Schweiz
Der Doktor soll nicht mehr Apotheker sein
Aktualisiert am 21.10.2009 29 Kommentare
Als Kostentreiber unter Verdacht: Medikamente, die Patienten direkt vom Arzt bekommen. (Bild: Keystone)
Geschehen soll das im neuen Heilmittelgesetz, das am Mittwoch in die Vernehmlassung ging. Bei der Medikamentenabgabe direkt in der Praxis stehe der Arzt in einem Interessenkonflikt als Verkäufer und Verschreiber, sagte Bundesrat Pascal Couchepin vor den Bundeshausmedien. Es habe sich gezeigt, dass in der Selbstdispensation mehr Mittel verschrieben würden.
Die Realität im Lande lasse aber nur ein «Verbot im Prinzip» zu, erklärte Couchepin weiter. In abgelegenen Gebieten sollen die Ärzte weiterhin Medikamente abgeben dürfen – dann nämlich, wenn die nächstgelegene Apotheke mit dem öffentlichen Verkehr nicht innert nützlicher Frist erreichbar ist.
Mehr Transparenz bei Rabatten
Nicht nur mit dem Selbstdispensations-Verbot will die Regierung Anreize stoppen, die zum Einsatz zu vieler oder zu teurerer Medikament führen. Boni, Rabatte und andere «geldwerte Vorteile» sollen in der Buchführung und durch die Offenlegung von Beteiligungen ausgewiesen werden. Das Verbot dieser «geldwerten Vorteile» wird auf verschreibungspflichtige Medikamente beschränkt, gleichzeitig ausgeweitet.
Erleichterung bei Komplementärmedizin
Bei Medikamenten der Komplementärmdedizin soll die Vorlage die Zulassung erleichtern und trägt damit dem Volksentscheid vom 17. Mai Rechnung. Zudem will sie die Selbstmedikation der Bevölkerung fördern.
Schweizer Kleinunternehmen dürfen bis zu 100 Packungen nicht verschreibungspflichtiger komplementärmedizinischer Medikamente pro Jahr zulassungsfrei herstellen. Alle kantonal zugelassenen Mittel sollen weiterhin erhältlich bleiben. Die Marktzulassung wird durch eine reine Meldepflicht vereinfacht. Gleichzeitig bleibt der Gesundheitsschutz der Bevölkerung erhalten.
Medikamente für Kinder fördern
Zudem will die Revision die Heilmittel für Kinder verbessern. Das soll mit einem kindermedizinischen Prüfkonzept und Anreizen zur Entwicklung von entsprechenden Medikamten erreicht werden. Der Grund: Mangels Alternativen werden Kinder oft mit Mitteln für Erwachsene behandelt.
Die ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes stellt die zweite Etappe im Revisionsprozess dar. In der ersten Etappe wurde das Versorgungsproblem mit Arzneimitteln in den Spitälern entschärft. Diese Bestimmungen treten im ersten Halbjahr 2010 in Kraft. Die Vernehmlassung für die zweite Etappe endet am 5. Februar 2010. (raa/sda)
Erstellt: 21.10.2009, 14:17 Uhr
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29 Kommentare
In Selbstdispensations-Kantonen ist der Taxpunktwert für den Arzt wegen dem (Klein-)Mitverdienst am abgegebenen Medikament seit Jahrzehnten tiefer; ergo wird in diesen Kantonen zwingend der TP-Wert erhöht werden müssen. Da die Medi-Preise andererseits beim Apotheker nicht fallen, wird das ganze zu einer Teuerung führen: Was soll der Unfug? Antworten
Jeder Kleinunternehmer (z.B Garagist, Sanitär) verdient an dem Material, das er bei seiner Tätigkeit empfiehlt und einsetzt. Das ist ein natürlicher Teil seiner Kalkulation. Warum sollte das ausgerechnet bei den Aerzten unmoralisch sein? In Wirklichkeit geht es weder um die Versorgungssicherheit noch um Einsparungen im Gesundheitswesen, sondern schlicht um die Allokation einer Monopolrente. Antworten
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