mittag publiziert wurde, hatte das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt bereits gehandelt. Nach Auskunft des Leitenden Untersuchungsrichters Jürg Zingle führte das URA unterstützt von einem halben Dutzend Berner Kantonspolizisten schon am Vormittag eine Haudurchsuchung in den Räumlichkeiten der Bundeskriminalpolizei und des Bundessicherheitsdienstes durch. Dabei wurde ein Tresor beschlagnahmt und versiegelt, der Schlüssel enthält, die für den Zugang zu den umstrittenen Tinner-Akten benötigt werden. Das URA stiess gemäss Zingle bei der Razzia nicht auf Widerstand. Die Aktion sei zivilisiert über die Bühne gegangen.

Tinner-Akten sind in einem Schrank

Die Tinner-Akten selber wurden vom URA nicht beschlagnahmt, wie Zingle weiter ausführte. Es gehe dem URA einzig darum, sicherzustellen, dass die Auseinandersetzung über diese Akten von einer gerichtlichen Instanz entschieden werde. Deshalb werde das URA nun das ordentliche Entsiegelungsverfahren beim Bundesstrafgericht in Bellinzona einleiten. Dagegen kann sich der Bundesrat wehren. Die Akten selber blieben bis zu einem abschliessenden Entscheid in einem Schrank in einem Zimmer des Bundessicherheitsdienstes, sagte Zingle.

Der beispiellose Vorgang, dass Akten, die der Bundesrat vernichten will, von den Strafverfolgungsbehörden des Bundes mit Polizeigewalt gesichert werden, wurde von der Landesregierung am Donnerstag nicht kommentiert. Bundesratssprecher Andre Simonazzi verwies auf eine Sprachregelung, in der der Bundesrat seine bisherige Haltung bekräftigte. Demnach stützt die Regierung ihre Beschlüsse im Fall Tinner auf ihr in der Bundesverfassung verankertes Verordnungs- und Verfügungsrecht. Gegen solche Beschlüsse stehe kein Rechtsmittel zur Verfügung; sie seien endgültig. Eine Anordnung Müllers zur Herausgabe der Alten stosse deshalb ins Leere.

Diese Argumentation wurde am Abend auch in einer kurzen Stellungnahme des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) wiederholt. Die Beschlagnahmungsverfügung des URA sei gegenstandslos, erklärte das Departement von Eveline Widmer-Schlumpf. Gestützt auf diese Verfügung könnten also auch keine gültigen Zwangsmassnahmen angeordnet werden. Eine strafprozessuale «Beschlagnahme» der fraglichen Akten sei damit rechtlich nicht möglich. «Das EJPD ist weiterhin mit der Aufgabe betraut, den Bundesratsbeschlüssen zur Vernichtung der brisantesten Akten Nachachtung zu verschaffen», heisst es in der EJPD-Stellungnahme.

Baupläne für Atomwaffen

Beim Streit geht es um rund 100 Seiten aus den Untersuchungsakten im Fall Tinner, die laut Bundesrat Baupläne für Atomwaffen enthalten. Die Originale wurden gemäss dem Bundesratsbeschluss vom November 2007 vernichtet. Die später bei der Bundesanwaltschaft wieder aufgetauchten Kopien sollen nach dem Willen des Bundesrats ebenfalls vernichtet werden. Dagegen hatten sich sowohl die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments wie auch das Bundesstrafgericht bisher vergeblich gewehrt. Untersuchungsrichter Müller erliess deshalb am vergangenen 2. Juli eine Beschlagnahmungsverfügung an den Bundesrat. (vin/ap/sda)

Erstellt: 10.07.2009, 06:53 Uhr

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