Schweiz

Thomas Ley
Stv. Ressortleiter Reporter


«Burn-out ist medizinisch betrachtet keine Krankheit»

Aktualisiert am 05.02.2013 79 Kommentare

Was hat der Fall Natalie Rickli verändert? Burn-out-Betroffene müssen weiterhin kämpfen, stellt Frank Petermann, Geschäftsführer von «Swiss Burnout», fest. Trotz kulanteren Krankenkassen und Arbeitgebern.

Stressfaktor moderne Kommunikationstechnologien: Bankenarbeitsplatz.

Stressfaktor moderne Kommunikationstechnologien: Bankenarbeitsplatz.
Bild: Reuters

«Kassen zahlen nie gerne»: Der St. Galler Rechtsanwalt Frank Th. Petermann ist Geschäftsführer von «Swiss Burnout», einer Dialogplattform für Gesundheitsfachleute, Organisationen und Individuen. (Bild: zvg)

Berset: Künftig soll einfacher abgerechnet werden

Die meisten Burn-outs seien nichts anderes als Erschöpfungsdepressionen, sagt Experte Frank Th. Petermann im Newsnet-Interview. Doch in Sachen Depressionen sei die Schweiz unterversorgt, glaubt das Innendepartement. Bundesrat Alain Berset möchte darum Psychologen die Kassenzulassung verleihen, damit sie auch ohne Medizinstudium auf Kosten der Grundversorgung abrechnen können. Der Vorschlag ist umstritten. Auch der Zürcher Psychologenverband rechnet mit einem Kostenschub von bis zu 250 Millionen Franken für die Krankenkassen. Doch gut zwei Drittel dieses Betrags könnten eingespart werden, wenn Betroffene danach weniger der Arbeit fernblieben – etwa durch Burn-out. Das Departement Berset prüft mehrere Varianten, etwa ein Anordnungsmodell mit häufigeren Therapiesitzungen als heute. Derzeit sind auch weitere Kostenstudien in Arbeit. Im Sommer erwartet das Bundesamt für Gesundheit, dass erste Berufsverbände ihre Kassenzulassungen beantragen werden. (ley)

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Herr Petermann, die prominente Burn-out-Patientin Natalie Rickli kehrt zurück in die Politik. Sie hat viel Unterstützung erfahren. Aber wie sieht es eigentlich für einen nicht prominenten Betroffenen aus? Zum Beispiel in Sachen Kosten?
Grundsätzlich muss man festhalten: Das Burn-out ist medizinisch betrachtet keine Krankheit, sondern ein Zustandsbild. Es wird vielfach im Zusammenhang mit einer Erschöpfungsdepression diagnostiziert. Und wie bei vielen Krankheiten müssen Sie danach mit der Krankenkasse um die Kostenrückerstattungen kämpfen. Ich kenne nun einmal keine Kasse, die gerne zahlt.

Aber hat sich in dieser Hinsicht denn in den letzten Jahren nichts getan?
Doch, man ist sich im Krankenkassenwesen heute bewusst, dass das Burn-out ein ernstes Problem ist. Wie bei jeder Krankheit ist aber auch hier eine korrekte Diagnose sehr wichtig.

Und eine Zusatzdeckung?
Nein, bei der entsprechenden Diagnose zahlt auch die Grundversicherung.

Schwierig wird es dann mit der Reha, oder?
Nochmals: Klar, wehren sich die Krankenkassen. Sie zahlen wohl nicht gerne, aber sie zahlen. Es gibt allerdings gewisse Entwicklungen: etwa die Tendenz, Behandlungen von den stationären in den ambulatorischen Bereich zu verlegen.

Kommen Verbesserungen immer nur auf politischen Druck der Öffentlichkeit zustande?
Nein, auch den Kassen ist inzwischen klar, dass Burn-out-Patienten vor allem in der Anfangsphase stark von einer guten Behandlung profitieren. Und dass das am Ende allen nützt, den Betroffenen und den Kostenträgern.

Bleibt die Arbeitswelt. Noch immer fürchten sich viele Arbeitnehmer davor, dass ein Burn-out ihre Karriere zerstört. Hat sich hier nichts verändert?
Das kann man nicht pauschal sagen. Das kommt sehr auf Ihre Funktion, Ihren Betrieb, Ihre Branche an. Es hat ein Umdenken eingesetzt, und das ist gut so. Aber ich finde es auch korrekt, dass man Burn-outs und ihre Folgen noch immer differenziert betrachtet.

Was meinen Sie damit?
Nun, ich finde tatsächlich, dass Sie als Neurochirurg mit einem Burn-out nicht einfach weiteroperieren sollten. Für einen Neurochirurgen wird auch der Wiedereinstieg wahrscheinlich nicht ganz einfach sein. Andererseits besteht überhaupt kein Anlass, einem einfachen Maschinisten den Wiedereinstieg zu verbauen – vielleicht nicht gerade an der gefährlichsten Maschine.

Sehen Sie bei «Swiss Burnout» eigentlich gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Persönlich bin ich immer eher dafür, die bestehenden Gesetze konsequent anzuwenden, bevor man neue schreibt. Ein Beispiel: Man weiss, dass die ständige Erreichbarkeit der Arbeitnehmer einen Stressfaktor darstellt. In Deutschland stellt man darum bei einigen Firmen den E-Mail-Verkehr knallhart nach Feierabend ab.

Ginge das bei uns auch?
So was wäre auch bei uns denkbar, bei geltender Gesetzeslage. Oder Anrufe in die Ferien: Als höheres Kadermitglied muss man so etwas gelegentlich akzeptieren, finde ich. Dazu entschliesst man sich bei der Stellenzusage. Aber wenn ein Angestellter etwa gezwungen wird, mitten in seinen Ferien ein Paper zu verfassen, dann kommt das einem sogenannten Rückruf aus den Ferien gleich. Und das muss vergolten werden mit neuen Ferien. Die geltende Rechtslage bietet auch dazu Hand. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 04.02.2013, 15:29 Uhr

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79 Kommentare

Roger Walser

04.02.2013, 16:03 Uhr
Melden 247 Empfehlung 9

Ich könnte mir die geschäfts E-Mail auch auf mein Handy schicken lassen. Habe diese Funktion aber ganz bewusst abgwählt. Es genügt das die Termine mit dem Geschäft synchronisiert sind. Man muss lernen zu trennen und einteilen was geschäftlich ist und was privat. Antworten


Ernst Rietmann

04.02.2013, 15:35 Uhr
Melden 248 Empfehlung 38

Es ist leider immer noch so, dass es Arbeitgeber gibt, welche einen Burn-out-Betroffenen abschieben, ihn/sie seinen/ihren bisherigen Funktionen entheben und/oder nicht wissen, wie man sich in so einem Fall verhalten sollte. Folge:der Druck auf einen Burn-out-Betroffenen steigt und steigt, sein bisheriges Leben wird dadurch in Frage gestellt.Rickli hatte Glück,vielen ist dieses Glück nicht vergönnt Antworten



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