Schweiz
Demo-Umzüge bleiben in Bern erlaubt
Von Mirjam Messerli. Aktualisiert am 19.02.2010 9 Kommentare
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Baustelle Demo-Reglement
Erneut wurde gestern die Stadt Bern zurückgepfiffen, weil sie ihr Kundgebungsreglement verschärft hatte.
Es war gestern nicht das erste Mal, dass sich eine übergeordnete Instanz mit dem Kundgebungsreglement der Stadt Bern befassen musste. Es war auch nicht das erste Mal, dass die Stadt zurückgepfiffen wurde.
Bereits Ende 2006 machte die damalige Regierungsstatthalterin Regula Mader einen Entscheid der Stadtregierung rückgängig. Mader hob das Demo-Verbot in den Hauptgassen während der Geschäftszeiten auf. Der Gemeinderat hatte es in die Kundgebungsverordnung aufgenommen.
Diese Verordnung darf der Gemeinderat gestalten. Mit ihr wird die praktische Umsetzung des Kundgebungsreglements festgelegt. Das Reglement muss vom Stadtparlament abgesegnet werden. Gegen das partielle Demo-Verbot in der Markt- und Spitalgasse hatte sich im Jahr 2006 der inzwischen verstorbene grüne Stadtrat Daniele Jenni gewehrt – und von Mader Recht bekommen. Nach dem gestrigen Entscheid des Verwaltungsgerichts (siehe Haupttext) wird nun zum zweiten Mal die Fussnote «aufgehoben gemäss Entscheid der Regierungsstatthalterin» im städtischen Demo-Reglement Aufnahme finden.
Die Diskussion wann, wo und in welcher Form in Bern demonstriert werden darf, geht weiter. Nächster Streitpunkt ist der «Entfernungsartikel». Dieser soll es der Polizei ermöglichen, Demo-Teilnehmer von einer Kundgebung wegzuweisen, wenn diese aus Sicherheitsgründen aufgelöst werden muss. Lanciert wurde die Ergänzung des Reglements von einem bürgerlichen Komitee mit der Volksinitiative «Keine gewalttätigen Demonstranten». Sie soll am 13.Juni vors Stimmvolk kommen. Der Gemeinderat ist für die Verschärfung des Reglements, das Parlament dagegen.
Regula Mader ist zwar nicht mehr Regierungsstatthalterin, erschien aber gestern trotzdem zur Verhandlung des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte einen Entscheid zu prüfen, den Mader 2009 gefällt hatte und gegen den die Stadt Bern Beschwerde führte. «Das ist diejenige Beschwerde, die mich in meiner Amtszeit am meisten aufgeregt hat», sagte Mader vor der Verhandlung.
Maders Entscheid gestützt
Nicht mehr ärgern musste sie sich danach, denn das – mehrheitlich bürgerlich zusammengesetzte – Gericht kam zum gleichen Schluss wie die Sozialdemokratin Mader: Die Stadt Bern darf Kundgebungsumzüge nicht grundsätzlich verbieten. Das sei «verfassungswidrig und unverhältnismässig», urteilten die fünf Verwaltungsrichter einstimmig. Die Ankündigung der Stadt, man werde den betreffenden Artikel grosszügig auslegen und in Ausnahmefällen auch Umzüge bewilligen, verwirrte das Gericht: «Weshalb überhaupt dieser neue Artikel, wenn in der Praxis die Ausnahme doch wieder zur Regel werden soll?», fragte ein Verwaltungsrichter. Ein anderer fügte an: «Freiheit im Grundsatz. Einschränkung als Ausnahme.» Was in Kantons- und Bundesverfassung für die Bewilligung von Demos gelte, dürfe die Stadt nicht einfach umdrehen.
Das Stadtparlament hatte 2008 beschlossen, nur noch Demos auf Plätzen zuzulassen, ging damit aber offensichtlich zu weit. Nach der Regierungsstatthalterin gibt auch das Verwaltungsgericht den insgesamt 20 Beschwerdeführern aus dem links-grünen Lager Recht. Das Gericht musste das erstinstanzliche Urteil prüfen, weil es die Stadt Bern nicht akzeptierte. Man habe das Urteil weitergezogen, weil die Haltung und der Auftrag des Parlaments klar gewesen sei, sagt Berns Sicherheitsdirektor Reto Nause.
«Genügend Spielraum»
«Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein Sieg für die Grundrechte», findet Regula Mader. Links-grüne Parteien, die Grundrechtsorganisation «Augenauf» oder die demokratischen Juristinnen und Juristen (DJS) zeigten sich zufrieden. «Die Stadt hat mit dem heutigen Reglement genügend Spielraum, um den verschiedenen Interessen entgegenzukommen», sagt Catherine Weber von den DJS.
Nause ist enttäuscht
Anders sieht das Sicherheitsdirektor Reto Nause. Er ist enttäuscht über das Urteil: «Es ist praxisfern und schränkt den Spielraum der Stadt erheblich ein.» Nause sieht praktische Probleme auf die Bewilligungsbehörden zu kommen: Mit diesem Urteil werde es schwierig, Kundgebungen einzuschränken oder auf andere Routen umzuleiten. «Jeder, der ein Gesuch stellt, wird sich auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts und auf seine Grundrechte berufen.» Ob der Gemeinderat das Urteil ans Bundesgericht weiterziehe, sei noch offen. «Wir warten die schriftliche Begründung ab.» Vorerst hofft der Sicherheitsdirektor darauf, dass das Volk am 13.Juni zustimmt, das Demo-Reglement mit dem «Entfernungsartikel» zu ergänzen (Text unten). «Dann bekämen wir wenigstens dieses zusätzliche Instrument in die Hand», sagt Nause. (Berner Zeitung)
Erstellt: 19.02.2010, 12:04 Uhr
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9 Kommentare
Ja, Herr Nause, das wäre wirklich frech, wenn sich am Ende jeder Dahergelaufene auf seine Grundrechte berufen würde. Wo kämen wir da hin? Am Ende kommen die noch mit Menschenrechten und solchem Zeug. Im Ernst, Herr Nause: Wieso eigentlich Ihr Wahlspruch "liberal-sozial", wenn Sie nicht zu wissen scheinen, dass die Grundrechte Rechte des Bürgers vor allem auch gegen Eingriffe des Staates sind? Antworten
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.





