Schweiz

Bundesrat will Staatstrojaner

Aktualisiert am 28.02.2013 33 Kommentare

Obwohl umstritten, will der Bundesrat für den Einsatz von Staatstrojanern eine gesetzliche Grundlage schaffen. Sie sollen zur Aufklärung von schweren Straftaten eingesetzt werden können.

Umstrittene Strategie: Die Infiltrierung von Computern zur Aufklärung von schweren Straftaten soll explizit erlaubt werden.

Umstrittene Strategie: Die Infiltrierung von Computern zur Aufklärung von schweren Straftaten soll explizit erlaubt werden.
Bild: Keystone

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Staatsanwälte sollen zur Aufklärung von Straftaten auch Computer infiltrieren dürfen, um Internet-Telefonie und E-Mail-Verkehr zu überwachen. Der Bundesrat will den Einsatz von Staatstrojanern bei besonders schweren Straftaten explizit erlauben.

Heute lassen die Gerichte den Einsatz der Trojaner bei der Aufklärung schwerer Verbrechen zu. Allerdings ist die Rechtslage umstritten. Nach Angaben von Ende 2011 setzte der Bund in der Vergangenheit vier Mal einen Trojaner ein. Mehrere Kantone nutzten ebenfalls die «Government Software» genannten Programme, welche Polizisten unbemerkt in einen Computer einführen.

Mit der seit längerem angekündigten gesetzlichen Grundlage für die Staatstrojaner will der Bundesrat zeitgemässe Möglichkeiten zur Überwachung schaffen, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) heute Mittwoch mitteilte. Auch die Kriminellen nutzten die moderne Technologien wie verschlüsselte Kommunikation. Der Bundesrat beantragt Änderungen der Strafprozessordnung und des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).

Restriktiver Delikte-Katalog

Für den Einsatz der Trojaner setzt der Bundesrat Leitplanken: Sie sollen nur zum Einsatz kommen, wenn es sich um eine besonders schwere Straftat handelt. Die Liste der Tatbestände soll weniger lang sein als jene für die verdeckte Ermittlung, zu der das Abhören von Telefongesprächen gehört. Ausgeschlossen ist die präventive Überwachung.

Zudem dürfen die Trojaner nicht für alles genutzt werden, zu dem sie fähig sind. Die Behörden dürfen nur Gespräche mithören oder E-Mails mitlesen sowie Daten zu Absender, Empfänger und ähnlichem erheben. Verboten ist es aber, die Festplatte zu durchsuchen oder eine Webcam so umzuprogrammieren, dass sie als Spionage-Kamera dient.

Trojaner sind rechtsstaatlich umstritten. Um die Grundrechte von Überwachten zu schützen, gibt es laut Bundesrat genügend Bestimmungen: Einsätze muss ein Zwangsmassnahmegericht bewilligen, Zufallsfunde dürfen nicht verwendet werden und es ist auch eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen.

Aufbewahrungsfrist soll verlängert werden

Im Zuge der Modernisierung des BÜPF will der Bundesrat auch die Aufbewahrungsfrist für die sogenannten Randdaten von sechs auf zwölf Monaten verlängern. Randdaten geben Auskunft, wer mit wem wann und wie lange telefoniert hat. Neu sollen Telefon-, Post- und E-Mail-Überwachungen auch bei flüchtigen Verurteilten sowie vermissten Personen zur Notsuche möglich sein.

Markant ausweiten will der Bundesrat auch den Kreis der Unternehmen, die bei einer angeordneten Überwachung mithelfen müssen. Heute sind die Post, Telekomanbieter und Internet-Anbieter inklusive Provider und E-Mail-Anbieter betroffen. Neu müssen unter anderen auch Betreiber von Chatforen und firmeninternen Fernmeldenetzen sowie Hotels, Spitäler und Schulen Hand bieten.

Provider müssen Daten auf eigene Kosten generieren

Wird die Überwachung von elektronischer Kommunikation angeordnet, müssen die Anbieter die geforderten Daten liefern. Die teuren Anlagen dazu müssen sie jedoch selbst bezahlen, was immer wieder auf heftige Kritik gestossen ist. Der Bundesrat will dennoch am heutigen Modell festhalten, bei dem die Provider lediglich eine Entschädigung für die Durchführung der Überwachung erhalten. (fko/sda)

Erstellt: 27.02.2013, 16:21 Uhr

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33 Kommentare

Paul Bossi

27.02.2013, 16:45 Uhr
Melden 158 Empfehlung 8

Da hätte ich doch auch gerne einen "Bürgertrojaner" welcher es ermöglichen würde, Missstände in den verschiedenen Abteilungen der Bundesverwaltung aufzudecken. Da liegt nämlich Einiges im Argen was Kosten in Millionenhöhe verursacht. Antworten


Kassandra Cheval

27.02.2013, 16:34 Uhr
Melden 131 Empfehlung 10

Schon allein mit der bereits vorhandenen 6-Monats-Aufbewahrungsfrist fuer ALLE, die ja jetzt noch auf 12 Monate ausgeweitet werden soll, ist jedes Gerede ueber geschuetzte "Grundrechte" as absurdum gefuehrt. Auch oben angefuehrte Staats-Trojaner (den Begriff mal auf der Zunge zergehen lassen) Einsaetze sind heute fuer Schwerverbrecher, morgen Verdaechtige und uebermorgen wiederum ALLE. Kennt man! Antworten



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