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«Das ist ein zusätzlicher Schutz für die Schweiz»

Von Olivia Kühni. Aktualisiert am 14.11.2011 110 Kommentare

Der deutsche Finanzminister will das Steuerabkommen mit der Schweiz verschärfen. Bern wehrt sich gegen Nachverhandlungen: Es bestehe kein Bedarf, das unterzeichnete Abkommen abzuändern.

1/19 März 2008
Ab dem Jahr 2008 waren die gemütlichen Zeiten für den Schweizer Finanzplatz vorbei. Nicht nur brachte die US-Hypothekenkrise die Grossbank UBS an den Rand des Kollapses – auch das Bankgeheimnis gerät immer mehr unter Beschuss.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) setzt die Schweiz provisorisch auf eine schwarze Liste von Steueroasen. Der Zürcher Paradeplatz gerät ins Visier deutscher Steuerfahnder. Im Bild: OECD-Chef Angel Gurría (l.) und der damalige deutsche Finanzminister Peer Steinbrück an einer Pressekonferenz zum Thema Steueroasen. (21. Oktober 2008)
Bild: Keystone

   

Das Abkommen

Am 21. September haben die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und ihr deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble ein neues Steuerabkommen unterzeichnet. Es soll ab 2013 gelten und beinhaltet folgende Punkte:


  • Künftige Besteuerung von Erträgen auf deutschen Vermögen (Zinsen, Dividenden etc.) in der Schweiz mit einem Satz von 26,375 Prozent

  • Einmalzahlung von bis zu 34 Prozent auf den bisher undeklarierten Vermögen unter Wahrung der Kundenanonymität

  • Schweizer Banken deponieren dafür eine Garantieleistung (Pfand) von 2 Milliarden Franken

  • Amtshilfe nach OECD-Standard, also bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung

  • Auskünfte gegenüber deutschen Behörden bei einem «plausiblen Anlass» unter Angabe der Identität der in Deutschland steuerpflichtigen Person

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Das zuständige Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bestätigt, dass die Schweiz gegenüber Deutschland die Zahl der zulässigen Anfragen betreffend deutsche Bankkunden beschränkt hat. Der «Spiegel» berichtet heute, die deutschen Behörden dürften nur in 999 Fällen innert zwei Jahren Auskünfte zu deutschen Bankkunden in der Schweiz verlangen. Diese Zahl wolle der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble hochhandeln.

Im Steuerabkommen steht nichts von einer solchen Zahl. Dort steht lediglich, dass Schweizer Behörden ihren deutschen Kollegen «Auskünfte» erteilten, wenn diese einen «plausiblen Anlass» nennen könnten. Üblicherweise seien solche zusätzlichen Präzisierungen wie die erlaubte Anzahl der Anfragen in sogenannten Sideletters festgehalten, sagt der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer – also in einem Protokoll zur Interpretation des Abkommens.

«Weniger konkrete Fälle»

Auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet bestätigt SIF-Sprecher Mario Tuor, dass Deutschland gemäss den Vereinbarungen nicht mehr als 999 Anfragen innert zwei Jahren stellen könne. «Weil die Bezeichnung ‹plausibler Anlass› sehr offen gehalten ist, schützt sich die Schweiz so vor ‹fishing expeditions›», sagt Tuor. «Das ist ein zusätzlicher Schutz für die Schweiz.» Dabei gehe es nicht um begründete Verdachtsfälle auf Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug – beide seien unbeschränkt gültige Gründe für Amtshilfe, wie dies der Standard der OECD verlangt. «Es geht um Fälle, die weniger konkret sind.»

Also etwa um folgendes Szenario: Gegen einen deutschen Unternehmer wird ermittelt, weil er seine Mehrwertsteuer nicht korrekt abgerechnet hat. Dabei fällt den Behörden aufgrund von Dokumenten auf, dass der Mann möglicherweise nach dem Inkrafttreten des Steuerabkommens (2013) ein Konto in der Schweiz eröffnet hat. Einen konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung können die Steuerfahnder nicht vorweisen. Einen «plausiblen Anlass» allerdings schon. Sie können nun Auskunft verlangen, ob der betreffende Deutsche ein Konto in der Schweiz hat – sofern sie die Zahl von 999 Fällen noch nicht ausgereizt haben. Detaillierte Daten würden dabei jedoch nicht übermittelt, heisst es beim SIF.

Widerstand im Bundesrat

Es sei juristisch möglich, diese Zahl nun noch nach oben zu verschieben, sagt Wirtschaftsanwalt Fischer. Er hält es für gut möglich, dass der deutsche Finanzminister Schäuble das tut. «Die Bemühungen spiegeln die aktuellen politischen Verhältnisse.»

Tatsächlich haben verschiedene Mitglieder des deutschen Bundesrats aus der SPD Widerstand gegen das Steuerabkommen angekündigt. Der Bundesrat ist die zweite Parlamentskammer neben dem Bundestag, hier sitzen die Vertreter der verschiedenen Länderregierungen. Seit Mai 2010 ist im Bundesrat die links-grüne Opposition in der Mehrheit. Finanzminister Schäuble muss sie also überzeugen, wenn er die notwendige Zustimmung zum Steuerabkommen nicht nur aus dem Bundestag, sondern auch aus dem Bundesrat erreichen will.

Prominenter Kritiker Steinbrück

Der wohl prominenteste Kritiker des Abkommens ist jedoch kein Mitglied des deutschen Bundesrats, sondern der frühere Finanzminister und heutige potenzielle Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. Steinbrück bezeichnete den ausgehandelten Vertrag mit der Schweiz in der «Zeit» als «rechtlich dubios, lückenhaft und nachlässig».

Als Hauptkritikpunkte nannte er, dass die Steuersünder «begnadigt» würden (und besser gestellt seien als jene, die sich selbst anzeigten und Strafen zahlen mussten), dass deren Anonymität aufrechterhalten werde, dass Deutschland keine Datenträger mehr kaufen dürfe sowie nicht kontrolliert werde, wohin deutsche Gelder vor und nach Inkrafttreten des Abkommens allenfalls weiterverschoben würden. Insbesondere der letzte Kritikpunkt wird von vielen Beobachtern geteilt. Wirtschaftsanwalt Fischer sagt dazu: «Die gegenseitige Amtshilfe zwischen Deutschland und der Schweiz ist sehr freundschaftlich. Da muss nicht alles im Vertrag ausgesprochen werden.

Laut Informationen des «Spiegels» sucht eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Mitarbeitern Schäubles und Vertretern der Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bis Anfang 2012 nach einer auch für die Länder akzeptablen Lösung. Die Schweiz sei «im ständigen Gespräch mit der deutschen Seite», sagt dazu SIF-Sprecher Tuor.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 14.11.2011, 15:24 Uhr

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110 Kommentare

Beat Tschudi

14.11.2011, 13:24 Uhr
Melden 71 Empfehlung

Wenn die Deutschen das Steuerabkommen neuverhandeln wollen, dann wollen wir zuerst einmal die Personenfreizügigkeit mit der EU neuverhandeln. Besser noch: Einseitig kündigen. Denn die PFZ hat wirklich fatale Auswirkungen fürs Schweizer Volk, welches aus den Jobs und aus den Wohnungen gedrängt wird. Antworten


Lidija Jametti

14.11.2011, 13:55 Uhr
Melden 54 Empfehlung

Gibt nichts zum Nachverhandeln. Es hat sch eine Art EU-Krankheit entwickelt. Wenn es einem nicht passt wollen sie nachverhandeln- siehe alle Klausel zu Verschuldung - Maastricht, Eurozoneverbleib, EU Verbleib, diverse Lissaboner Bestimmungen. Es ist eine unendliche Nomenklatura des Brüssels.
Wir wollen EU Recht nicht übernehmen und Frau Sommaruga soll es unmissverständlich kommunizieren.
Antworten



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