Der Datenangriff auf Schüler, Hotelgäste und Autofahrer
Am Daumen sollst Du sie erkennen: Umstrittene Biometrische Identifikation. (Bild: Keystone)
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Die Datenwut von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie von Privatunternehmen kennt keine Grenzen. «Es ist unglaublich, was zum Beispiel allein im Justizdepartement an Datenbanken im Aufbau ist», sagt SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen. Die Bernerin hat sich beim Abstimmungskampf gegen den Biometrie-Pass engagiert. Weil unbescholtene Bürger, die einen Pass wollen, neu in eine Datenbank der Bundespolizei kommen. «Das ist unverhältnismässig», findet sie. Das knappe Abstimmungsergebnis hat aber auch gezeigt, dass den Schweizern nicht egal ist, was Bund, Kantone und Gemeinden über sie in Systemen speichern.
Laut Bundesverfassung hat zwar jede Person Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Das Problem ist heute, dass für die einzelnen Bürger kaum mehr überblickbar ist, welche Daten in einem System abgelegt sind und wer darauf Zugriff hat. Der Datenschutz hatte bisher auch praktisch keine Lobby im Parlament. Dabei ist das Arsenal an Überwachungs- und Kontrollsystemen, welches nur schon Behörden in Stellung bringen, beeindruckend.
Vom Fingerabdruck bis zum Fahrverhalten alles gespeichert
Mit dem Biometrie-Pass werden Speicherung von Fingerabdrücken jedes Bürgers eine Tatsache. Mit der elektronischen Versicherten- oder Patientenkarte wird der persönliche Krankheitsverlauf jedes Einzelnen elektronisch abrufbar. Es gibt eine Hooligan-Datenbank, Antiterrordateien und Visa-Datenbanken. Und der öffentliche Raum wird bald lückenlos von Videokameras überwacht. Die Daten von Handys, Mails von jedem Internetzugriff werden vorsorglich monatelang gespeichert, und die Fotos von Schlägern für die Ewigkeit ins Internet gestellt.
Die Betreiber von Hotels und Nachtclubs planen eine Datenbank für schwierige Kunden die Schäden verursachen, sich ungebührlich benehmen oder ihre Rechnungen nicht bezahlen. Mit Eurodac werden Flüchtlinge im Schengenraum registriert, mit dem Informationssystem SIS Kriminelle. Die Kantone führen Schulleistungsdatenbanken mit Informationen über die schulischen Leistungen einzelner Schüler, Klassen oder Schulhäuser.
In Zukunft werden die Autos mit sogenannten Event-Recordern ausgestattet, die erfassen und übermitteln sollen, zu welchen Zeiten eine Person unterwegs ist, welche Strassen sie benutzt und welches Fahrverhalten sie an den Tag legt. Der Sinn dieser Datenbanken: Wer nach Mitternacht fährt, soll mehr Motorfahrzeugsteuer oder Versicherungsprämie bezahlen. Wer Autobahnen benutzt, soll weniger bezahlen als jemand, der die unfallträchtige Durchgangsstrasse benutzt. Vorsichtige Fahrer bezahlen dann weniger als rücksichtslose Raser.
Fürsorgliche Überwachung durch Sozialversicherungen
Die Bürger werden aber auch fürsorglich überwacht - von der Arbeitslosenversicherung, den Pensionskassen, von der AHV, der Invalidenversicherung, von den Krankenversicherungen und von den Sozialämtern. Alle diese Institutionen führen Informationssysteme mit heiklen Daten. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass unter dem Vorwand, man wolle Sozialbetrüger entlarven, diese Systeme über kurz oder lang miteinander vernetzt und die Dateien durchgerastert werden. Die Volkszählung 2010 macht es beispielsweise möglich, dass künftig über die neue AHV-Nummer, eine Vielzahl von Datenbanken (Sozialversicherung, Steuerdaten, Einwohnerregister usw.) abgerufen werden können. Warnungen der Datenschützer, dies sei heikel, schlug das Parlament in den Wind.
Datenschutzbeauftragte versucht Übersicht zu behalten
Wenn Behörden Datenbanken aufbauen, sind die Argumente stets dieselben. Mehr Schutz und Sicherheit vor Kriminellen und Terroristen. Mehr Effizienz bei der Strafverfolgung. Wer nichts zu verstecken habe, müsse sich auch keine Sorgen machen, ist ein anderes regelmässig wiederkehrendes Argument. «Man sollte hier immer abwägen, ob man Freiheit will oder Sicherheit», meint SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli. Im Zweifelsohne müsse die Schweiz Tell statt Gessler wählen, Freiheit statt Sicherheit.
Doch wer hat die Übersicht über die Datensammlungen, wollte die Nationalrätin der Grünen, Franziska Teuscher, anfangs Woche im Parlament von Bundeskanzlerin Corina Casanova wissen. «Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat gemäss Datenschutzgesetz ein Register der Datensammlungen zu führen», erklärte Casanova. Das ist leichter gesagt als getan: Wenn man den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür darauf anspricht, antwortet er: «Wir wissen was läuft, soweit wie wir in die einzelne Projekt einbezogen werden.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnetz)
Erstellt: 11.06.2009, 15:20 Uhr
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