Bundesrichter: «Härtere Strafen vermindern die Kriminalität nicht»

Von . Aktualisiert am 29.05.2009 42 Kommentare

Der Ruf nach härteren Strafen für Kriminelle ist populär. Bundesrichter Hans Wiprächtiger erklärt, was das Strafrecht bringt – und was nicht.

Hans Wiprächtiger.

Hans Wiprächtiger.

Nächste Woche, am 3. Juni, befasst sich der Nationalrat in einer Sondersession mit dem Strafrecht. Achtzig Vorstösse liegen parat. Die gerade erst eingeführte Geldstrafe soll wieder abgeschafft, überhaupt soll das Strafgesetzbuch verschärft werden. Dazu einige Bemerkungen:

Das Strafrecht wurde vor drei Jahren revidiert. Kernstück der Reform ist ein neues Regime bei der Bestrafung (Sanktionenrecht): Bei Alltagsdelikten wie Diebstahl muss der Täter nicht mehr mit einer Gefängnisstrafe rechnen, sondern mit einer Geldstrafe. Die Idee dahinter: Täter sollen nicht aus ihrem Umfeld herausgerissen werden. Das verringert die Rückfallgefahr. Eine Änderung drängt sich nicht auf. Die derzeitige öffentliche Diskussion, geprägt vom Unwort der «Kuscheljustiz», ist emotionell aufgeladen und suggeriert, dass Gerichte viel zu milde urteilen. Dabei geht vergessen, dass die Geldstrafe, die kritisiert wird, nur für Delikte im Bereich der Kleinkriminalität überhaupt möglich ist. Daneben werden in unzähligen Urteilen schwere Straftaten mit der nötigen Härte sanktioniert.

Es spielt keine Rolle, welche Sanktion ausgesprochen wird

Die Geldstrafe wurde, wie gesagt, mit guten Gründen eingeführt. Sie hat sich übrigens in unseren Nachbarländern bewährt. Dass Strafen bedingt ausgesprochen werden können, hat in unserem Strafrecht Tradition und muss auch für Geldstrafen gelten. Es ist auch in diesem Bereich der Delinquenz die Regel, dass Gerichte einen Ersttäter beurteilen, dem für die Zukunft eine gute Prognose gestellt werden kann. Es wird nun behauptet, bedingte Geldstrafen hätten keine Wirkung auf den Täter. Das ist falsch. Durch einen Schuldspruch wird ein Verhalten als Unrecht qualifiziert. Dies kann für einen Verurteilten einschneidende Folgen haben wie zum Beispiel den Verlust der Arbeitsstelle oder Reaktionen seines Umfelds. Der Betroffene wird vielleicht schadenersatzpflichtig und muss sicher Verfahrenskosten zahlen. Auch eine drohende Zahlungspflicht ist belastend, besonders wenn es um einen höheren Geldbetrag geht.

Untersuchungen zeigen immer wieder dasselbe auf: Es spielt keine Rolle, welche Sanktion ausgesprochen wird. Die Rückfallquote bleibt immer die gleiche, wie auch die jüngsten Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen. Härtere Strafen vermindern die Kriminalität also nicht. Unlängst wurde in einer Studie zum Fahren in angetrunkenem Zustand nachgewiesen, dass die Rückfallquote in Kantonen mit strengen Sanktionen nicht tiefer ist als in solchen mit milderen Strafen. Weder die Art noch die Höhe der Strafe schrecken ab. Vielmehr beeindruckt die Gefahr, erwischt zu werden.

Strafrecht ist kein Wundermittel

Gewiss sollen die Opfer durch ein Urteil die Genugtuung erfahren, dass eine staatliche Reaktion auf begangenes Unrecht erfolgt. Mit der Strafe soll aber vor allem die Schuld des Täters ausgeglichen werden, nicht mehr und nicht weniger. Dass nicht alle Probleme gelöst werden, indem wir möglichst viele Straftäter in Gefängnisse stecken, zeigt uns Amerika: Dort werden trotz einer exorbitanten Zahl von Gefangenen und jährlichen Kosten von 68 Mrd. Dollar achtmal mehr Gewaltdelikte als in der Schweiz begangen. Diese Zahlen sollten nicht nur liberale Geister aufhorchen lassen. Weshalb sollen wir mehr Strafen, mit hohen finanziellen und sozialen Kosten, aussprechen als nötig?

Es ist populär, das Strafrecht zu missbrauchen — als vermeintliches Wundermittel gegen gesellschaftliche Missstände. Das Sanktionenrecht hat sich aber bewährt. In der Schweiz ist die Deliktsrate vergleichsweise niedrig, sie ist in den letzten drei Jahren sogar noch gesunken. Die Schweiz bleibt eines der sichersten Länder Europas. Übereilte und möglicherweise kontraproduktive Gesetzesänderungen soll das Parlament bleiben lassen.



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Erstellt: 29.05.2009, 10:26 Uhr

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42 Kommentare

Stefan Meier

23.09.2009, 10:40 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Vielleicht geht es einfach darum, dass man Intensivtäter mal wegsperrt. Wenn so einer 50 Straftaten pro Jahr begeht und jedesmal bedingt bekommt, wird er nächstes Jahr 50 weitere Straftaten begehen. Wenn man so einen wegsperren würde, hätte man Ruhe. Bei diesen Klientel geht es nicht um deren "resozialisierung" (die haben sie sich selber vergeigt = selber schuld), sondern Schutz der gesellschaft. Antworten


Kohler Marc

29.05.2009, 12:32 Uhr
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Herr Baradun, Sie haben völlig recht: Höhere Bussen bringen auch im Strassenverkehr nichts, sondern die Erwartung, erwischt zu werden, bringt's, oder mit anderen Worten: mehr Kontrollen. Interessanterweise kämpfen aber genau die Kreise, die höhere Strafen im Strafrecht fordern, gegen mehr Radarkontrollen. Antworten



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