Das Doppelspiel der Bürgerlichen

Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 02.03.2010 63 Kommentare

Der Bundesrat, SVP, FDP und CVP wollen mit dem Bankgeheimnis die Privatsphäre schützen. In allen anderen Bereichen schränken sie die Freiräume ein. Am liebsten mit Videokameras, obwohl diese oft nichts bringen.

1/7 5. März 2010: Die Polizei überrascht zwei der Schlafzimmerräuber in Uster. Sie schiesst auf einen der Täter und nimmt die beiden fest.
Marcus Hurni, newspictures

   
«Zum  besseren Schutz der Privatsphäre»: Bankenplatz Schweiz.

«Zum besseren Schutz der Privatsphäre»: Bankenplatz Schweiz. (Bild: Keystone)

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Wenn man FDP-Präsident Fulvio Pelli fragt, wie wichtig das Bankgeheimnis für den Finanzplatz ist, pflegt der Tessiner zu antworten: Es gehe auch ohne, aber dann sei die Privatsphäre in der Schweiz nicht mehr geschützt. «Wir wollen keine gläsernen Bürger», sagt CVP-Parteipräsident Christophe Darbellay zum automatischen Informationsaustausch. Die Junge SVP hat eine Initiative gestartet mit der das Bankgeheimnis in die Verfassung verankert werden soll – «zum besseren Schutz der Privatsphäre».

Lückenlos überwacht

Dieselben politischen Akteure haben jedoch in den vergangenen Jahren unter dem Banner der Fürsorge und Vorsorge die Freiräume der Bürger in anderen, nicht weniger sensiblen Bereichen immer weiter eingeengt.

Am Bankautomaten, beim Tanken, in der S-Bahn, in der Fussgängerzone, beim Ferienbuchen und Geldüberweisen, beim Surfen im Internet, beim Warten auf einen Zug - stets werden wir gefilmt, registriert, archiviert, überwacht. Und die Politik entdeckt stets neue Lücken, die man sofort stopfen muss.

Patientengeschichte auf Chip

Mit dem neuen? Lohnausweis wurde in den meisten Kantonen auch das elektronische Meldeverfahren für Arbeitgeber eingeführt. Es sieht vor, dass die Arbeitgeber eine Kopie des ausgefüllten Lohnausweises direkt den Steuerbehörden? schicken.?? Kopien davon gehen auch an die Suva, die AHV und das Bundesamt für Statistik.

Seit Anfang Jahr haben alle Versicherten eine neue Versicherungskarte, die mit einem Chip versehen ist. Darauf speichern die Kassen administrative Daten - also Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Kartennummer sowie die AHV-Nummer. Nicht ausgeschlossen ist, dass eines Tages ganze Patientengeschichten auf den Chip geladen werden.

Um gegen Vandalismus vorzugehen, werden ganze Innenstädte, wie zum Beispiel in St. Gallen, mit Videokameras verkabelt. Das Stadtparlament in Bern hat zum wiederholten Mal eine Diskussion zum Thema «Videoüberwachung zur Vorbeugung krimineller Handlungen» geführt. Mit der Einführung der biometrischen Pässe, stehen jetzt alle Bürger unter Generalverdacht, denn künftig werden wohl auch die Erfassung der DNA oder das Scannen der Iris dazugehören.

Mit Überwachung verhindert man keine Taten

Doch die Erfahrung zeigt, dass auch eine lückenlose Überwachung keine Verbrechen und Schandtaten verhindern kann. Jene Bande, welche seit Wochen in der Deutschschweiz für Aufregung sorgt, weil sie von Menschen die Pin-Codes der Bankkarte erpressen und die Konten dann leerräumen, liessen sich auch von den Video-Kameras bei den Bancomaten nicht beeindrucken. Die Videokamera gibt dem oder den Tätern bloss ein Gesicht oder wenigstens eine Postur.

Dank moderner Überwachungssysteme weiss man inzwischen, dass ein 23-köpfiges Kommando den Mord an Hamas-Führer Mahmoud al-Mabhouh in Dubai verübt hat - und wer diese Leute sind. Einer der Täter reiste aus der Schweiz an. Verhindern liess sich der Anschlag aber nicht. Die elektronischen Spuren der Täter halfen bloss hinterher.

Datentransfer zwischen Versicherungen

Trotzdem rufen Politiker nach jedem spektakulären Anschlag und jeder Mordtat nach noch mehr Überwachung und Kontrolle. Selten sind dagegen im Schweizer Parlament Vorstösse wie jener einer SP-Nationalrätin, die sich über den Datentransfer zwischen Krankenkassen, Spitälern und Versicherungen sorgt. Es gebe private Versicherungen, die weitgehende Ermächtigungen vorsehen. Ohne deren Unterzeichnung komme der Vertrag nicht zustande.

Namentlich erwähnt wird die Basler Versicherung, die Daten an Rück- und Mitversicherer zur Bearbeitung übermittelt. Sie könne auch bei medizinischen Leistungserbringern wie Ärzten, Psychologen, Labors, Spitälern, bei AHV, IV, bei der Suva, der Krankenkassen sowie Privatversicherern, Amtsstellen, Arbeitgebern und Dritten Informationen einholen sowie in Akten Einsicht nehmen.

Kein öffentlicher Protest

Die Erhebung biometrischer Daten, der Austausch von heiklen medizinischer Daten, die lückenlose Überwachung der Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit – das alles sind massive Eingriffe in die Privatsphäre. Aber so etwas wie politischer Protest wie beim Bankgeheimnis gibt es nicht.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 02.03.2010, 18:36 Uhr

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63 Kommentare

Daniela Koc

02.03.2010, 14:03 Uhr
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Ich verstehe den Zusammenhang nicht? Ob Videoüberwachung nützlich ist oder nicht lasse ich im Raum stehen. Das wir alle bestimmt keine gläsernen Kunden möchten ist eine Selbstverständlichkeit. Es geht hier NICHT um Steuerhinterziehung, sondern um Privatsphäre. Selbst Linker möchte doch nicht, dass JEDER Beamte zugriff auf sein Konto hat! Sieht, wo wann und für was er Geld bezieht usw usw ! Antworten


Johann Huber

02.03.2010, 12:48 Uhr
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Der Gedanke ist mir auch schon gekommen. Die 'Bürgerlichen' auf der einen Seite auf Freiheit bedacht, auf der anderen Seite aber für einen Schnüffelstaat. Allerdings ists bei den 'Linken' genau so, nur umgekehrt, was die Bereiche angeht. Insofern ist die Doppelmoral auf beiden Seiten zu finden, mit dem Unterschied, dass jene ideologisch anders gefärbt ist als diese. Aber das ist ein alter Hut. Antworten



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