Burkhalter nimmt Nano-Teilchen unter die Lupe
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Kleine Teile, grosse Herausforderung: Dies sei die Nanotechnologie, sagte Hansruedi Stadler (CVP/UR), der das Postulat eingereicht hatte. Die Nanotechnologie befasst sich mit kleinsten Teilchen. Ein Nanometer entspricht einem Milliardstel Meter. Oder, wie Stadler es ausdrückte: «Ein Haar ist im Vergleich zu einem Nano ein Baumstamm.»
Die Nanotechnologie werde als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts betrachtet, sagte Stadler. Sie eröffne riesige Chancen, denn die Palette für die Anwendung sei breit. Weil die Teilchen Zellwände durchdringen könnten, spielten sie zum Beispiel in der Medizin eine wichtige Rolle.
In den Blutkreislauf?
Die Technologie berge aber auch Risiken, sagte Stadler. «Nano ist Fluch und Segen.» Weitgehend unbemerkt habe die Technologie Einzug in die Lebensmittelindustrie gehalten. Zwar würden die bisher verwendeten Zusatzstoffe in Nanogrösse als weitgehend unbedenklich eingestuft.
Grund zu Besorgnis gäben aber Entwicklungen im Ausland. So würden für Wellnessprodukte feinste Metallteilchen verwendet, was toxikologisch bedenklich sei. Solche Produkte könnten auch in der Schweiz landen. «Das Internet funktioniert als Einfallstor für riskanten Nanofood», warnte Stadler. Forscher und Mediziner haben in den letzten Jahren auch darauf hingewiesen, dass Nanoteilchen von der Lunge in die Blutzirkulation und von dort ins Gehirn gelangen können.
Vergleich mit Gentechnologie
Stadler forderte vom Bundesrat eine Auslegeordnung über den gesetzgeberischen Handlungsbedarf - und dies möglichst schnell. Zwar sei der Ruf der Nanotechnologie gegenwärtig gut. Doch die Debatte über die Gentechnologie lehre, dass die Fronten sich schnell verhärten könnten. «Die Öffentlichkeit reagiert auf allfällige Gefahren sensibel», gab Stadler zu bedenken.
Der Bundesrat stellte sich nicht gegen das Anliegen: «Wir teilen die Haltung», sagte Didier Burkhalter. Zwar habe der Bundesrat 2008 einen Bericht vorgelegt, wonach die bestehende Gesetzgebung ausreiche, um Nanomaterialien zu regulieren.
In manchen Bereichen müsse der Regulierungsbedarf aber überprüft werden. Der Bundesrat werde die Lage erneut analysieren und in einem Bericht darstellen. Dabei werde er auch die rechtliche Entwicklung im Ausland berücksichtigen. (cpm/sda)
Erstellt: 09.03.2010, 14:23 Uhr
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