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«Das ist ein schwerer Bruch mit dem Solidaritätsgedanken»

Von René Staubli. Aktualisiert am 14.09.2010 39 Kommentare

Max Sidler, Anwalt von über 1000 Opfern mit einem Schleudertrauma, spricht von einem politischen Urteil.

Sollen keine Schleudertrauma-Patienten mehr finanzieren: IV-Stellen, hier in Basel-Stadt.

Sollen keine Schleudertrauma-Patienten mehr finanzieren: IV-Stellen, hier in Basel-Stadt.
Bild: Keystone

Wie viele Schleudertraumapatienten haben Sie als Geschädigtenanwalt bislang vertreten?
In meiner 35-jährigen Karriere als Rechtsanwalt waren es weit über 1000.

Wie kommentieren Sie das jüngste Bundesgerichtsurteil, wonach von einem Schleudertrauma betroffene Personen in der Regel keinenAnspruch auf IV-Leistungen haben?
Das Bundesgericht hat einen politisch motivierten Entscheid getroffen und damit die ihm von der Verfassung zugeteilte Kompetenz, nämlich die Gesetze auszulegen, bei weitem überschritten.

Können Sie das begründen?
Das Bundesgericht hat jahrzehntelang darauf hingewiesen, dass die Sozialversicherungen die ganze Bandbreite der Bevölkerung abdecken würden und somit auch die physisch und psychisch Schwächsten unserer Gesellschaft Anspruch auf ungekürzte Leistungen hätten. Nun wird aus Gründen der Kosteneinsparung bei der IV plötzlich eine Minderheit der Bevölkerung von den Leistungen ausgeschlossen und damit klar und eindeutig diskriminiert: All jene nämlich, die nachweisbar unter chronischen Schmerzen leiden, aber keine «organischen Funktionsausfälle» nachweisen können. Als Massstab gilt nun plötzlich der stählerne Typ mit den blauen Augen und den blonden Haaren. Das ist ein schwerer Bruch mit dem Solidaritätsgedanken, der zu den Grundpfeilern unseres Zusammenlebens gehört.

Die Versicherer räumen zwar ein, dass ein Unfall ein Schleudertrauma verursachen kann. Sie stellen sich aber auf den Standpunkt, dass soziale oder psychische Gründe vorliegen müssen, wenn die Beschwerden nach einem Jahr nicht abklingen. Wie sehen Sie das?
Die Privatversicherer betreiben seit Jahren ein Kesseltreiben gegen chronisch kranke Leute mit dem einzigen Ziel, ihre Profite zu maximieren. Dabei schrecken sie in ihren Kampagnen gegen Schleudertraumapatienten nicht zurück, diese mit Versicherungsbetrügern gleichzusetzen. Dies ständig mit dem falschen Hinweis, die Prämien würden wegen solcher «Simulanten» ansteigen.

Was bedeutet das Urteil für die Betroffenen?
Leute, die unter chronischen Schmerzen leiden, denen keine fassbare organische Erkrankung zugrunde liegt, landen über kurz oder lang bei der Fürsorge. Sie können wegen ihrer Beschwerden nicht arbeiten und sich den Lebensunterhalt nicht verdienen. Wenn die IV ihre Leistungen verweigert, bedeutet das wiederum, dass es auch keine Pensionskassenrenten gibt. Die Nutzniesser dieses Urteils sind die Privatversicherer, die bei gleichen Prämien wesentlich weniger Leistungen ausrichten müssen.

Das Bundesgericht sagt, anhaltende Schmerzstörungen könnten in der Regel keine lang andauernde, zu einer Invalidität führende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bewirken.
Offenbar waren die Richter noch nie in Wartezimmern von Haus- oder Fachärzten, die voll solcher Patienten sind. Sonst könnten sie keine solchen unbewiesenen Behauptungen aufstellen. Jeder Arzt, der sich mit chronischen Schmerzpatienten beschäftigt, weiss, dass solche Schmerzen zu lang dauernden Arbeitsunfähigkeiten führen, weil beim Einzelnen eben gerade die Ressourcen fehlen, um diese Schmerzen zu überwinden.

Das Bundesgericht sagt auch, die Diagnose Schleudertrauma sei in keinem anerkannten medizinischen Klassifikationssystem aufgeführt.
Das ist schlicht nicht wahr. Im internationalen Klassifizierungssystem ICD, das auch in der Schweiz allgemein anerkannt ist, findet sich unter der Ziffer G.44.841 das «Chronic headache attributed to whiplash injury» mit genau definierten diagnostischen Kriterien.

Was können Betroffene nun tun?
Sich gegen diese klare Diskriminierung auf politischem Weg zur Wehr setzen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.09.2010, 23:04 Uhr

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39 Kommentare

Madeleine Frey

14.09.2010, 08:45 Uhr
Melden 1 Empfehlung

@Josef Schaller- eher sieht das Bundesgericht und die IV-Stelle eine Einnahmequelle- das heisst: weniger zahlen mehr Geld in der Kasse. Im Uebrigen wie kann ein Bundesrichter solche Schmerzen beurteilen der hockt doch nur am Schreibtisch und entscheidet für die Invalidenstelle. Es wäre sehr geschickt man würde solche Schleudertrauma als Unfall beurteilen und aus der IV nehmen. Fall für die SUVA Antworten


Heidi Locher

14.09.2010, 10:41 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Traurig, traurig! Ich selber habe ein zweifaches Schleudertrauma, welches allen Anstrengungen zum Trotz nie ganz heilte. Von der IV wurde ich schikaniert und als Simulantin betitelt, obwohl ich trotz Schmerzen immer weiter gearbeitet habe. Zuletzt habe ich den Kampf aufgegeben und arbeite nun Teilzeit, teilweise unter Schmerzen, aber ich kriege mein Leben geregelt und bin frei. Eine Erleichterung! Antworten



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