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Bundesrichter widerspricht Bundesrat

Aktualisiert am 06.07.2010 14 Kommentare

Für den Bundesrat haben bedingte Geldstrafen eine zu geringe Wirkung und sollen deshalb wieder abgeschafft werden. Ein Bundesrichter sieht das ganz anders.

Wenn schon, dann müsse man zurück zum alten System: Bundesrichter Hans Wiprächtiger.

Wenn schon, dann müsse man zurück zum alten System: Bundesrichter Hans Wiprächtiger.
Bild: Keystone

Der Luzerner Bundesrichter Hans Wiprächtiger (SP) ist in Sachen bedingte Geldstrafen ganz anderer Meinung als die Landesregierung. Er spricht in einem Interview von der «heilsamsten aller Methoden».

Der Bundesrat habe nicht den geringsten Anlass, schon wieder Änderungen am erst 2007 eingeführten Sanktionsrecht vorzunehmen, sagte Wiprächtiger in einem am Dienstag veröffentlichten Interview mit der «Neuen Luzerner Zeitung». Alle bisherigen Zahlen zeigten, dass die Kriminalitätsrate in den letzten Jahren nicht zugenommen habe.

Wenn schon...

Wenn der Bundesrat gleichzeitig vorschlage, dass die unbedingten Geldstrafen im Gesetz belassen werden sollen, schaffe dies neue Unstimmigkeiten und Unsicherheiten. Wenn schon, dann müsse man zurück zum alten System.

Bedingte Strafen seien immer noch die heilsamste aller Methoden, um Rückfälle zu vermeiden, gibt sich Wiprächtiger überzeugt. Sie verpassten dem Straftäter einen Denkzettel, würden ihn aber nicht aus seinem sozialen Umfeld reissen.

Wirksamkeit ungenügend

Die Justiz müsse sich viel mehr einschalten, wenn es um rechtspolitisch wichtige Themen gehe, begründet Wiprächtiger seine Einmischung in die Politik. Wenn darüber diskutiert werde, seien Juristen sogar verpflichtet, ihre Ansichten in der Öffentlichkeit zu äussern.

Der Bundesrat hatte die Abschaffung der bedingten Geldstrafen und die Wiedereinführung von kurzen Freiheitsstrafen Ende Juni vorgeschlagen. Die Wirksamkeit der bedingten oder teilbedingten Geldstrafen sei ungenügend, argumentierte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

SP skeptisch

Die bürgerlichen Parteien begrüssten die Vorschläge des Bundesrates grundsätzlich, weil die Pläne der Landesregierung den Parteiforderungen entgegenkommen. Skeptisch zeigte sich einzig die SP, welche die Vorlage zuerst vertieft prüfen und diskutieren will. (sam/sda)

Erstellt: 06.07.2010, 10:30 Uhr

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14 Kommentare

Stefan Müeller

06.07.2010, 11:42 Uhr
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So, so, die Justiz müsse sich zwingend einmischen, wenn es um wichtige rechtspolitische Fragen gehe. Und umgekehrt ist das offenbar nicht so. Als Blocher die Praxis der Asylrekurskommission kritisierte hiess es, er respektiere die Gewaltenteilung icht. Offenbar kritisieren unsere Gerichte gerne, lassen sich aber selber nicht kritisieren! Antworten


Jack Meier

06.07.2010, 10:45 Uhr
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Dass ausgerechnet ein SP-Bundesrichter für bedingte Geldstrafen ist, ist wenig überraschend. Tatsache ist, dass das heutige System das Rechtsempfinden der Bürger massiv stört,welche bei Parkbussen und Geschwindigkeitsübertretungen stets zur Kasse gebeten werden, während gleichzeitig Straftäter mit einer bedingten Geldstrafe davon kommen. Viele so verurteilte, nehmen bedingte Strafen gar nicht wahr Antworten



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