Datenschützer sorgen sich um Patientendaten

Aktualisiert am 25.02.2011 1 Kommentar

Die kantonalen Datenschützer fürchten eine Schwächung des Arzt- und Patientengeheimnisses. Mit den neuen Fallkostenpauschalen sind zwar weniger Daten nötig, der Austausch erfolgt aber automatisch.

Befürchtet, dass Patientendaten zu Marketingzwecken missbraucht werden: Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich.

Befürchtet, dass Patientendaten zu Marketingzwecken missbraucht werden: Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich.
Bild: Keystone

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Durch den automatischen Austausch von Patientendaten drohe Missbrauchsgefahr, sagte Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich und Präsident der schweizerischen Datenschutzbeauftragten privatim, heute vor den Medien in Bern. So könnten die Patientendaten für Marketingzwecke - etwa für die Zusatzversicherungen - verwendet werden.

Mit den heutigen technischen Möglichkeiten bestehe auch das Risiko des Datenklaus, warnte Baeriswyl. Die detaillierten Patientendaten seien für zahlreiche Akteure interessant, beispielsweise für Arbeitgeber oder Medikamentenhersteller.

Die Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) sind ein neues System zur Abrechnung der medizinischen Leistungen eines Spitals. Die Krankenkassen sollen die ärztlichen Leistungen in den Spitälern ab 2012 mit einem Pauschalbetrag pro Fall bezahlen.

Verhandlungen in den Kantonen

Jeder Patient wird zu diesem Zweck «codiert»: Anhand der ärztlichen Diagnosen werden die Kosten für die Behandlung errechnet. wie viel die Behandlung einer konkreten Krankheit kostet, muss in Tarifverträgen festgelegt werden. Zurzeit finden in den Kantonen Verhandlungen zwischen den Spitälern und den Krankenkassen statt. Am Schluss müssen die Kantonsregierungen die Verträge absegnen.

Im Rahmen dieser Tarifverhandlungen forderten die Krankenkassen, dass sie systematisch alle detaillierten Diagnosen erhalten, erklärte Baeriswyl. «Das ist in dem vereinfachten System der Fallpauschalen völlig unnötig», hielt er fest.

Denn die Versicherer führten bloss in fünf bis zehn Prozent der Fälle Stichprobenkontrollen durch. Zudem fehle die Transparenz: «Die Krankenkassen können nicht sagen, was sie genau mit den vielen Patienteninformationen machen», kritisierte der Datenschützer.

Anonyme Angaben reichen meistens

Das wichtigste Instrument zur Kontrolle der Abrechnungen sei die sogenannte allgemeine Kodierrevision, erklärte Beat Rudin, Datenschutzbeauftragter des Kantons Basel-Stadt und privatim- Mitglied. Diese Art der Qualitätskontrolle könne auch mit anonymisierten Daten durchgeführt werden.

Aufgeschreckt worden sind die kantonalen Datenschützer durch die Verhandlungen in Zürich und Luzern, wie privatim-Präsident Baeriswyl sagte. In beiden Kantonen hätten die Krankenkassen automatische, detaillierte Patienteninformationen verlangt.

Um zu verhindern, dass in gewissen Kantonen das Patientengeheimnis «unter die Räder kommt», forderten die Datenschützer von privatim nun gesamtschweizerische Regelungen zum Schutz der Patienten, sagte Baeriswyl. Datenverarbeitungen auf Vorrat müssten verhindert werden. Zudem wollten die kantonalen Datenschützer in die Verhandlungen einbezogen werden. (pbe/sda)

Erstellt: 25.02.2011, 19:24 Uhr

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1 Kommentar

Walter Zimmerli

25.02.2011, 20:04 Uhr
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Endlich kommt das aufs Tapet. Die Versicherer werden diese Daten für ein Riesengeld direkt über die Chefetagen verhöckern. Das nennt sich dann Boni, oder Lobbying und so ... wehret euch für das Datenschutzgesetz - oder staunt nicht, wenn euer Chef vom Verdacht auf Alkoholiker weiss, der einmal vom Hausarzt geäussert wurde. Die Kündigung käme zwar unter einem ganz anderen Vorwand ... Antworten



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