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Deckeneinsturz in Gretzenbach: Bauherren freigesprochen

Aktualisiert am 27.10.2011 38 Kommentare

Das Solothurner Obergericht hat im Prozess zum Deckeneinsturz in Gretzenbach die beiden Bauherren von allen Vorwürfen freigesprochen. In erster Instanz wurden sie noch zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.

1/14 In erster Instanz noch schuldig gesprochen: Herr K. (Mitte) und Herr S. (Rechts), zwei der Angeklagten, betreten das Amtsgericht Olten-Goesgen SO. (15. November 2010)

   

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Das Obergericht sprach am Donnerstag die heute 67-jährigen Zwillingsbrüder von allen Vorwürfen frei. Die Bauherren und früheren Eigentümer der Überbauung «Staldenacker» in Gretzenbach hatten gegen die Schuldsprüche des Amtsgerichtes Olten-Gösgen appelliert.

Das Amtsgericht hatte die Brüder im Dezember 2010 der fahrlässigen Tötung, des fahrlässigen Verursachens eines Einsturzes und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen. In der Berufungsverhandlung vor dem Obergericht hatte die Verteidigung auf Freisprüche plädiert. Der Oberstaatsanwalt verlangte eine Bestätigung der erstinstanzlichen Urteile.

Beim Einsturz der Tiefgarage waren am 27. November 2004 sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Sie standen im Einsatz, um einen Autobrand in der unterirdischen Einstellhalle zu löschen. Es ist das bisher grösste Feuerwehrunglück der Schweiz.

Obergericht: «Gefahr nicht erkennen können»

Das Obergericht stellte bei der Urteilseröffnung fest, die beiden Angeklagten hätten zwar bereits 1990 gewusst, dass es Risse in der Tiefgaragendecke gegeben und zu viel Erde auf der Decke gelegen habe.

Sie hätten jedoch die Gefahr nicht abwenden können oder müssen. Sie hätten nicht gewusst, dass eine Einsturzgefahr bestanden habe. Das Gericht sprach von einer «unklaren Gefahrensituation».

Die beiden Männer hätten sich auf Schreiben von Fachleuten berufen können. So seien sie unter anderem auf die Risse hingewiesen worden. Die Bauherren seien indes nicht vor einer möglichen Gefahr gewarnt worden. Ein pflichtwidriges Verhalten sei 1997 verjährt.

Weiterzug ans Bundesgericht offen

An der Berufungsverhandlung vor Obergericht war einzig der Kaufmann erschienenen. Sein Bruder, ein in Kandada lebender Gartenarchitekt, liess sich aus gesundheitlichen Gründen entschuldigen. Er war bereits dem Prozess vor Amtsgericht fern geblieben.

Nach den Freisprüchen will der Oberstaatsanwalt die schriftliche Begründung des Obergerichtes abwarten und danach entscheiden, ob er den Fall ans Bundesgericht weiterziehen wird. Die Verteidigung reagierte mit Genugtuung auf die Freisprüche.

Viele Fehler sind verjährt

Laut Gutachten hatte die zu hohe Überschüttung und eine falsche Berechnung der Statik der Einstellhalle zum Einsturz geführt. Bei den Bauarbeiten war auch eine viel zu schwere Baumaschine über die Halle gefahren.

Die Fehler beim Errichten der Überbauung «Staldenacker» in Gretzenbach im Jahr 1990 sind nach einem früheren Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichtes längst verjährt. Das Brüderpaar hatte die Anlage 1994 im Stockwerkeigentum verkauft.

Drei Freisprüche sind rechtskräftig

Bereits das Amtsgericht hatte drei Angeklagte freigesprochen. Es handelte sich um den Ingenieur, seinen Vorgesetzten sowie um den Bauleiter. Die Freisprüche sind rechtskräftig. Der ebenfalls angeklagte Architekt war vor Prozessbeginn gestorben.

Vor dem Amtsgericht hatte der Ingenieur als einziger eine Mitverantwortung am Drama zugegeben. Er räumte ein, dass die Berechnungen der Statik der Einstellhalle falsch gewesen waren. Diese Fehler waren jedoch verjährt.

Lange Vorgeschichte

Die strafrechtliche Aufarbeitungen des Dramas hat eine lange Vorgeschichte. Die Staatsanwaltschaft stellte 2005 das Strafverfahren gegen Unbekannt ein - wegen Verjährung. Dagegen wehrten sich sich die Angehörigen der sieben Opfer. Die Staatsanwaltschaft rollte das Verfahren neu auf.

Das Obergericht hielt in der Begründung der Freisprüche für die beiden Bauherren auch fest, es sei wichtig gewesen, dass das Strafverfahren durchgeführt worden sei. Es könne den Angehörigen bei der persönlichen Bewältigung des Dramas helfen.

(jak/sda)

Erstellt: 27.10.2011, 10:59 Uhr

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38 Kommentare

Hans Willi

27.10.2011, 11:34 Uhr
Melden 20 Empfehlung

"Die offensichtlichen Bau- und Berechnungsfehler beim Errichten der Überbauung im Jahr 1990 sind nach einem früheren Entscheid des Solothurner Obergerichtes längst verjährt"
Wusste gar nicht, dass Mord verjährt. Besonders aus niederen Motiven (Gewinnmaximierung)......
Antworten


Markus Früh

27.10.2011, 12:28 Uhr
Melden 13 Empfehlung

Die Schweiz ist und bleibt eine Bananenrepublik, da der einfache Bürger bei falsch Parken gebüsst, jedoch die Verantwortlichen betr. des Deckeneinsturzes locker herum spazieren. Ein skandalöses Beispiel dafür, dass nebst einer Lohnschere auch eine 2 oder 3 Klassengesellschaft existiert. Ich hoffe nur, dass die Schweiz bald auch einen Frühling erlebt! Antworten



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