Das Quintett, dessen Urteil eine Staatskrise auslöste
Von . Aktualisiert am 28.01.2010 29 Kommentare
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Seit Tagen ist das erst 2007 geschaffene Bundesverwaltungsgericht auf allen Kanälen und in allen Zeitungsspalten präsent. Mit den zwei Entscheiden zur UBS (UBSN 11.15 -0.89%) erschreckte es die Bank und die Bundespolitik. Doch wer fällte tatsächlich den Entscheid, der im politischen Bern hektische Aktivitäten auslöste?
Es waren: der 40-Jährige Michael Beusch (SP, Zürich, Vorsitz), der 51-jährige Thomas Stadelmann (CVP, Luzern), die 54-jährige Salome Zimmermann (SP, Zürich), der 46-jährige Daniel Riedo (SVP, Freiburg) und der 61-jährige Markus Metz (FDP, Basel-Land). Da kommt gleich ein Verdacht auf: Bei zwei SPlern und einem SVPler ist es kein Wunder, dass die UBS unter die Räder geriet und FDP-Bundesrat Merz und BDP-Bundesrätin Widmer-Schlumpf im Regen stehen.
Computer bestimmt die Richter
Die parteipolitische Zusammensetzung des Gremiums war keine Absicht. Das Team in dieser Reihenfolge zusammengestellt hat ein Zuteilungscomputer, intern Bandlimat genannt. Der Computer ist keine Erfindung von Gerichtspräsident Christoph Bandli, aber auf seine Anregung hin angeschafft worden. Bandli wollte von Anfang an dem allfälligen Vorwurf entgehen, bei der Zuteilung der Fälle werde manipuliert.
Die Maschine berücksichtigt den Anstellungsgrad sowie die Sprache eines Richters und achtet darauf, dass nicht immer die gleiche Clique zu Gericht sitzt. Und dann spuckt sie aus der zuständigen Kammer fünf Namen aus. Dass es - mit Ausnahme von Zimmermann - auch das gleiche Team war, das kürzlich die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe durch den Bundesrat als widerrechtlich beurteilte, war demnach reiner Zufall. Die fachliche Qualifikation eines Richters ignoriert der Bandlimat, denn diese wurde bei der Zuteilung zu einer der fünf Abteilungen und insgesamt zehn Kammern berücksichtigt.
Bandli spricht
Angaben zum beruflichen Werdegang der fünf Richter will das Bundesverwaltungsgericht «vorläufig» nicht herausrücken. Anstelle der Richter spricht Präsident Bandli, obwohl er an den Entscheiden nicht beteiligt war. «Wenn Kritik an einem Urteil geäussert wird, ist es laut Reglement mein Job als Präsident, hinzustehen und zu erklären, was wir gemacht haben.» Erklären, nicht rechtfertigen - diese Unterscheidung ist Bandli wichtig. Es gehe weder darum, die fünf Richter zu schützen, noch um seine eigene Profilierung. Die Richter sollen einfach in Ruhe ihren Dossiers nachgehen können.
Zur Ruhe kommt Bandli nicht. Nach dem aktuellen UBS-Entscheid zweifelten Fachkollegen und Vertreter der Bundesverwaltung an der Kompetenz des Gerichts. Schon zuvor hatten hochrangige Politiker erklärt, sie würden wieder gleich handeln. So viel Geringschätzung muss den Chef doch aufregen? «Das haben Sie Recht, und deshalb habe ich mich auch vergleichsweise pointiert geäussert», sagt Bandli.
Wer sind die fünf Richter?
Michael Beusch, aktuell auch Ersatzmitglied des Zürcher Verwaltungsgerichts, ist Steuerrechts-Experte. Er ist unter anderem Herausgeber der Jahrbücher «Steuerrecht» und Redaktor der Online-Zeitschrift für Steuerfachleute. Als gefragter Experte, Dozent und Referent hat er keine Mühe, beim progressiven Verband der Demokratischen Juristinnen und Juristen (DJS) ebenso aufzutreten wie beim traditionellen Zürcherischen Juristenverein oder als Gastredner an der Uni St. Gallen.
Thomas Stadelmann, im Dezember zum Bundesrichter in Lausanne gewählt, hat sich ebenfalls aufs Steuerrecht spezialisiert. Der langjährige Luzerner Verwaltungsrichter und Richter an der Eidgenössischen Steuerrekurskommission ist seit 2007 Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter.
Salome Zimmermann promovierte 1981 mit einer Arbeit im Bereich des Bankvertragsrechts und leitete zehn Jahre lang den Rechtsdienst der Dachorganisation der gemeinnützigen Wohnbauträger. Die Anwältin sass in drei Rekurskommissionen des Bundes. Seit Mitte 2008 ist sie auch Präsidentin der Stiftung Frauenhaus Zürich.
Daniel Riedo dissertierte 1998 über das «Wesen der Mehrwertsteuer als allgemeine Verbrauchssteuer». Der Freiburger, dem in der Gemeindeversammlung von Tafers zur Wahl zum Bundesverwaltungsrichter im gleichen Atemzug gratuliert wurde wie Schauspieler Martin Schick zur Teilnahme an einer Sitcom des Schweizer Fernsehens, war zuvor Vizepräsident der Eidgenössischen Zollrekurskommission.
Markus Metz, ein passionierter Cellospieler, arbeitete vor seiner Wahl als Strafrichter im Kanton Baselland, war zuvor zehn Jahre in der Rechtsabteilung der Ciba-Geigy und anschliessend sieben Jahre Partner in einem Basler Anwaltsbüro. Der in Chur aufgewachsene Metz ist gegenwärtig Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.01.2010, 11:37 Uhr
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