«Das führt zu einer gefährlichen Entwicklung»

Von Jean-Martin Büttner. Aktualisiert am 14.03.2010

Rechtsprofessor Rainer Schweizer kritisiert, dass der Bund immer stärker in die Polizeiarbeit eingreift. Das verstosse gegen die Verfassung.

Der 66-Jährige Rainer Schweizer ist Professor für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Uni St. Gallen sowie Rechtsanwalt und Rechtsberater.

Der 66-Jährige Rainer Schweizer ist Professor für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Uni St. Gallen sowie Rechtsanwalt und Rechtsberater.

Herr Schweizer, was halten Sie vom neuen Polizeigesetz?
Ich begrüsse, dass der Bund mit diesem neuen Polizeigesetz das Recht bereinigen will. Doch das Bundesamt für Polizei will jetzt zum Teil auch Methoden und Mittel anwenden dürfen, die stark in die Grundrechte und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, gesetzlich aber nicht präzise gefasst sind.

Lässt sich das mit der Bundesverfassung vereinbaren?
Ich stelle seit einigen Jahren zunehmende und schwere Missstände im Umgang mit der Verfassung fest. Der Bund beschliesst immer mehr Gesetze über die innere Sicherheit, für die er nach der Bundesverfassung gar nicht zuständig ist. Darin sind sich alle Juristen einig, auch beim Bund selber. Leider hat die Justizministerin – Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf – bislang keine politische Grundsatzdiskussion führen lassen.

Das neue Polizeigesetz greift einiges auf, was vom Parlament oder in den Kantonen abgelehnt wurde.
Ja, nehmen wir zum Beispiel die Datenbank über die Hooligans, die wegen der Euro 08 im Schnellverfahren eingeführt wurde. Die Kantone taten danach nichts, also unterstellte der Bund diese Datenbank dem Staatsschutz. Dann beschloss man, dass die Kantone sie in einem Konkordat verwalten sollten. Und jetzt kommt wieder der Bund und möchte diese Datenbank als Aufgabe des Bundesamts für Polizei definieren. Dabei war von Anfang an klar, dass gerade der Bund für eine solche Aufgabe nicht kompetent ist. Die Gewalt von Hooligans zu bekämpfen, ist reine Ordnungspolizei-Sache und damit ausschliesslich Sache der Kantone.

Das Bundesamt für Polizei argumentiert, es müsse namentlich schwere Delikte wie die organisierte Kriminalität oder den Terrorismus bekämpfen. Sind die Kantone damit nicht überfordert?
Die Kantone arbeiten bei der Strafverfolgung seit längerem zusammen. Und erzielen dabei häufig bessere Resultate als der Bund. Bei der Bundeskriminalpolizei arbeiten gegen tausend Leute. Dennoch haben sie bis heute nicht beweisen können, dass sie besser sind als die Kantone. Klar ist: Fahndungslisten und bestimmte Kriminaldatenbanken muss der Bund gesamtschweizerisch führen – erst recht im europaweiten Informationsaustausch. Das Problem mit diesem neuen Polizeigesetz ist aber: Es verlangt zum Teil nach Kompetenzen und Methoden, für die der Staatsschutz zuständig ist. Damit überschneidet sich die Polizeiarbeit mit der präventiven Arbeit des Staatsschutzes, der schon jetzt im Vorfeld der organisierten Kriminalität und des Terrorismus arbeitet. Dort sind seine Kompetenzen aber klar geregelt und einigermassen eingegrenzt. Dass auch die Kriminalpolizei des Bundes auf diese Weise ermitteln soll, finde ich sehr bedenklich.

Dies, obwohl das Schweizervolk Ende der Siebzigerjahre eine Bundessicherheitspolizei ablehnte.
Was das Stimmvolk damals nicht wollte, haben wir schon längst überschritten. Mit dem Grenzwachtkorps und mit seinen verschiedenen Sicherheitsdiensten darf der Bund heute wesentlich mehr als das, was man damals für undenkbar hielt. Das Grenzwachtkorps tritt im ganzen Land als Ordnungs- und Sicherheitspolizei auf. Und verschiedene Kantone machen mit, weil sie bei der Polizei sparen wollen. In den Kantonen fehlen etwa 2500 Polizisten. Gleichzeitig sucht das Grenzwachtkorps seit der Grenzöffnung durch Schengen eine neue Aufgabe. Und lässt sich im Grenzpolizeidienst von der Armeepolizei noch unterstützen. Das führt zu einer gefährlichen Entwicklung.

Was soll daran gefährlich sein?
Das Grenzwachtkorps hat weit mehr Befugnisse zum Eingreifen als die Kantonspolizei, trägt viel potentere Waffen und kann den kantonalen Datenschutz aufheben. Es geht aber auch um den Respekt vor der Demokratie und der Verfassung: Mit dem Grenzwachtkorps und anderen Polizeikräften des Bundes wird die Sicherheitsarchitektur der Schweiz völlig umgebaut. Darüber müssten wir zuerst debattieren, bevor wir neue Gesetze erlassen. Wer soll für welche Polizeiaufgaben zuständig und verantwortlich sein? Ich habe nichts dagegen, dass der Bund bei der inneren Sicherheit eine wichtige Rolle spielt. Aber das darf nicht einfach portionsweise vom Parlament durchgewinkt oder vom Bundesrat beschlossen werden.

Mit Rainer Schweizer sprach Jean-Martin Büttner

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 14.03.2010, 22:09 Uhr

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