Schweiz
Das hat Autobahn-Raser Hamilton zu befürchten
Von Denise Jeitziner. Aktualisiert am 24.06.2010
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«Wir würden wohl aus der Schweiz ausgewiesen, wenn bekannt würde, wie schnell wir hier schon gefahren sind», sagte Nicole Scherzinger in einem Interview mit der englischen Zeitung «The Sun».
Mit «wir» meinte die Sängerin sich und ihren Freund und Formel-1-Piloten Lewis Hamilton. Ausserdem, zwitscherte das Pussycat-Doll weiter, lenke sie ihr Auto hie und da mit den Knien, um sich schminken zu können. Mit diesen Aussagen hat sie nun den Zorn von Road Cross auf sich gezogen.
Anzeige erstattet
«Wir haben beim Kanton Genf Klage gegen Herrn Hamilton und Frau Scherzinger eingereicht wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln», bestätigt Sabine Jurisch, Medienverantwortliche von Road Cross, der Schweizer Strassenopferstiftung.
Prominente hätten eine Vorbildfunktion. Wenn ausgerechnet ein Autorennfahrer damit prahle, zu schnell zu fahren, habe das eine völlig falsche Signalwirkung. Ziel der Klage sei es, dass den beiden Rasern der Führerausweis entzogen oder eine Busse auferlegt werde.
Klage gegen Lindsay Vonn
Lewis Hamilton und seine Freundin sind nicht die einzigen Prominenten, die öffentlich von ihrer Raserei geprahlt haben. Im vergangenen Jahr gab die Skirennfahrerin Lindsay Vonn damit an, gerne zu schnell zu fahren. In der TV-Sendung «Willkommen Österreich» schwärmte Vonn von ihrem schnellen Wagen und sagte: «Auf der Schweizer Autobahn fuhren mein Mann Thomas und ich mit 290 Kilometern pro Stunde Richtung Verbier.»
Auch Vonn hat es mit Road Cross zu tun bekommen. Im September vergangenen Jahres wurde bei der Staatsanwaltschaft Zürich eine Anklage gegen sie eingereicht. Staatsanwalt Jürg Boll bestätigt dies. Er sei jedoch nicht mit dem Fall betraut und könne daher keine konkreten Aussagen machen.
Wenig Aussicht auf Erfolg
Es ist jedoch anzunehmen, dass die Anklage gegen Lindsay Vonn nicht erfolgreich war. Auch die Verkehrssünder Hamilton und Scherzinger müssen kaum um ihren Fahrausweis bangen. «Gewisse minimale Aspekte des Sachverhalts müssen klar sein, etwa die tatsächliche Geschwindigkeit, der Zeitpunkt der Übertretung und der Ort. Fehlen diese konkreten Angaben, fehlen die formalen Voraussetzungen für eine Anklage», so Staatsanwalt Boll.
Ausserdem könnten Hamilton und Scherzinger ihre Aussagen relativieren oder widerrufen, was die Beweisführung weiter erschwere. Jeder Fall sei jedoch ein Einzelfall und benötige eine konkrete Beurteilung. Der Ball liegt nun bei den Behörden in Genf.
«Wir haben ein Raserproblem»
Im Jahr 2009 wurden 75'000 Fahrausweise entzogen, davon 35'000 wegen zu schnellem Fahren. Dass die Schweiz ein Raserparadies sei, mochte Thomas Rohrbach, Mediensprecher beim Bundesamt für Strassen ASTRA nicht bestätigen. «Wir haben ein Raserproblem, aber ein Raserparadies ist die Schweiz ganz klar nicht.» Vor fünf Jahren seien die gesetzlichen Massnahmen massiv verschärft worden. Schnellfahrer seien den Ausweis nun schneller und länger los.
Sabine Jurisch von Road Cross sieht dies anders: «Immer mehr Autofahrer verhalten sich auf den Strassen so, als ob sie sich im Raserparadies befinden.» Das Problem sieht sie unter anderem bei den Geschwindigkeitskontrollen. «Die gefühlte Radarkontrolle ist gering», so Jurisch. Gemäss Thomas Rohrbach gibt es in der Schweiz rund 70'000 Strassenkilometer, doch «eine permanente Überwachung des Verkehrs ist in der Praxis kaum umzusetzen und auch kein Ziel des ASTRA».
Gerechtigkeit siegt früher oder später
Nicole Scherzinger und Lewis Hamilton dürften also nochmals davon kommen. Dass ihnen früher oder später dennoch Gerechtigkeit widerfährt, davon ist Thomas Rohrbach überzeugt: «Wer regelmässig zu schnell fährt, bleibt früher oder später in einer Kontrolle hängen und dann werden die beiden gleich behandelt wie Herr und Frau Müller.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 24.06.2010, 16:23 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.





