Schweiz
Das Skandal-Gefängnis
Von Monica Fahmy. Aktualisiert am 11.07.2011 20 Kommentare
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Seit acht Jahren sitzt ein 48-jähriger wegen Vergewaltigung in der offenen Vollzugsanstalt St. Johannsen in Le Landeron. Tagsüber geht er einer Arbeit ausserhalb nach. Von der kehrte er am vergangenen Freitag nicht mehr zurück. Dank Handyortung konnte die Polizei den Mann in der Wohnung seiner Lebenspartnerin orten und festnehmen. Der Fall wirft erneut ein schiefes Licht auf die Anstalt St. Johannsen und auf die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, in deren Verantwortungsbereich ein paar der aufsehenerregenden Straffälle der jüngsten Zeit liegen.
Ende August 2009 nutzte ein Kinderschänder aus St. Johannsen einen bewilligten unbeaufsichtigten Aufenthalt in der Fischereizone und missbrauchte im nahen Strandbad ein Mädchen. Der Mann kehrte danach wieder in den offenen Vollzug zurück. Die Berner Behörden verloren darüber kein Wort. Erst als der «Blick» Ende 2010 über den Fall berichtete, erfuhr die Öffentlichkeit davon. Bekannt wurde ferner, dass im Februar 2008 ein Serienvergewaltiger entflohen war, drei Wochen vor seiner chemischen Kastration. Der Mann befindet sich noch auf der Flucht. Im Herbst 2008 konnte zudem ein Pädophiler aus der Anstalt fliehen. Er befindet sich wieder in Haft.
Insasse trotz erhöhter Sicherheit entwichen
Die drei entwichenen Straftäter aus dem «Skandal-Knast» sorgten für Schlagzeilen und eine externe Untersuchung wurde eingeleitet. Man habe genau hingeschaut, was schief gelaufen sei. Die Anstalt habe erste Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit getroffen. Es fänden mehr Standortbestimmungen und Anwesenheitskontrollen statt. «Der Fall aus dem Jahr 2009 kann sich so in dieser Form nicht mehr wiederholen» sagte Franz Walther, Direktor von St. Johannsen im Februar 2011 zur «Berner Zeitung». Gänzlich ausschliessen könne man eine Flucht aber nie. In St. Johannsen bewege man sich auf einem «sehr tiefen Niveau der Eintretenswahrscheinlichkeit».
Kein halbes Jahr später konnte vergangenen Freitag wieder ein Sexualstraftäter entweichen, respektive er kehrte von der externen Arbeit nicht in die Anstalt zurück. Weshalb die Insassen in St. Johannsen nicht besser überwacht werden, ist ein Rätsel. In der Anstalt sind Sexualstraftäter untergebracht, Kinderschänder und Vergewaltiger. Nach dem Skandal um den entwichenen Kinderschänder 2009 hatte ein Expertenbericht Berns Anstalten zwar gute Noten verteilt, am Fallmanagement in St. Johannsen aber auch Kritik geübt. Der offene Vollzug in der Anstalt erscheine «nicht vollumfänglich stimmig».
Der Berner Polizeidirektor Hans-Jürg Käser verteidigte im Februar 2011 den offenen Strafvollzug. Unter dem Strich bringe dieser dank des resozialisierenden Effekts mehr Sicherheit. Was Käser vom jüngsten Vorkommnis hält, war nicht in Erfahrung zu bringen. Er ist die nächsten zwei Wochen in den Ferien.
Erklärungsbedarf bei den Berner Behörden
Erklärungsbedarf besteht bei den Berner Behörden nicht nur im Fall des am Freitag entwichenen Vergewaltigers. Zum Verantwortungsbereich der Berner Polizei- und Militärdirektion zählt unter anderem der Einsatz der Kantonspolizei im Fall Peter Hans Kneubühl. Der renitente Bieler Rentner hatte die Polizei neun Tage lang in Atem Gehalten. Da sein Haus zwangsversteigert werden musste, verschanzte er sich, verletzte einen Polizisten schwer und war danach au der Flucht. Der Expertenbericht, den Hans-Jürg Käser im November 2010 in Auftrag gab und er Ende Juni 2011 hätte präsentiert werden sollen, wird erst Ende August veröffentlicht. Die Fristerstreckung sei nötig, «um der Komplexität der Fragestellung gerecht zu werden».
Im Fall Jean-Louis B., dem verwahrten Vergewaltiger und Mörder, der auf einem begleiteten Ausgang seinen Bewachern mehr oder weniger einfach davon spazieren konnte, schieben sich Bern und Neuenburg gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Die Zuständigkeiten wären an und für sich vom Gesetz her klar geregelt. Bern als einweisender Kanton ist für Vollzugslockerungen zuständig. Nur findet Polizeidirektor Käser, dass der begleitete Ausgang aus humanitären Gründen keine Vollzugslockerung sei und daher in die alleinige Kompetenz der Strafanstalt falle. Der Präsident der Kommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern der Nordwest- und Innerschweiz, Dominik Lehner, zählt den begleiteten Ausgang aber durchaus zu den Vollzugslockerungen, wie er dem «Tagesanzeiger» sagte.
Zu den noch ungelösten Berner Fällen zählt der Bootsunfall auf dem Bielersee, bei dem vor einem Jahr eine junge Frau getötet wurde. Obwohl die Kantonspolizei schon früh einen Hauptverdächtigen hatte, scheinen die Ermittlungen seither nicht vom Fleck zu kommen. Laut «Blick» sei es möglich, dass die Polizei am Motorboot aus Versehen wichtiges Beweismaterial wegpoliert hat. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 11.07.2011, 19:09 Uhr
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20 Kommentare
Wen wundert's..... Bern's Regierung war schon immer "laisser faire" bei Polizei, Strafvollzug und Justiz. Man schaue nur auf die Situation in der Stadt Bern......Doch das Volk hat diese Regierung gewaehlt, man sollte sich also jetzt nicht zu laut beklagen sondern bei den naechsten Wahlen die Konsequenzen ziehen. Antworten
korrektur! es läuft nicht nur einiges, sondern praktisch alles schief was gefängnisse, justizvollzug und vorallem die einstellung von rr käser betrifft. ein begleiteter ausgang aus humanitären gründen, ist eine lockerung. normal dürften ja solche leute sowas gar nie erhalten, menschenverstand ist oft schlauer als unsere unmöglichen gesetze. praktisch, wenn sich politiker dahinter verstecken können Antworten
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