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Bund verbietet 24-Stunden-Tankstellenshops

Von David Vonplon. Aktualisiert am 02.01.2009 132 Kommentare

Zürcher können künftig nicht mehr während der Nacht in Tankstellen einkaufen. Die Verordnung ist ein heisser Anwärter auf den «rostigen Paragrafen 2009» – den Preis für die unsinnigste Vorschrift des Jahres.

«Rad der Zeit zurückgedreht»: Die IG Freiheit ärgert sich über das nächtliche Verkaufsverbot für Tankstellen.

«Rad der Zeit zurückgedreht»: Die IG Freiheit ärgert sich über das nächtliche Verkaufsverbot für Tankstellen.

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«Willkommen zurück im Mittelalter» - mit diesem Gruss kommentiert die IG Freiheit den umstrittenen Beschluss des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), dass Tankstellen-Shops im Kanton Zürich künftig in der Nacht schliessen müssen.

Die Interessengruppe, der Unternehmer Peter Spuhler als Präsident vorsteht, hält das Verbot für absurd: Während der Verkauf von Lebensmitteln, Getränken und allerlei nützlichen Haushalt-Produkten künftig untersagt ist, dürfen Kaffee und Snacks weiterhin verkauft werden. Dies falle, so das SECO, eben nicht unter das Arbeitsgesetz, sondern sei im Gastrogesetz geregelt.

Zürich schüttelt über Bundesbern den Kopf

Die IG Freiheit ist überzeugt, dass es für eine international ausgerichtete Stadt wie Zürich selbstverständlich sein sollte, dass es Shops gibt, welche 24 Stunden pro Tag geöffnet sind. Dass dazu ein reges Bedürfnis in der Bevölkerung bestehe, zeige die permanente Kundschaft zu späten Stunden.

«Hier das Rad der Zeit zurückdrehen zu wollen, ist nicht nur unsinnig, sondern unmöglich», schreibt die IG Freiheit und hält in einer Mitteilung fest: «Einmal mehr schüttelt mancher Zürcher den Kopf über Bundesbern».

Sie hat die Verordnung nun für den «rostigen Paragrafen» nominiert. Sie will den Preis im kommenden Jahr verleihen; gut möglich, dass Serge Gaillard, Leiter der Direktion für Arbeit, zum Träger der Auszeichnung auserkoren wird. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 02.01.2009, 11:05 Uhr

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132 Kommentare

Lorenz Amstutz

03.01.2009, 00:44 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Dass dieses neue Gesetz wohl eher als schlechter Scherz daherkommt sehe ich auch so. Nur wie schon jemand geschrieben hat: wer macht die Gesetzte? Nicht die Verwaltung jedenfalls. Sondern unser liebes von uns gewähltes Parlament. Und noch an alle, welche gegen Nachtarbeit sind. Dann stellen wir ab morgen in der Nacht den Strom ab, keine Notaufnahme mehr in Spitälern, keine Transporte mehr, usw. Antworten


Walter Albiez

02.01.2009, 07:16 Uhr
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Wieso von Bern das Gesetz, ist ja nur der Kanton Zürich betroffen. Die wo lieber um 1.00 Uhr einkaufen möchten, müssen halt ausserhalb vom Kanton Zürich dies erledigen. Soviel Geld erhaltet das Personal ja auch nicht, wo in der nacht Arbeitet, jedoch jeder wo um einen solchen Shop wohnt, wird die ganze Nacht vom Lärm belässtigt. Tanken kann man ja auch mit dem Automaten Antworten



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