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«Das Vollzugssystem kollabiert beinahe»

Interview: David Vonplon. Aktualisiert am 20.01.2010 21 Kommentare

Die Gefängnisse sind voll, einzelne gar überbelegt. «Die Lage ist angespannt», erklärt Strafvollzugsexperte Benjamin F. Brägger. Er warnt vor Zuständen wie in den USA.

Trotz neuem Strafgesetz überbelegt: Schweizer Gefängnisse, hier die Strafanstalt Pöschwies.

Trotz neuem Strafgesetz überbelegt: Schweizer Gefängnisse, hier die Strafanstalt Pöschwies.
Bild: Keystone

«Die Politiker sind gut beraten, sich genau zu überlegen, was sie anrichten, wenn sie am System schrauben.»: Benjamin F. Brägger.

«Die Politiker sind gut beraten, sich genau zu überlegen, was sie anrichten, wenn sie am System schrauben.»: Benjamin F. Brägger.

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Zur Person

Benjamin F. Brägger ist Lehrbeauftragter für Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht an der Universität Bern und Amtsvorsteher des Strafvollzugs des Kantons Neuenburg.

Mit dem neuen Strafgesetz werden statt Freiheitsstrafen mehr Geldstrafen ausgesprochen. Warum steigt die Belegung der Gefängnisse trotzdem?
Mit der Änderung des Strafgesetzbuches zu Beginn des Jahres 2007 hat unser Parlament ein Hauptziel verfolgt, nämlich die Zurückdrängung der kurzen unbedingten Freiheitsstrafe. Mit andern Worten gesagt, kommen heute nur noch Menschen ins Gefängnis, die schwere Straftaten, namentlich Sexual- oder Gewaltdelikte begangen haben. Diese Kategorie von Insassen wird aber viel weniger rasch entlassen als früher.

Weshalb nimmt die Länge der Haftstrafen zu?
Das ist auch eine Folge der Gefährlichkeitsdebatte in den Medien. Weil heute eine Null-Risiko-Haltung in der Öffentlichkeit verbreitet ist, sind die zuständigen Behörden viel restriktiver bei der Beurteilung einer Entlassung von Straftätern. In den geschlossenen Anstalten führt das zu einem Anschwellen der Belegung.

Die Umwandlung von Freiheitsstrafen in Bussen führt also kaum zu einer Entlastung der Gefängnisse?
Genau. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: In einem Gefängnis mit einer Zelle kann man 12 Delinquenten mit einer Haftdauer von einem Monat inhaftieren, jedoch nur einen mit einer Haftdauer von 12 Monaten. Der vom Parlament gewollte Rückgang der kurzen Freiheitsstrafen hat somit einen eher geringen Effekt auf die Belegungszahlen der Anstalten. Wenn nun weniger Insassen mit kurzen Freiheitsstrafen in die Strafanstalten eingewiesen werden, schenkt das nicht ein. Das Vollzugssystem wird vielmehr durch die so genannten «langstrafigen» Delinquenten belastet.

Ist es falsch, von Kuscheljustiz zu sprechen?
Kuscheljustiz ist ein gutes Schlagwort, das sich Politik und Medien zu eigen machen. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik, ist es jedoch eine Tatsache, dass mit dem neuen Strafrecht die Geldstrafen und Bussen durchschnittlich höher ausfallen als noch unter dem alten Recht. Zudem werden die Strafen vermehrt kombiniert, d.h. zusätzlich zu einer bedingten Sanktion wird noch vielfach eine unbedingte Busse verhängt. Früher war dies seltener der Fall.

Inwiefern hat die Verwahrungsinitiative schon einen Einfluss?
In rechtlicher Hinsicht keinen, da die Bestimmungen zur legenslangen Verwahrung bisher noch gar nicht zur Anwendung gekommen sind. Aber auf der medialen und psychologischen Ebene ist ihr Einfluss massiv: Die Mediendebatte, die bis hin zu Hetzjagden auf die Entscheidungsträger reichten, hat Spuren hinterlassen. Man ist im Strafvollzug heute wohl besser in der Lage, die Gefährlichkeit eines Insassen abzuschätzen. Aber man ist auch weniger schnell bereit, ein Risiko einzugehen.

Wie wirken sich die hohen Bestände in den Gefängnissen auf den Vollzug konkret aus?
In einzelnen Anstalten haben wir bereits heute Überbelegungen. Wenn zwei Menschen in eine Zelle gepfercht werden, ist das juristisch problematisch, weil dann vielfach Menschenrechtsnormen nicht mehr beachtet werden können. Dazu kommt, dass sich gleich viele Mitarbeiter des Justizvollzuges um bedeutend mehr Inhaftierte kümmern müssen, was die Gewalt und Aggressionen in den Anstalten schürt und sich auch in vermehrten Übergriffen äussern kann. Irgendwann reichen dann auch die Ressourcen nicht mehr, um die Insassen angemessen zu therapieren und zu resozialisieren. Das wiederum hat Auswirkungen auf die Sicherheit: Wenn die Insassen nicht gut auf die Entlassung vorbereitet werden können, ist die Gefahr eines Rückfalls sicherlich höher.

Zeichnen Sie da nicht ein allzu düsteres Szenario?
Nein, Tatsache ist: Weil viele Gefängnisinsassen heute viel weniger schnell entlassen werden, kollabiert das Vollzugssystem beinahe. Darüber muss unbedingt eine politische Debatte geführt werden. Die Frage ist zu beantworten, wie viel Geld wir investieren wollen, um diese Menschen in den Anstalten unterzubringen, die wir nicht mehr in die Freiheit entlassen wollen.

Ist davon auszugehen, dass eine Verschärfung des Strafgesetzes, wie es das Parlament fordert, die Lage verschärfen wird?
Das weiss ich nicht. Denn es ist heute nicht absehbar, was das Parlament beschliessen wird. Aber wir sind schon heute in einer sehr problematischen Phase, ungeachtet einer allfälligen Anpassung des Strafgesetzes. Namentlich in der Westschweiz ist die Lage sehr angespannt, sowohl was die Plätze in der Untersuchungshaft, als auch in den geschlossenen Anstalten betrifft.

Was, wenn nun der Druck noch einmal zunimmt?
Wir könnten in der Diskussion beispielsweise Kalifornien als Ausgangspunkt nehmen: In diesem US-Bundesstaat fliesst mittlerweile mehr Geld in den Strafvollzug als in die Bildung. Dies hat jedoch zu keinem Rückgang der Kriminalität geführt. Zudem steht dieser Bundesstaat heute am finanziellen Abgrund. Die Politiker sind also gut beraten, sich genau zu überlegen, was sie anrichten, wenn sie am System schrauben. Denn die Kosten sind horrend, wenn man Menschen für 20 oder 25 Jahre oder gar länger einsperrt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 20.01.2010, 15:37 Uhr

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21 Kommentare

Viktor Troska

20.01.2010, 14:45 Uhr
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Das Pseudo-Argument, dass die Kriminalität nicht verringert wird mit Verweis auf Kalifornien ist schlicht falsch. Die Zero-Tolerance in NY, die hat einen Rückgang der Kriminalität bewirkt. Tatsache ist, dass wir auch im europ. Vergleich ein sehr mildes Strafrecht haben, dass von der Bevölkerung zunehmend nicht mehr verstanden wird und deshalb verschärft werden muss. Neue Gefängnisse müssen her! Antworten


sandro gasser

20.01.2010, 15:14 Uhr
Melden

wenn man diesen artikel im tagi-online liest drängt sich doch geradezu die frage auf: wie kann ein vernünftiger ch - bürger gegen die ausschaffung krimineller ausländer sein? allenfalls mit samt anhang, den wer das gastrecht böswillig / kriminell missbraucht hat kein anrecht auf einen aufenthalt nach der verbüssung der strafe. wir habe keine garantien, sondern nur ein grosses risiko für nichts. Antworten



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