Bundesrat will neues Erbrecht – Kritiker fürchten Abwertung der Ehe

Von Fabian Renz. Aktualisiert am 01.09.2010 17 Kommentare

Verheiratete und unverheiratete Paare sollen einander erbrechtlich gleichgestellt werden. Konservative Politiker mit traditionellem Familienbild reagieren alarmiert.

Eine Hochzeit soll nicht mehr zu einer «erbrechtlichen Sonderstellung» führen: Frischvermählte.

Eine Hochzeit soll nicht mehr zu einer «erbrechtlichen Sonderstellung» führen: Frischvermählte.

Zuletzt war es die Einführung der registrierten Partnerschaft für Homosexuelle, die in der Schweiz zu einer Debatte über Heirat und Familienwerte führte. Nun steht dem Land erneut eine «vertiefte Reflexion über das Institut der Ehe» bevor. Jedenfalls erwartet das der Bundesrat, wie er in seiner bislang unbeachteten Antwort auf eine Motion von Ständerat Felix Gutzwiller (FDP, ZH) schreibt.

Gutzwiller beantragt namens einer breiten, überparteilichen Koalition, das 100 Jahre alte Erbrecht zu reformieren. Nebst einem verkleinerten Pflichtanteil für direkte Nachkommen steht dabei folgende Anpassung an die «sozialen Realitäten» im Mittelpunkt: Die «bisher diskriminierten unverheirateten Lebenspartner» sollen nach Meinung der Motionäre in das «gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht mit einbezogen werden». Das heisst konkret, dass ein lediger oder geschiedener Mann die Frau, mit der er in Beziehung lebt, als Haupterbin einsetzen könnte so wie dies Ehegatten, aber auch Homosexuellen in eingetragener Partnerschaft möglich ist. Heute stehen einer solchen Nachlassregelung bei Konkubinatspaaren unter anderem die gesetzlich legitimierten Ansprüche eigener Söhne und Töchter im Weg.

Skepsis bei CVP und SVP

An seiner letzten Sitzung hat sich der Bundesrat nun bereit erklärt, die Motion anzunehmen und die «heutige Pflichtteilsregelung zu überdenken». Implizit misst er dabei der Ehe-Entprivilegierung unter den angedachten Revisionsbestandteilen die grösste Brisanz bei. In der Tat beurteilen Politiker, die im traditionell-christlichen Welt- und Familienbild verankert sind, den Vorschlag «sehr skeptisch», wie die Solothurner CVP-Nationalrätin Elvira Bader sagt. «Ich hoffe, dass sich meine Partei gut überlegt, ob sie hier wirklich mitmachen will. Unser Ziel müsste es eigentlich sein, die Ehe als Institution zu stärken.»

«Unzweifelhaft eine Schwächung der Ehe» macht auch SVP-Nationalrat Oskar Freysinger hinter der vorgeblichen Modernisierung aus. Es sei leider flächendeckend in Mode gekommen, Parallel- und Kompensationslebensformen zu fördern. Dabei, so Freysinger, könne das Konkubinat keinesfalls als eine der Ehe gleichwertige Form der Partnerschaft betrachtet werden. Die Auswirkungen immer unverbindlicherer Beziehungsstrukturen und zerrütteter Familienverhältnisse «sehe ich als Lehrer in meiner Schule». Freysinger nimmt deshalb an, dass die SVP als wertkonservative Partei die erbrechtliche Gleichstellung von Ehe- und Konkubinatspaaren bekämpfen wird.

Radikale Individualisierung

Die diesbezüglichen Befürchtungen der Konservativen sind durchaus nicht unbegründet, wenn man dem Soziologieprofessor François Höpflinger glaubt. Fiskalisch-ökonomische Vorteile seien heute einer der Anreize für Paare, unverheiratet zu bleiben, so Höpflinger. Eine Reform, die der erbrechtlichen Sonderstellung der Ehe ein Ende bereite, verstärke diese Motivation. Die Schlüsse, die Höpflinger aus der wachsenden Zahl von Konkubinatsbeziehungen zieht, haben indes nichts mit Reanimierungsmassnahmen für die Ehe zu tun. Aus Sicht des Soziologen wäre vielmehr eine radikale Individualisierung im Steuer- und Erbrecht angebracht: die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig davon, ob sie verheiratet, liiert oder alleinstehend sind.

Kirchen zurückhaltend

In Kontrast zu diesen pointierten Positionsbezügen steht die Zurückhaltung, mit der gestern die angefragten Kirchenvertreter auf die Ideen der Gruppe Gutz-willer reagierten. Erste Verlautbarungen lassen auf Offenheit bei den Protestanten und Ablehnung bei den Katholiken schliessen. Walter Müller, Sprecher der Schweizer Bischofskonferenz, geht davon aus, dass man später noch Stellung beziehen werde «zumal uns das Thema betrifft und Gesetze normbildend für die Gesellschaft wirken». (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 31.08.2010, 23:41 Uhr

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17 Kommentare

Barbara Grunder

01.09.2010, 07:46 Uhr
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Ganz einfach, Testament machen und sich vorab richtig beraten lassen. Kostet 1 bisschen Geld, aber man geht ewigen Streitigkeiten, Prozessen etc. aus dem Weg.Erbfolge ist klar geregelt, Pflichtteil ebenso.Wird von vielen Menschen immer wieder "weggeschoben". Man redet nicht gerne darüber, genauso beim sterben / Tod. Antworten


Armin Müller

01.09.2010, 10:11 Uhr
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Danke Herr Höpflinger. Ihre Feststellung dass eine "radikale Individualisierung im Steuer- und Erbrechts und die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig davon, ob sie verheiratet, liiert oder alleinstehend sind" würde das Problem lösen. Wie lange noch soll der Staat mündige Bürger bevormunden und sich mit Steuern an deren gemeinsamen Einkommen und Erbschaften ungehörig bereichern Antworten



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