Bundesrat beschleunigt Asylverfahren

Aktualisiert am 17.12.2009 7 Kommentare

Um die Abläufe im Asylbereich zu vereinfachen, wird das Bundesamt für Migration neu organisiert. Den Schweizer Pass sollen nur gut integrierte Ausländer erhalten.

Nur noch 15 Tage Zeit für einen Rekurs: Asylsuchende in der Schweiz.

Nur noch 15 Tage Zeit für einen Rekurs: Asylsuchende in der Schweiz.
Bild: Keystone

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat am Donnerstag vor den Medien in Bern Änderungen des Asyl- und Ausländergesetzes sowie des Bürgerrechtsgesetzes präsentiert. Ziel ist die Vereinfachung der Verfahren sowie die Beseitigung von Doppelspurigkeiten. Zudem will der Bundesrat sicherstellen, dass das Schweizer Bürgerrecht nur jenen Ausländern erteilt wird, die von den Kantonen als gut integriert eingestuft werden.

Im Asylbereich hat sich laut Widmer-Schlumpf insbesondere das heutige System der Nichteintretensentscheide als sehr unübersichtlich erwiesen, von dem man sich eine präventive Wirkung gegen missbräuchlich eingereichte Gesuche erhofft hatte. Nun sieht der Bundesrat hier einen Systemwechsel vor. So sollen Nichteintretensverfahren künftig nur noch bei sogenannten Dublin-Fällen, in denen andere Länder zuständig sind, und bei Wegweisungen in einen sicheren Drittstaat durchgeführt werden, wie die Justizministerin sagte. Ein Nichteintretensentscheid soll ausserdem dann erfolgen, wenn keine Asylgründe vorliegen, das heisst wenn Asylsuchende beispielsweise nur medizinische oder wirtschaftliche Gründe geltend machen.

Kein Personalabbau

In allen übrigen Fällen ist ein materielles Verfahren vorgesehen. Zur Verfahrensbeschleunigung soll dabei unter anderem eine von heute 30 auf 15 Tage verkürzte Beschwerdefrist beitragen. Laut Widmer-Schlumpf entspricht diese Frist etwa dem europäischen Durchschnitt. Anstelle der heutigen Hilfswerksvertretung für Asylsuchende bei Anhörungen soll eine neue Beratungsinstanz geschaffen und finanziell unterstützt werden. Die Landesregierung ist überzeugt, dass eine objektive und faire Beratung zu einem besseren Rechtsschutz für Asylsuchende und zur Vermeidung von aussichtslosen Beschwerden führt.

Zur Verfahrensbeschleunigung beitragen soll zudem die Reorganisation des Bundesamts für Migration (BFM). Die Abläufe werden optimiert, indem die Zuständigkeit während eines Verfahrens nicht mehr wie bisher wechselt, sondern bei einer Organisationseinheit bleibt, wie der neue BFM-Direktor Alard du Bois-Reymond ausführte. Bundesrätin Widmer-Schlumpf unterstrich, es gehe weder um Personalabbau noch um Lohnkürzungen. Vielmehr sollten die Hierarchie verflacht und Kompetenzen vermehrt nach unten delegiert werden. Künftig wird es zudem nur noch drei statt vier Direktionsbereiche geben, wobei sämtliche Aufgaben im Asylwesen zusammengeführt werden. Die neue Struktur soll Anfang September 2010 definitiv eingeführt werden.

Vernehmlassung bis März

Schliesslich will der Bundesrat auch das aus dem Jahr 1952 stammende Bürgerrechtsgesetz völlig revidieren. Einerseits geht es dabei um die Harmonisierung des Verfahrensablaufs und damit auch um die Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Anderseits soll sichergestellt werden, dass nur gut integrierte Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erhalten, wie Widmer-Schlumpf sagte. Vorausgesetzt werden etwa eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie Kenntnisse einer Landessprache. «Es geht darum, dass man sich verständigen und den Lebensalltag bewältigen kann», unterstrich die Justizministerin. Ob ein Gesuchsteller ausreichend integriert ist, entscheidet der zuständige Kanton. Als Anreiz für eine rasche Integration schlägt der Bundesrat die Herabsetzung der verlangten Aufenthaltsdauer in der Schweiz von heute zwölf auf acht Jahre vor. Die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen dauert bis am 22. März. (cpm/ap)

Erstellt: 17.12.2009, 17:42 Uhr

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7 Kommentare

Ronnie König

18.12.2009, 08:41 Uhr
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Der Grundgedanke ist richtig, nur wird damit nicht das Grundproblem gelöst! Somit werden auch in Zukunft Heerscharen von Hoffnungsvollen in unser Land strömen. Ob die dann ein Pass bekommen oder nicht ist Wurst, da sie ja eh da sind und nicht verschwinden durch das neue Gesetz. Und das ist doch des Schweizers Problem. Antworten


oliver keller

18.12.2009, 08:53 Uhr
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Ist eine Wiederwahl, die in den Sternen geschrieben steht, diesen eiskalten Wind wert? Antworten



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