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Damit Swissness nicht mehr Bschissness ist

Aktualisiert am 18.11.2009

Der Bundesrat schiebt dem Missbrauch von Begriffen wie «Schweizer Qualität» oder «Made in Switzerland» den Riegel.

Erläuterte die Kriterien für die Marke «Schweiz»: Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Erläuterte die Kriterien für die Marke «Schweiz»: Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bild: Keystone

Der Bundesrat will wie angekündigt die Marke «Schweiz» und das Schweizerkreuz besser schützen. Er hat dazu am Mittwoch zuhanden des Parlaments Entwürfe für die Revision des Markenschutz- sowie des Wappenschutzgesetzes vorgelegt.

Mit dieser «Swissness-Vorlage» werde die Grundlage geschaffen, um den Wert der Marke «Schweiz» auch in Zukunft zu erhalten. Denn immer häufiger komme es zum Missbrauch der Bezeichnungen «Schweiz», «Schweizer Qualität» oder «Made in Switzerland».

Hier geerntet und verarbeitet

In dem Gesetz soll nun geregelt werden, wie viel «Schweiz» ein Produkt oder eine Dienstleistung enthalten muss, damit mit der Herkunftsbezeichung «Schweiz» geworben werden darf. Die geltenden Gesetze würden hier zu viele Fragen offen lassen.

Konkret sollen Naturprodukte wie beispielsweise Pflanzen in der Schweiz geerntet worden sein, damit sie mit dem Schweizer Wappen oder der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» beworben werden dürfen. Für verabeitete Naturprodukte müssen mindestens 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen. Ausnahmen gelten für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht gibt wie etwa Kakao.

Und so läufts bei Industrieprodukten

Bei Industrieprodukten müssen mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Dabei dürfen auch die Kosten für Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden.

Als schweizerisch bezeichnet werden dürfen Dienstleistungen, sofern sich der Sitz der Anbieterfirma und das tatsächliche Verwaltungszentrum in der Schweiz befindet.

(cpm/sda)

Erstellt: 18.11.2009, 14:42 Uhr

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