Schweiz
Bundesrat will neues Erbrecht – Kritiker fürchten Abwertung der Ehe
Von Fabian Renz. Aktualisiert am 01.09.2010 17 Kommentare
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Zuletzt war es die Einführung der registrierten Partnerschaft für Homosexuelle, die in der Schweiz zu einer Debatte über Heirat und Familienwerte führte. Nun steht dem Land erneut eine «vertiefte Reflexion über das Institut der Ehe» bevor. Jedenfalls erwartet das der Bundesrat, wie er in seiner bislang unbeachteten Antwort auf eine Motion von Ständerat Felix Gutzwiller (FDP, ZH) schreibt.
Gutzwiller beantragt namens einer breiten, überparteilichen Koalition, das 100 Jahre alte Erbrecht zu reformieren. Nebst einem verkleinerten Pflichtanteil für direkte Nachkommen steht dabei folgende Anpassung an die «sozialen Realitäten» im Mittelpunkt: Die «bisher diskriminierten unverheirateten Lebenspartner» sollen nach Meinung der Motionäre in das «gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht mit einbezogen werden». Das heisst konkret, dass ein lediger oder geschiedener Mann die Frau, mit der er in Beziehung lebt, als Haupterbin einsetzen könnte so wie dies Ehegatten, aber auch Homosexuellen in eingetragener Partnerschaft möglich ist. Heute stehen einer solchen Nachlassregelung bei Konkubinatspaaren unter anderem die gesetzlich legitimierten Ansprüche eigener Söhne und Töchter im Weg.
Skepsis bei CVP und SVP
An seiner letzten Sitzung hat sich der Bundesrat nun bereit erklärt, die Motion anzunehmen und die «heutige Pflichtteilsregelung zu überdenken». Implizit misst er dabei der Ehe-Entprivilegierung unter den angedachten Revisionsbestandteilen die grösste Brisanz bei. In der Tat beurteilen Politiker, die im traditionell-christlichen Welt- und Familienbild verankert sind, den Vorschlag «sehr skeptisch», wie die Solothurner CVP-Nationalrätin Elvira Bader sagt. «Ich hoffe, dass sich meine Partei gut überlegt, ob sie hier wirklich mitmachen will. Unser Ziel müsste es eigentlich sein, die Ehe als Institution zu stärken.»
«Unzweifelhaft eine Schwächung der Ehe» macht auch SVP-Nationalrat Oskar Freysinger hinter der vorgeblichen Modernisierung aus. Es sei leider flächendeckend in Mode gekommen, Parallel- und Kompensationslebensformen zu fördern. Dabei, so Freysinger, könne das Konkubinat keinesfalls als eine der Ehe gleichwertige Form der Partnerschaft betrachtet werden. Die Auswirkungen immer unverbindlicherer Beziehungsstrukturen und zerrütteter Familienverhältnisse «sehe ich als Lehrer in meiner Schule». Freysinger nimmt deshalb an, dass die SVP als wertkonservative Partei die erbrechtliche Gleichstellung von Ehe- und Konkubinatspaaren bekämpfen wird.
Radikale Individualisierung
Die diesbezüglichen Befürchtungen der Konservativen sind durchaus nicht unbegründet, wenn man dem Soziologieprofessor François Höpflinger glaubt. Fiskalisch-ökonomische Vorteile seien heute einer der Anreize für Paare, unverheiratet zu bleiben, so Höpflinger. Eine Reform, die der erbrechtlichen Sonderstellung der Ehe ein Ende bereite, verstärke diese Motivation. Die Schlüsse, die Höpflinger aus der wachsenden Zahl von Konkubinatsbeziehungen zieht, haben indes nichts mit Reanimierungsmassnahmen für die Ehe zu tun. Aus Sicht des Soziologen wäre vielmehr eine radikale Individualisierung im Steuer- und Erbrecht angebracht: die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig davon, ob sie verheiratet, liiert oder alleinstehend sind.
Kirchen zurückhaltend
In Kontrast zu diesen pointierten Positionsbezügen steht die Zurückhaltung, mit der gestern die angefragten Kirchenvertreter auf die Ideen der Gruppe Gutz-willer reagierten. Erste Verlautbarungen lassen auf Offenheit bei den Protestanten und Ablehnung bei den Katholiken schliessen. Walter Müller, Sprecher der Schweizer Bischofskonferenz, geht davon aus, dass man später noch Stellung beziehen werde «zumal uns das Thema betrifft und Gesetze normbildend für die Gesellschaft wirken». (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 31.08.2010, 23:41 Uhr
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17 Kommentare
Ehe- und das Erbrecht ist der Blutlinie direkt unterstellt. Damit wird in erster Linie unsere Fortpflanzung, wie auch diejeniege der Tierwelt, gesichert. Dass Gesetze normbildend fuer die Gesellschaft sind ist ein neuzeitlicher Begriff und ich glaube nicht, dass der Initiant und die Befuerworter der Verantwortung fuer einen gesetzlich verankerten Zerfall unserer Gesellschaft (Ehe) bewusst sind. Antworten
Ich würde die Empörung über die beabsichtigte Gleichstellung ja verstehen, wenn die Ehe tatsächlich als heilig betrachtet würde resp. gelebt würde. Doch um Ehebruch zu begehen, muss man erst verheiratet sein und leider finden Verbrechen an Kindern oft auch im Familienkreis statt. Die heutige Gesellschaft ist so vielfältig, dies soll bei den Gesetzen entsprechend berücksichtigt werden. Antworten
Wieso das Erbrecht nicht liberalisieren? Jeder Erblasser soll sein verdientes Geld nach seinem eigenen Willen Personen oder wohltätigen Organisationen vermachen können. Ich bin gegen den Zwang von Pflichtteilen. Die Ehe sollte jedenfalls nicht zum Bereicherungsinstrument des(der) Hinterbliebenen werden!. Antworten
Die in einer ersten Ehe gezeugten Kinder dürfen durch die Neuregelung nicht benachteiligt werden. Meist haben sie durch die Scheidung genug gelitten und nun sollen sie auch noch leer ausgehen, weil der Vater/Mutter ihre Verantwortung nicht wahhaben wollen und wollten. So eine Sauerei. Antworten
Der Kommentar von H. Butz spricht mir aus der Seele: Das dringendste ist die Abschaffung der steuerlichen Heiratsstrafe. Habe kürzlich ausgerechnet, was meine junge Ehe in bisher 3 Jahren gekostet hat: über 6000 Franken zusätzliche Steuern. Eine Frechheit! Denn die Ehe ist dem Staat nützlich - als gesellschaftlich stabilisierendes Instrument. Deshalb sollte man fürs Heiraten nicht bestraft werden. Antworten
Seit der Schaffung des Erbrechtes sind die Lebenserwartung um Jahrzehnte gestiegen, die AHV erfunden und generell die Sozialversicherungen ausgebaut, die Berufliche Vorsorge eingeführt und die 3-Generationenhaushalte meist aufgelöst worden. Mit 60 haben die meisten heutigen Erben das Erben nicht mehr nötig. Weniger Pflichtteil gibt mehr Spielraum fürs verantwortungsvolle Testament Antworten
Danke Herr Höpflinger. Ihre Feststellung dass eine "radikale Individualisierung im Steuer- und Erbrechts und die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig davon, ob sie verheiratet, liiert oder alleinstehend sind" würde das Problem lösen. Wie lange noch soll der Staat mündige Bürger bevormunden und sich mit Steuern an deren gemeinsamen Einkommen und Erbschaften ungehörig bereichern Antworten
Alles was war wird umgkrämpelt. Als Beobachter könnte man auf die Idee kommen, dass es sonst keine Arbeit gäbe. Heisst die Hälfte unserer Politiker wäre somit überflüssig. Bei dereinst 5 Kantone (Fusionitis) erübrigt sich allerdings diese Idee. Alles wird automatisch kleiner damit es grösser werden kann. Antworten
Einfach mal danke, dass da wer mal was unternimmt! Eine Bitte: denkt nicht zu lange drüber nach! Wäre doch schön, wenn alle Bewohner vor dem Staat gleich sind, oder? Weil, wieso soll ein nicht verheiratetes oder nicht homosexuelles Paar in diesem Staates durch diesen anders behandelt werden? Antworten
Eheleute werden doch schon heute massiv diskrimiert! 1. Die Einkommen werden zusammengerechnet, so dass die Familie in eine höhere Progressionsstufe kommt und demnach mehr Steuern bezahlt als 2 Einzelpersonen mit den gleichen Einkommen. 2. Die AHV für ein Ehepaar ist nur 50% höher als eine Einzelrente, obwohl beide Eheleute ihr ganzes Leben lang einbezahl haben. Wieso? 3. weitere Beispiele? Antworten
Ganz einfach, Testament machen und sich vorab richtig beraten lassen. Kostet 1 bisschen Geld, aber man geht ewigen Streitigkeiten, Prozessen etc. aus dem Weg.Erbfolge ist klar geregelt, Pflichtteil ebenso.Wird von vielen Menschen immer wieder "weggeschoben". Man redet nicht gerne darüber, genauso beim sterben / Tod. Antworten
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Peter Pfrunder
Herr Rubli: ich kann Ihnen absolut beipflichten.Man könnte beim Erbrecht sogar die Frage stellen, ob sich der Staat in diesem ganz persönlichen Bereich in der heutigen Zeit einmischen soll.Gerade in Familien,wo die Kinder den Eltern nichts gutes tun,ist der Pflichtteil doch ein Hohn! Ich bin dafür,dass jeder mündige und rechtsfähige Mensch in seinem Testament,die Erbberechtigten frei wählen kann! Antworten