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«Bundesrichter kochen auch bloss mit Wasser»

Von Peter Meier. Aktualisiert am 13.02.2012 33 Kommentare

Hans Wiprächtiger war 21 Jahre lang einer der bekanntesten und streitbarsten höchsten Richter des Landes. Nach seiner Pensionierung spricht er über politische Urteile und den Mythos der Unfehlbarkeit.

«Jeder Richter ist politisch»: Portrait des pensionierten Bundesrichters Hans Wiprächtiger.

«Jeder Richter ist politisch»: Portrait des pensionierten Bundesrichters Hans Wiprächtiger.
Bild: Keystone

Zur Person

Hans Wiprächtiger war 21 Jahre lang Bundesrichter, ehe der 68-Jährige Ende 2011 in Pension ging. Der Luzerner begnügte sich allerdings nicht wie viele seiner Kollegen mit dem stillen Richterstübchen. Er suchte vielmehr den direkten Draht zu Volk und Medien. Der Sozialdemokrat setzte sich in FachpubIikationen, Interviews und öffentlichen Auftritten für ein liberales Strafrecht und für «menschliche Urteile» mit Augenmass ein.

Dabei pflegte «der Jonny», wie Wiprächtiger überall genannt wird, kein Blatt vor den Mund zu nehmen. Das hat dem jovial-bodenständigen Juristen landesweite Bekanntheit verschafft – aber auch viele Feinde inner- und ausserhalb des Bundesgerichts. Der verheiratete Vater zweier Söhne, der in Kriens lebt, absolvierte eine klassische Juristenkarriere, war unter anderem Amts- und Oberrichter.

2004 verlieh ihm die Uni Freiburg den Ehrendoktor. Von 1975 bis 1981 gab er als Luzerner Grossrat zudem ein Intermezzo in der Politik, davon zwei Jahre als SP-Fraktionschef.

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Hand aufs Herz, Herr Wiprächtiger: Hegen Sie heimliche Sympathien fürs Nacktwandern?
Hans Wiprächtiger: (lacht) Nein, überhaupt nicht. Ich kann nicht verstehen, warum jemand unbedingt nackt wandern will

...trotzdem haben Sie sich in Ihrem letzten Fall als Bundesrichter gegen das Nacktwanderverbot in Appenzell ausgesprochen.
Weil ich der Meinung bin, dass das Nacktwandern keine grobe Verletzung von Sitte und Anstand darstellt. Ich persönlich finde es daneben. Aber nicht alles, was daneben ist, muss man gleich unter Strafe stellen. Ich fand den Fall eher lustig, eine harmlose Bagatelle, für die das Strafrecht nicht zuständig ist.

Der amtliche Höschenzwang mag eine Bagatelle sein. Doch womöglich sagt der Fall gerade deshalb etwas über Ihr Selbstverständnis als Richter aus.
Richtig. Ich habe zum einen immer die Ansicht vertreten, dass das Strafrecht nur zum Zug kommen soll, wenn es unbedingt sein muss. Zum andern bin ich der Meinung: Wenn Sanktionen unvermeidlich sind, dann sollten sie nicht zu hart ausfallen.

Das hat Ihnen den Vorwurf eingetragen, Sie seien ein typischer Vertreter einer täterfreundlichen «Kuscheljustiz», die zu mild strafe.
Der Begriff «Kuscheljustiz» ist zwar eine sehr gelungene, weil einprägsame Kreation. Trotzdem ist er falsch. Die Justiz kuschelt nicht. Sie ist auch nicht täterfreundlich. Ich verstehe das Argument nicht: Was bringt es dem Opfer, wenn ein Täter zu 15 statt zu 9 Jahren verurteilt wird? Das konnte mir noch niemand erklären. Wenn etwa das Bundesgericht über alle Fälle hinweg gesehen beim Strafmass eher zurückhaltend ist, dann deshalb, weil es sich bewährt hat: Die Kriminalitätsrate ist insgesamt rückläufig.

Hardliner argumentieren umgekehrt: Sie wäre noch niedriger, wenn die Strafen härter wären und die Abschreckung grösser.
Entscheidend ist nicht die Höhe der Strafe. Das zeigen die meisten ernst zu nehmenden Untersuchungen. Eine Freiheitsstrafe zum Beispiel schreckt erwiesenermassen nicht mehr ab als eine Geldstrafe – im Gegenteil. Entscheidend ist vielmehr, dass es zu einem Schuldspruch kommt. Man vergisst leicht, was ein Gerichtsverfahren für den Betroffenen alles mit sich bringt und was es für ihn bedeutet – gerade wenn es zu einer Bestrafung kommt. Die Frage, warum ein Täter – zum Beispiel ein Raser – manchmal nur eine bedingte Strafe erhält, kann ich verstehen. Aber man darf dabei nicht übersehen: Eine bedingte Strafe ist ein Warnschuss und bietet dem Verurteilten zugleich eine zweite Chance, was sich auch positiv auf die Gesellschaft und nicht zuletzt die Steuergelder auswirkt. Der Zweck einer Strafe ist denn auch nicht primär Vergeltung und Abschreckung, sondern die positive Generalprävention: Der brave Bürger soll sehen, dass zur Rechenschaft gezogen wird, wer gegen das Gesetz verstösst.

Müssten die Gerichte dafür nicht weniger abgehoben, näher beim Bürger agieren?
Wenn Sie damit meinen, dass wir unsere Urteile – gerade in wichtigen Fällen – breiter und besser kommunizieren sollten, dann bin ich einverstanden. Nehmen wir den Fall des ehemaligen Generalstabsobersten Friedrich Nyffenegger. Die damalige Bundesanwältin Carla Del Ponte fuhr grobes Geschütz auf und warf ihm Betrug, Urkundenfälschung, Veruntreuungen in Millionenhöhe und Landesverrat vor. Für die Öffentlichkeit war Nyffenegger nur noch der «Mischler-Fritz». Vor Bundesgericht blieb von der Anklage allerdings nicht mehr viel übrig. Nyffenegger erhielt sechs Monate bedingt. In solchen Fällen müssen Richter ihre Urteile in den Medien erklären. Sie sollten generell vermehrt aus dem stillen Kämmerlein kommen, mit den Leuten über ihre Arbeit sprechen und sie erklären.

Stattdessen praktiziert die Justiz aber eine Abschottungspolitik – warum?
Noch heute ist an den Gerichten die Haltung tief verwurzelt: «Eine gute Justiz ist eine Justiz, von der man nicht spricht.» Hinzu kommt, dass viele Richter, vor allem Bundesrichter, überzeugt sind, quasi eine päpstliche Botschaft zu verkünden, die sakrosankt ist. Das duldet keine abweichende Meinung. Denn die würde einen Schatten auf den Mythos der Unfehlbarkeit werfen, in dem sich Bundesrichter gerne sonnen. Dabei kochen sie auch bloss mit Wasser.

Sie entziehen sich damit auch der öffentlichen Kontrolle.
Völlig richtig. Mehr Transparenz schafft mehr Vertrauen. Dazu gehört für mich auch, Fehler zuzugeben.

Das dürfte kaum ein Richter freiwillig tun.
Warum denn nicht? Natürlich sollte es nicht die Regel sein, dass Gerichte irren. Aber wenn ein Richter in einem Einzelfall zugibt, dass er geirrt hat, dann stärkt diese Ehrlichkeit doch das Vertrauen in die Institution. Die Bürger sind nicht dumm. Jeder macht Fehler, der Büezer wie der Bundesrat. Eine Institution, die keine Fehler zugibt, ist unglaubwürdig.

Wie oft haben Sie denn geirrt?
Ich würde einige Urteile heute anders fällen. Spontan fällt mir etwa ein Presseurteil (Nähmaschine Bernina) ein, bei dem ich die Aufgabe der Medien zu wenig berücksichtigt hatte.

Apropos: Sie kritisieren auch gerne die Medien – was werfen Sie ihnen konkret vor?
Es wird häufig einseitig, negativ und aufgebauscht berichtet. Ich finde es auch unerhört, wie einzelne Medien bisweilen Einfluss nehmen

...haben Sie ein Beispiel dafür?
Letzte Woche etwa berichtete «10 vor 10» ausführlich über das Tötungsdelikt Céline Franck. Dabei wurde der mutmassliche Täter, ein Kosovare, einseitig dargestellt und vorverurteilt, bevor das Gericht den Fall überhaupt verhandelt hatte. Das halte ich für zutiefst unethisch, journalistisch unsauber und gefährlich.

Der wachsende Graben zwischen Justiz und Volk geht also auf das Konto der Medien?
Unverständnis für gewisse Urteile gab es schon immer. Aber die Medien haben an Bedeutung gewonnen – und ihre Berichterstattung trägt zu einer verzerrten Wahrnehmung der Kriminalität bei. Im Unterschied zu früher wird das Strafrecht heute auch politisch stärker bewirtschaftet und für politische Zwecke instrumentalisiert.

Ist nicht auch die Rechtsprechung stets politisch?
Selbstverständlich. Die Rechtsprechung und jeder Richter ist politisch – und das muss auch so sein. Ein Richter braucht eine Haltung, eine gesellschaftspolitische Überzeugung. Gerade weil bei der Rechtauslegung und beim Ermessen der Spielraum gross ist. Deshalb ist es wichtig, dass Richter berufen werden, die unterschiedlich alt sind, aus unterschiedlichem Milieu stammen, andere Lebenserfahrungen haben und so weiter.

Sollen sich Richter Ihrer Meinung nach auch politisch äussern? Sie selbst haben den damaligen Justizminister Christoph Blocher mal mit Berlusconi verglichen ...
...das war ein Fehler. Da ging mein Temperament mit mir durch. Aber grundsätzlich sollten sich Richter auch politisch zu Wort melden. Nicht immer und zu jedem Thema. Doch gerade bei justizpolitischen Themen halte ich es für ihre Pflicht, sich in die Debatte einzumischen, weil sie als Profis den Gesetzgebungsprozess bereichern können. Aber ich betone: Ein Richter darf kein Parteipolitiker sein.

Die Auswahl der Richter erfolgt allerdings nach dem Parteibuch – ist das noch zeitgemäss?
Zumindest steht die Parteizugehörigkeit für ein bestimmtes Wertesystem und eine bestimmte gesellschaftspolitische Haltung. Ich kann Bedenken gegen dieses Auswahlsystem durchaus nachvollziehen. Aber ich sehe im Moment noch keine bessere Alternative.

Die Besten werden so aber nicht unbedingt gewählt ...
...das Problem besteht vor allem bei Wiederwahlen. Denn tatsächlich gibt es Richter, die sich im Amt als unfähig oder faul erweisen – selbst wenn man berücksichtigt, dass sich die Leistung eines Richters kaum messen lässt. Trotzdem wird kaum je ein Richter abgewählt.

Ist eine Folge davon, dass Gutachter vor Gericht immer mehr Gewicht haben?
Nein. Gutachten waren schon immer wichtige Hilfsmittel vor Gericht, weil sie Spezialwissen vermitteln, das ein Richter nicht in jedem Gebiet haben kann.

Erleichtern Gutachten das Richten, oder schränken sie ein?
Sie sind eine notwendige Absicherung. Aber man darf ihnen nie blind vertrauen. Ein Gericht muss Gutachten immer hinterfragen und gegebenenfalls zurückweisen.

Wo fällt die Beurteilung besonders schwer?
Die Aussagepsychologie etwa ist ein schwieriges Feld. Nehmen wir an, in einem Scheidungsfall wird der sexuelle Missbrauch des vierjährigen Kindes vorgebracht und Sie müssen die Aussage des Kindes beurteilen: Wird es instrumentalisiert, oder stimmt, was es sagt? Das ist unendlich schwierig. Aber da darf ich als Richter nicht einfach dem Gutachter glauben, sondern muss auch die Plausibilität prüfen. Das setzt zugleich voraus, dass ich mich als Richter weiterbilde, um solche Gutachten verstehen und hinterfragen zu können.

Waren solche Fälle auch für Sie persönlich die schwierigsten?
Am meisten Mühe haben mir tatsächlich jene Delikte gemacht, bei denen sich nur Opfer und Täter gegenüberstehen und sonst keine weiteren Beweise da sind – also typischerweise bei Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch. Denn trotz aller Hilfsmittel und Gutachten: Beim Urteil gibt es keine absolute Sicherheit. Aber auch Verwahrungen sind mir extrem schwergefallen – zumal mit dem Wissen, dass einmal Verwahrte heute kaum mehr entlassen werden.

Wie sind Sie mit dieser Unsicherheit umgegangen?
Zum einen musste ich solche Urteile zum Glück nie alleine fällen, sondern immer in einem Dreier- oder Fünfergremium. Die intensive Auseinandersetzung mit einem Fall im Team ist enorm wichtig, um die unvermeidlichen Restzweifel minimieren zu können. Zum andern rettet einem die schiere Zahl der Fälle davor, zu lange darüber nachzudenken.

Sie gelten als das pure Gegenteil des gängigen Richters: Sie sind leut- und redselig, sagen öffentlich Ihre Meinung. Damit haben Sie sich am Bundesgericht mehr Feinde als Freunde gemacht. Waren Sie schon immer ein Querschläger?
Vielleicht nicht gerade ein Querschläger. Aber ich bin schon immer lieber gegen den Strom geschwommen, als mich einfach so einzuordnen. Deshalb wurde ich am Bundesgericht auch nie ins Präsidium gewählt. Aber damit kann ich leben.

Haben Sie Ihre Kollegen spüren lassen, dass Sie als Sohn eines SBB-Beamten den falschen Hintergrund für das hehre Amt mitbringen?
Nein – obwohl es diesen Dünkel am Bundesgericht geben mag. Meine Herkunft war insofern prägend, als ich der SP beigetreten bin. Und dass ich gelernt habe: Ohne Fleiss kein Preis. Das und eine grosse Portion Glück haben es mir ermöglicht, Bundesrichter zu werden.

Als Bub war das aber wohl kaum Ihr Traumberuf?
Keine Spur. Ich bin in die Juristerei eigentlich eher hineingerutscht, weil ich nichts anders wusste. Gepackt hat es mich dann aber rasch.

Trotzdem sind Sie zuerst in der Politik gelandet.
Ja, ich war im Kanton Luzern sechs Jahre lang im Grossen Rat. Aber das war eher eine Tortur für mich: ein enormer Arbeitsaufwand und an den Wochenenden die damals in der SP üblichen endlosen basisdemokratischen Grundsatzdebatten. Ich war deshalb froh, dass ich die Chance auf eine juristische Karriere bekommen habe und den spannendsten Job machen konnte, den ich mir noch heute vorstellen kann.

Zum Schluss bitten wir Sie noch um Hilfe: Können Sie erklären, was ein «selbstreproduzierender Kleinflugkörper auf biologischer Basis mit fest programmierter automatischer Rückkehr» ist?
(lacht) Nein, keine Ahnung.

Das ist die juristische Umschreibung für eine Brieftaube. Eugen Huber hat vor hundert Jahren ein Zivilgesetzbuch verfasst, das auch ein Laie versteht. Von heutigen Bundesgerichtsurteilen kann man das beim besten Willen nicht behaupten.
Das stammt aber aus einem Gesetz, nicht aus einem Bundesgerichtsurteil, oder? Jedenfalls: Es gibt halt Gesetzesauslegungen, die sind so komplex, dass man sie schlicht nicht einfach erklären kann. Die Welt ist eben komplizierter geworden als noch zu Zeiten Eugen Hubers.

Das ist eine schwache Ausrede. Verständlichkeit ist doch eine grundlegende Transferleistung, die das Bundesgericht erbringen muss.
Ich gebe Ihnen insofern recht, als wir uns zumindest stärker bemühen müssten, einfacher zu schreiben. Jedenfalls sollten wir in einem langen Urteil am Schluss eine verständliche Zusammenfassung erstellen. Um ehrlich zu sein: Ich selbst verstehe heute einige der Urteilsbegründungen nicht mehr. (Berner Zeitung)

Erstellt: 13.02.2012, 15:17 Uhr

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33 Kommentare

Adrian Meier

13.02.2012, 15:33 Uhr
Melden 30 Empfehlung

Nicht unsympatisch der Herr. Als SP Anhänger hatte er es auch nicht immer leicht. Trotzdem verstehe ich nicht, warum ein Mörder, wie im Fall Céline Franck, nur 13 Jahre bekommt. Antworten


Hans Meyer

13.02.2012, 15:55 Uhr
Melden 27 Empfehlung

"Der brave Bürger soll sehen, dass zur Rechenschaft gezogen wird, wer gegen das Gesetz verstösst." Ein Gerichtsverfahren ist sicher für den braven Bürger schmerzhaft und teuer. Aber selten sind Mörder und Raser wirklich brave Bürger und haben Geld auch alles zu bezahlen. Wenn ein Gewalttäter 14 Jahre statt 9 Jahre im Gefängnis sitzt, ist die Oeffentlichkeit 5 Jahre länger vor ihm sicher. Antworten



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