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Das Parlament wird der UBS kaum helfen

Von Robert Mayer und David Schaffner. Aktualisiert am 25.01.2010 63 Kommentare

Rechtsexperten und Politiker lehnen ein Absegnen des Staatsvertrags mit den USA durch die Räte überwiegend ab. Hauptgrund ist die rückwirkende Rechtssetzung.

Überwiegende Ablehnung: In Bundesbern ist die Bereitschaft klein, der UBS mit einem Parlamentsbeschluss zu Hilfe zu eilen.

Überwiegende Ablehnung: In Bundesbern ist die Bereitschaft klein, der UBS mit einem Parlamentsbeschluss zu Hilfe zu eilen.

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Die in der Bundesverwaltung bevorzugte Idee, das Parlament solle den im August 2009 mit den USA abgeschlossenen Staatsvertrag nachträglich abnicken, hat kaum Chancen auf Verwirklichung. Nicht nur ist der politische Widerstand gegen dieses Vorgehen beträchtlich: Einzig die CVP scheint bereit zu sein, den Verfahrensweg über das Parlament zu unterstützen.

Auch unter Juristen bestehen erhebliche Bedenken, ob die Schweiz auf diese Weise ihre Verpflichtung aus dem Staatsvertrag doch noch erfüllen kann, 4450 UBS-Kundendaten auf dem Amtshilfeweg an die USA auszuhändigen. Die fieberhafte Suche nach Alternativlösungen ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht am Freitag entschieden hatte, dass die Auslieferung dieser Kundendaten an die US-Behörden nicht zulässig sei.

«Mehr als zweifelhaft»

Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Bern, zeigt sich «sehr überrascht» von der Idee einer nachträglichen Zustimmung des Parlaments zum Staatsvertrag. Die damit verbundene rückwirkende Gültigkeit des Vertrags auf die 4450 UBS-Dossiers hält Kunz für «mehr als zweifelhaft». Ein Grossteil dieser UBS-Kunden habe seit Jahren keine Geschäftsbeziehungen mehr zur Bank – und diese Kunden müssten nun als Folge einer nachträglichen Gesetzgebung damit rechnen, von einem Strafgericht in den USA zur Verantwortung gezogen zu werden. Nur bei Kunden, die heute noch geschäftliche Verbindungen zur UBS (UBSN 11.15 -0.89%) haben, sei ein Rückwirkungsrecht vertretbar.

Anderer Meinung ist ein anerkannter Steuerrechtler, der anonym bleiben möchte. Er verweist auf die im Verwaltungsrecht gemachte Unterscheidung zwischen materiellen Bestimmungen – wo eine rückwirkende Gültigkeit grundsätzlich nicht möglich ist – und Verfahrensbestimmungen, die rückwirkende Rechtskraft haben können. Fragen der Amtshilfe fallen laut dem Steuerrechtler in die zweite Kategorie. So jedenfalls habe das Bundesgericht in früheren Fällen entschieden, als es um Börsenamtshilfe und Rechtshilfe in Strafsachen gegangen sei. Der Rechtsexperte hält daher ein nachträgliches Plazet des Parlaments für den Staatsvertrag mit den USA für «juristisch gangbar».

Anwendung des Notrechts «heikel»

Laut dem Zürcher Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat Daniel Jositsch würde die Schweiz dagegen «widerrechtlich handeln», wenn sie das Abkommen mit den USA mit Rückwirkung in Kraft setzen würde. Die Anwendung von Notrecht sei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts «heikel», ergänzt Jositsch. Das Gericht habe bereits festgehalten, dass Amtshilfe im Fall UBS nicht zulässig sei – «und Notrecht ist nicht dazu da, um ein rechtswidriges Vorgehen zu verstecken».

Eine klare Absage zur nachträglichen Bewilligung des Staatsvertrags durch die eidgenössischen Räte kommt auch von Rainer J. Schweizer. Nach Überzeugung des St. Galler Rechtsprofessors kann die Schweiz das Abkommen nicht im Nachhinein einseitig vom Parlament absegnen lassen. Wenn schon, müsste dies auch durch den US-Senat geschehen, so wie im Fall des alten und neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit den USA.

Ein «generelles Verständigungsabkommen»

Schweizer stellt sich hinter das Bundesverwaltungsgericht: Dieses habe keinen Interpretationsspielraum gehabt – etwa mit Blick darauf, wie die beiden Regierungen den Staatsvertrag auslegen wollten. Vielmehr hätten sich die Richter an die völkerrechtlichen Auslegungsregeln halten müssen. Denn bei dem Vertrag von August 2009 handle es sich um ein «generelles Verständigungsabkommen», das eben kein neues Recht setze, sondern lediglich zur Interpretation des geltenden DBA diene. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 25.01.2010, 11:51 Uhr

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63 Kommentare

Dieter Wundrig

25.01.2010, 09:17 Uhr
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@ Walter Schmid-Eine berechtigte Frage,weshalb man die alte Garde der UBS nicht haftbar macht.Weil keine Gesetze dafür vorhanden sind oder bewusst keine geschaffen wurden.Wie war das denn bei der Swissair?Diese Herren haben doch die UBS und Swissair nicht absichtlich vor die Wand gefahren!Oder etwa doch? War es Unvermögen,Überforderung oder nur Grössenwahn?Oder sind die Behörden überfordert? Antworten


Wöllner Andy

25.01.2010, 08:08 Uhr
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Ich habe schön öfters die Gedankengeänge von Philipp Müller gerne zur Kenntnis genommen und mich jeweils gewundert, dass so eine Persönlichkeit in der FDP wirkt. Mit diesem kläglichen Beitrag inklusive UBS-Verdikt hat er mir allerdings Klarheit verschafft: Jaja, Philipp Müller gehört in die FDP. Nun doch noch etwas Erfreuliches: Nicht die UBS geht unter, sondern diese Partei - und das ist gut so Antworten



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