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Das Parlament wählt künftig den Bundesanwalt

Künftig benennt nicht mehr der Bundesrat den Chef-Ankläger des Bundes. Der Nationalrat hat heute das Votum des Ständerats bestätigt – gegen die Empfehlung von Eveline Widmer-Schlumpf.

Er wird der Letzte vom Bundesrat ernannte Bundesanwalt: Erwin Beyeler.

Er wird der Letzte vom Bundesrat ernannte Bundesanwalt: Erwin Beyeler.
Bild: Keystone

Der Bundesanwalt wird künftig nicht mehr vom Bundesrat, sondern vom Parlament gewählt und von einem unabhängigen Fachgremium beaufsichtigt. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt.

Die Einigung kam nur knapp zustande: Der Nationalrat sprach sich mit 88 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung für das Ständeratsmodell aus. Die Minderheit hatte an der nationalrätlichen Lösung festhalten wollen, wonach künftig der Bundesrat den Bundesanwalt ernannt und beaufsichtigt hätte.

Angeblich auf Blocher und Roschacher ausgerichtet

Norbert Hochreutener (CVP/BE) argumentierte vergeblich, der Ständerat habe eine untaugliche Lösung vorgeschlagen. Der Ständerat habe ein neues Gremium erfunden, gewissermassen eine vierte Gewalt. Dies sei viel zu kompliziert und unverhältnismässig.

Die Lösung des Ständerates sei völlig auf den Fall Blocher/ Roschacher ausgerichtet, sagte Hochreutener und erinnerte daran, dass beide nicht mehr im Amt seien. Das alte System mit dem Bundesrat als Wahl- und Aufsichtsbehörde habe keine grundlegenden Fehler. Folglich gebe es auch keinen Grund, es zu ändern.

Widmer-Schlumpf war dagegen

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sprach sich ebenfalls für die Aufsicht durch den Bundesrat aus. Die Regierung könne mit der Variante des Ständerats leben, sei aber überzeugt, dass es sich nicht um die bessere Lösung handle.

Widmer-Schlumpf betonte, dass die nationalrätliche Variante Verbesserungen gegenüber dem heutigen Zustand enthalte. Anders als heute würde die Aufsicht künftig dem Gesamtbundesrat und nicht dem Justizdepartement unterliegen. Damit sei sie nicht an eine Person gebunden. Die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft sei durch die Umschreibung der Aufsichts- und Weisungsbefugnisse sicherzustellen. (oku/sda)

Erstellt: 03.03.2010, 16:41 Uhr

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