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Der Mann, der das Bussensystem der SBB ins Wanken bringt

Ranil Jayanetti ist der «Held der Graufahrer»: Der Zweitklassfahrer, der die Busse der SBB nicht akzeptiert, schildert seinen Fall. Und sein Motiv.

Ihm gehts ums Prinzip: Ranil Jayanetti im «Blick».

Ihm gehts ums Prinzip: Ranil Jayanetti im «Blick».

Artikel zum Thema

Ranil Jayanetti nahm vor zwei Monaten den letzten Zug von Zürich nach Schaffhausen. Im «Blick» erzählt er: «Es war ein Regionalzug-Waggon: im unteren Stock die 1. Klasse, im oberen Stock die 2. Ich übersah das halt.» Und setzte sich mit seinem Zweitklassbillett in die 1. Klasse.

Der Kondukteur habe ihm das nicht geglaubt. Und brummte ihm die Busse von 80 Franken auf. Plus ein Zuschlag von 25 Franken, weil er nicht sofort zahlte. Das ist der sogenannte «Zeitzuschlag».

Es gehe ums Prinzip

Ranil Jayanetti akzeptiert die Busse nicht, er will nur einen Zuschlag zahlen. «Ich will nicht für etwas gebüsst werden, was ich nicht getan habe.» Die 105 Franken hätten ihn zwar nicht ruiniert. Ihm gehe es aber ums Prinzip.

Jayanetti ging nachher die richtigen Schritte. Beschwerte sich beim Bundesamt für Verkehr (BAV). Meldete sich beim «Beobachter».

Fall geht vors Bundesverwaltungsgericht

Und gestern wurde nun bekannt: Jayanettis Beschwerde beim Bundesamt für Verkehr (BAV) wurde erhört: Es fordert eine Änderung des Bussensystems. Für «Blick» ist der Mann aus Sri Lanka nun der «Held der Graufahrer».

Gegenüber Radio DRS sagte BAV-Sprecher Gregor Saladin am Montag, dass die Tarife der Transportunternehmen - also auch der SBB - nach Verschulden differenziert werden müssten. Ein Schwarzfahrer müsse anders gebüsst werden als beispielsweise ein Passagier mit einem Ticket in der falschen Klasse.

Die SBB ist mit dem Entscheid des BAV jedoch nicht einverstanden. Sprecher Roland Binz: «Wir ziehen das ans Bundesverwaltungsgericht weiter.» (sam)

Erstellt: 31.03.2009, 14:16 Uhr

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71 Kommentare

Rebekka Mathys

10.08.2010, 22:01 Uhr
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Heute wurde ich gebüsst, weil ich mit einer Mehrfahrtenkarte Kurzstrecke der A-Welle eine Strecke von mehr als 1,2 km fuhr, obwohl auf der MFK steht, sie sei 30 Min. gültig (meine Fahrt dauerte 6 Minuten). Von der länge der Strecke, die gefahren werden darf, steht aber nichts auf dem Billet. Die SBB wissen schon, wie sie Geld machen können. Natürlich immer auf dem Rücken der "Kleinen"! Antworten


Elisabeth Naef

24.12.2009, 05:00 Uhr
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Prith David. Ja, es war bei uns vor noch vor nicht langer Zeit auchso, man wurde höflich gebeten in das Abteil zu wechseln, für das man ein Billet gelöst hat. Dh. von der ersten in die zweite Klasse, umgekehrt spielte es ja keine Rolle. Habe das oft erlebt. Hatte eine 2. Klasse GA und meine Freundin eines für die 1. Klasse. War die 2. Klasse total belegt, durfte ich in der 1. Klasse bleiben. Ja.. Antworten


Werner Holliger

23.12.2009, 14:38 Uhr
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@Barbara Hoffmann: Trotz allem Reisestress - die 1. Klasse in den S-Bahn - Doppelstöckern ist nun weiss Gott genug deutlich beschriftet. Aussen an den Wagen, innen an den Türen, an den Wänden; sogar jedes einzelne Kopfpolster ist deutlich markiert, und das sollte nun doch wirklich auffallen, nicht wahr? Antworten


Ronald Ott

23.12.2009, 14:24 Uhr
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Schon glaubwürdig, die neuen 1.-Klass-Abteile der S-Bahnen sehen der 2. Klasse ziemlich ähnlich. Wär mir auch schon fast passiert und ich hab's nur gemerkt, weil ich es seltsam fand, dass sonst niemand dort sass... Antworten


Barbara Hoffmann

23.12.2009, 13:22 Uhr
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Oben die 2. Klasse, unten die 1., auf die Idee kommt man nicht immer, die Verwechslung ist mir auch schon passiert, habe erst beim Aussteigen gemerkt, dass ich in der 1. Klasse sass. Reisen kann stressig und ermüdend sein, das Schild der 1. Klasse müsste in die Augen stechen, auch im Abteil. Wie auch immer - in solchem Fall sollte man höchstens den Aufpreis und eine Bearbeitungsgebühr zahlen. Antworten


Daniel Bachmann

23.12.2009, 13:13 Uhr
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Es ist korrekt, dass ein Reisender mit einem 2.-Kl.-Ticket in der 1. Kl. sitzend eine Busse bezahlen muss - das sind die Spielregeln! Jemand der fähig ist, ein Verfahren bis vor das Bundesverw.-Gericht weiterzuziehen, solle den Unterschied zwischen der 1. Kl. und der 2. Kl. merkten. Wird hier unser Staat für dumm verkauft? Die Bussen sollten aber weniger hoch sein, als wenn man kein Billet hat Antworten


Michael Kühe

04.05.2009, 00:13 Uhr
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Wie beurteilen Sie den Fall, wegen Vergessens eines gültigen Abonnements mit 80 Franken gebüsst zu werden? Mich würde interessieren wie die Leute auf eine solch ungerechte Busse reagieren würden. Antworten


Peter Gloor

01.04.2009, 17:13 Uhr
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Herr Aggler: Kein Gericht hat entschieden, dass der Zuschlag, der auch in den 1.-Kl.Abteilen der S-Bahn klar kommuniziert wird, nicht rechtens ist. Das BAV hat genau diesen Tarif seinerzeit gutgeheissen. Warum ist er nun plötzlich nicht mehr ok? Wenn dann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt hat, können Sie Ihr Argument bringen. Herr Barfus Herr Jayanetti zieht die SBB vor Gericht! Antworten


Christian Schmitt

01.04.2009, 12:46 Uhr
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.... Mir ist gerade genau das gleiche passiert. - Uebermuedet Abends in den Zug gestiegen, Treppe hinuntergegangen, Tasche abgestellt, schon kontrolliert worden. Zwischen Zug-Abfahrt und Ausstellung der Strafe von 80 CHF nachweislich keine 2 Minuten, trotz frisch gelöstem 2. Klasse Ticket. - Finde ich nicht kundenfreundlich, es wird einem sofort bewusster und willtentlicher Betrug unterstellt. Antworten


Jürg Brack

01.04.2009, 09:25 Uhr
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Mich erschrecken die Kommentare hier, die meisten hacken mehr auf der Ausländerproblematik als auf dem eigentlichen Thema herum! Anderes Beispiel: Am Abend gelöste Tageskarte für eine ZVV Zone 10, am morgen ein Anschlussbillett für 1-2 Zonen gelöst. Zonenplan scheinbar falsch gelesen, hätte ein Anschlussbillet für 3 Zonen gebraucht. Busse 80.-!!! Ist dies Gerechtfertigt und fair (1 Verbrechen) ? Antworten


Chris Müller

01.04.2009, 00:43 Uhr
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Es gibt einfach Leute die rumrennen und dabei immer nur den "Laden" aufhalten statt irgendwas konstruktives beizutragen. Das Schlimme ist ja, das diese Menschen den Fehler nie bei sich suchen. Immer ist jemand anders oder sonst irgendwas schuld. Selber einen Fehler zuzugeben liegt nicht drin. Denn man ist ja unfehlbar. Könnte sein das Herr Jayanetti zu dieser Gruppe gehört. Antworten


Walter Kunz

31.03.2009, 21:10 Uhr
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Kein wenn und aber, wir sind auf dem direkten Weg hin zur Ellbogengesellschaft. Antworten


Ernst Moll

31.03.2009, 20:42 Uhr
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Bezeichnend finde ich, dass stets am Monatsende/Monatsafang vermehrt Kontrollen durchgeführt werden, also dann, wenn die meisten Monatsabi ablaufen. Dies lässt den Eindruck erwecken, dass die SBB/ZVV nicht (vorsätzliche) Schwarzfahrer bestrafen, sondern einfach möglichst viele Prämien kassieren möchte. Ein solches Verhalten dem Kunden gegenüber halte ich für höchst verwerflich. Antworten


Kurt Gsell

31.03.2009, 18:46 Uhr
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Muss denn einer der ohne Fahrschein 1. Klasse fährt Fr. 160.-- Busse bezahlen? Antworten


Prith David

31.03.2009, 15:25 Uhr
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Szenenwechsel: Italien, Fahrten in der 1. Klasse mit Trenitalia letzte Woche; verspätete Züge, unsw. Wiederholt beobachte ich wie Passagiere in der 1. Klasse mit einem 2. Kl. Ticket bei der Kontrolle freundlich aufgefordert werden, sich in die 2. Klasse zu begeben und keine Spur von Bussen. Welch ein Unterschied. Sam Tell Antworten


Abdul R. Furrer

31.03.2009, 14:21 Uhr
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Ein typisches Beispiel für das Verhalten von Leuten mit Migrationshintergrund. Bei einem offensichtlichen Vergehen ja keine Einsicht zeigen, sondern wegen jedem Hafechäs Gerichte und Medien beschäftigen. All jene, welche den sauberen Herrn Jayanetti verteidigen oder gar loben : schaut euch mal bei den Bundesgerichtsurteilen um ( www.bger.ch ), da gehen euch die Augen über ! Antworten


Meinrad Odermatt

31.03.2009, 13:51 Uhr
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Im Land wo Vergewaltiger (als Kleinkriminelle?) zur Strafe therapiert werden und sonst frei herumlaufen, hat gesunder Menschenverstand nachweislich Mühe sich durchzusetzen. Wenn sie im Theater oder Fussballstadion auf dem falschen Platz sitzen, müssen sie dann nochmals Eintritt bezahlen, wenn ein anderer seinen Platz fordert? Antworten


Sahara SSS

31.03.2009, 13:14 Uhr
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NUN: Den Vorsatz zu beweisen, ist wohl nicht einfach und muss amn auch nicht. Wenn jemand mit 2. Kl.ticket in der 1. Klasse fährt, dann ist er kein Schwarzfahrer ( Vorsatz egal) . Er hat ja einen bestimmten Betrag bezahlt. Wenn Falschfahrer gebüsst werden wie Schwazfahrer, dann hat derjenige der keinen Sitzplatz in der jeweiligen bekommen hat, auch etwas zu Gut. oder SBB? Gleichbehandlung bitte! Antworten


Rita Heller

31.03.2009, 13:01 Uhr
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Wer nicht genug Anstand hat, ein (richtiges) Billett zu lösen, soll doch bitte auch nicht Zug fahren oder dann wenigstens im Minimum die Busse zahlen, ohne noch die Allgemeinheit mit Rechtsstreit finanziell zu belasten. Die ewige Profitiererei von den Ehrlichen ist schlimm und es geht nicht mehr lange, werden die paar wenigen dummen Ehrlichen auch nicht mehr ehrlich sein. Antworten


Emil Ritz

31.03.2009, 12:51 Uhr
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Es kommt auch immer darauf an, ob der Kontrolleur ein verständiger Mensch ist. ich fuhr vor ungefähr vor 4 Jahren von Brig nach Bern mit einem Retourbilliet zweiter Klasse. Weil ich ziemlich Späht dran war stieg ich in den erst besten Waggon ein,es war ein Erstklassabteil. Ich bezahlte dem Kontroleur die Diferenz zur ersten Klasse Fr.35.00 Antworten


Leo Schuhmann

31.03.2009, 12:50 Uhr
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Bitte sofort diesen Mann einbürgern, er ist schweizerischer als jeder Schweizer mit seiner Rechthaberei... Antworten


Ben Müller

31.03.2009, 12:37 Uhr
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Wenn ich mit einem Autofahrausweis einen Lastwagen fahre werde ich ja auch nicht milder bestraft als wenn ich das Teil ohne Ausweis fahre. Es geht doch auch darum, dass das ganze einigermassen einfach anwendbar und verständlich ist. Antworten


Michael Meyer

31.03.2009, 12:27 Uhr
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Hoffentlich bezahlt der Prinzipienreiter - wenn er denn verlieren sollte - die Anwalts- und Gerichtskosten selbst und lässt nicht via unentgeltliche Rechtspflege die Allgemeinheit einstehen. Antworten


Armin Egli

31.03.2009, 12:24 Uhr
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Na ja, dem Helden sei seine Freude und sein Stolz gegönnt. Rein formell sei aber doch, dass keine Rede von "Busse" sein kann. Es handelt sich um jeden Fall um Zuschläge. Bussen können nur von polizeichlich/richterlichen Behörden verhängt werden. Antworten


Lukas Mischler

31.03.2009, 12:23 Uhr
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Sehr geehrter Herr Kuhn Der von Ihnen geschilderte Fall ist meiner Meinung nach nicht der Diskussion wert, ein drogensüchtiger Mensch ist ein kranker Mensch, Ihnen käme es wohl auch nicht in den Sinn, einem IV-Bezüger die Vergünstigungen abzusprechen. Und ausserdem, wenn man rechtzeitig am Bahnhof ist, reicht es auch, ein Bilett zu lösen. Antworten


Mario Barfus

31.03.2009, 12:19 Uhr
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Das ganze ist eine huebsche Metapher darauf, welch regressive Folgen buerokratischer Kleingeist haben kann. Aber Hand aufs Herz: Wo weden noch theoretische (geschweige denn praktische) Trainingseinheiten fuer den Gebrauch von gesundem Menschenverstand weitervermittelt? Daher Empfehlung an Herrn Binz: Anstatt Leute wie Jayanetti vor Gericht zu zerren, investiere man besser bei den "Human Resources" Antworten


Pat Suter

31.03.2009, 12:17 Uhr
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@weierstrasse: Politiker fahren Mercedes - trotz einer Gotthardröhre! Zugfahren ist in Bundesbern oder den Kantönlis nicht inn. Alles klar? Antworten


Guido Graf

31.03.2009, 12:17 Uhr
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Schmarotzer gibt's überall: Schwarzfahrer, Ladendiebe, Versicherungs- und Sozialhilfe-Empfänger. Sie leben auf Kosten der Ehrlichen und sind deshalb ohne wenn und aber zur Kasse zu bitten. Dies gilt für Schweizer und Ausländer! Antworten


Patt Suter

31.03.2009, 12:11 Uhr
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Wo ist denn das Problem? Kaufen Sie ein First-Class Abo und sitzen Sie wo auch immer. Antworten


Walter Zimmermann

31.03.2009, 12:07 Uhr
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Wenn ich in einem Coop-Laden ein Prix-Garantie-Produkt klaue statt ein Fine-Food-Produkt, darf ich dann auch mit einer milderen Strafe rechnen? Antworten


Urs Flury

31.03.2009, 12:05 Uhr
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Ich verstehe dieses Urteil nicht. Erstklassbillett für Erste Klasse, Zweitklassbillett für Zweite Klasse. Wenns keine Plätze hat, stehen. Sonnenklar. Diese mühseligen "Dummstell"-Diskussionen in den Zügen bei Billettkontrollen sind das nervigste am Zugfahren überhaupt für die Mitreisenden! Antworten


Tom Kuhn

31.03.2009, 12:00 Uhr
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Ich habe 1x den Kondukteur gefragt, ob ich einsteigen und im Zug das Billet lösen darf, weil der Zug gleich abfährt. Im gleichen Abteil hat ein Drogensüchtiger, der aus dem Spital entlassen wurde kein Billet. Er wurde nicht angezeigt bzw. gebüsst, wobei der S-Fahrer sich bedankte. Ich bekam einen Zuschlag von 10 Fr. für 1 Min. Beanspruchung der Zeit des Kondukteurs. Sauerei! Ich habe extra gefragt Antworten


Markus Holmann

31.03.2009, 11:48 Uhr
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Meiner Tochter, mit Jahresabo, wurde wegen nichtlösen des Nachtzuschlages 80 Fr. aufgebrummt. Nach schriftlicher Reklamation ihrerseits wurde die Busse auf 40 Fr. halbiert. Nach nochmaligem schriftlichen Reklamieren und Hinweis auf den Kassensturz meinerseits wurde sie auf 20 Fr. reduziert! Wer redet denn da von System?? Antworten


Peter Weierstrass

31.03.2009, 11:40 Uhr
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Was zählt, ist im Zweifelsfall immer das Wortlaut des Gesetzes und nicht der Geist des Gesetzes. Das Transportgesetz verlangt nunmal Bussen, die je nach Schadenslage (Graufahrer versus Schwarzfahrer) unterschiedlich abgestuft sind. Ich finds sehr ironisch, dass erst ein übermüdeter Tamile spätnachts diesen Missstand entdeckt und nicht irgendein Politiker, der dieses Gesetz ausgbrütet hat... Antworten


H.P. Nussbaum

31.03.2009, 11:36 Uhr
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Es geht hier nicht darum, ob jemand gebüsst wird, sondern wieviel er zahlen muss. Es ist schon ein Unterschied, ob jemand schon ein Billet hat (2. Klasse, wie im vorliegenden Fall), oder überhaupt kein Fahrschein besitzt. Und das dürfte logischerweise nicht das gleiche sein. Und nur um das gehts hier. Antworten


Martin Fürst

31.03.2009, 11:34 Uhr
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Im Einzelfall ist zu prüfen, wie schwer das Verschulden tatsächlich ist. Handelt der Täter nämlich vorsätzlich, weil er in der 1. Klasse weniger Kontrollen erwartet und/oder bequemer reist als in der 2. Klasse, so wiegt sein Verschulden klar schwerer als beim blossen Vergessen ein Ticket zu lösen. Antworten


Lukas Gerber

31.03.2009, 11:34 Uhr
Melden

@Matthias Aggeler: Sie irren, es hat noch kein Gericht entschieden, sondern nur das Bundesamt für Verkehr. Antworten


Lienberger Oliver

31.03.2009, 11:31 Uhr
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...das gleich gilt auf den "Nachtzügen". Fahren mit einem gültigen Fahrausweis ohne Nachtzuschlag kostet CHF 80.--! Dabei wird nicht einmal automatisch vom Ticketautomat diese Gebühr addiert, man muss diese zusätzlich lösen.... Antworten


Benno Fässler

31.03.2009, 11:24 Uhr
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In den alten Doppelstochzügen des ZVV von erster Klasse zu sprechen ist ein Hohn. Der Unterschied zwischen den Klassen macht sich sicher nicht in der Sitzbreite bemerkbar. In der ersten Klasse darf 1. Klasse-Fahrgast höchstens die Füsse etwas länger machen. Antworten


Matthias Aggeler

31.03.2009, 10:50 Uhr
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@ Herr Kuhn, Die Busse der SBB ist eben nicht rechtens. Dies hat ein Gericht entschieden also ist das so. Auch sie haben das Urteil zu akzeptieren. Antworten


Richard Reto

31.03.2009, 10:50 Uhr
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Der öffenltiche Schienenverkehr wird in der Schweiz nun mal mehrheitlich von der SBB angeboten. Also kann auch die SBB bestimmen in welcher Höhe sie schwarzfahrer bussen möchte. Ich persönlich habe die Nase von überfüllten Zügen und unfreundlichem Personal schon lange gestrichen voll und fahre schon seit Jahren nur noch Auto. Da sitze ich immer in der ersten Klasse. Antworten


Rüdiger Kraus

31.03.2009, 10:48 Uhr
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Schliesse mich voll und ganz der Meinung von Cornelia Süess an. Antworten


Thomas Meier

31.03.2009, 10:47 Uhr
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Klarer Fall von Billet-hinterziehung und nicht Billet-betrug. Darin sind (oder waren?) wir Schweizer doch Experten! Antworten


Helena Müller

31.03.2009, 10:42 Uhr
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Bravo. Die SBB ist viel zu streng und zu stur. Es gibt Leute und Leute. Fälle und Fälle. Situationen und Situationen. Differenziert denken ist halt schwieriger als "simpel" nach Paragraph. Antworten


Martin Heimlicher

31.03.2009, 10:40 Uhr
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Das Bussensystem der SBB verdient eine Neuorientierung Richtung Kundenfreundlichkeit. Für Gelegenheitsfahrer ist das aktuelle System viel zu kompliziert. 1 Fehler pro Passagier alle 2 Jahre muss von den SBB gratis toleriert werden. Diese peinlichen Gespräche zwischen Kontrolleuren und fehlbaren Kunden gehen mir wirklich auf den Geist. Lieber würde ich 2% mehr zahlen für eine kundenfreundliche SBB! Antworten


Chiassserini Mauro

31.03.2009, 10:37 Uhr
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Déjà-vu: ich musste mal auf einen Zug rennen und war richtig ausser Atem. Während der Stosszeit in ZH-Oerlikon. Ich setzte mich und wollte mich erholen, da kam auch schon der "nette" Kontrolleur. Ich war im falschen Abteil. Obwohl er sah das ich Business angezogen war, ein Halbtax und gültiges 2. Klassticket Monatsabo hatte, behandelte er mich einen Schwerverbrecher. Von Verständnis keine Spur!!! Antworten


Patricia Galli

31.03.2009, 10:28 Uhr
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Genau dafür bezahlt man eben 80CHF und nicht 5 CHF: damit man sich das nächste Mal noch daran erinnert und wieder etwas genauer hinschaut ob man irgendwo eine der auffälligen 1.Klasse Markierungen sieht, bevor man sich versehentlich in der ersten Klasse hinsetzt. Antworten


Kuhn Andreas

31.03.2009, 10:13 Uhr
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Die Busse der SBB ist doch rechtens. Der Herr Jayanetti ist überhaupt kein Held sondern er hat sich eine Leistung genehmigt für die er nicht bezahlt hat. Dass ihm soviel Kommentare zustimmen finde ich schon eher bedenklich. Antworten


Pjotr Malatesta

31.03.2009, 10:05 Uhr
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Ach, die SBB und ihre Bussenpraxis. Als ich mal mein GA zeigte, zückte der Kontrolleur sofort den Bussenblock und wollte 80 einkassieren. Mein "Verbrechen": Ich hatte zwei GA im Portemonnaie: Ein abgelaufenes und das neue. Versehentlich hatte ich das alte gezeigt. Dass ich ein gültiges hatte, wollte der Kontrolleur nicht akzeptieren. Alles eine Frage des Ermessens... Antworten


Camel Myaohjy

31.03.2009, 10:03 Uhr
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Das Argument ist gut, aber die Wagen 1. Klasse haben AUSSEN einen gelben Streifen. Antworten


daniela meier

31.03.2009, 10:02 Uhr
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ist mir auch schon passiert. war in ein spannendes buch vertieft, und wäre sofort bereit gewesen, für meinen fehler gerade zu stehen und den aufpreis zur ersten klasse zu bezahlen, was ich auch so geäussert habe. leider wurde dies nicht akzeptiert und ich musste Fr. 80.-- bezahlen,notabene gleichviel wie ein schwarzfahrer ohne billett.bin gleicher meinung:schwarzfahrer sollten höher bestraft werde Antworten


Thomas Meier

31.03.2009, 10:00 Uhr
Melden

Wenn jeder à la carte gebüsst wird, ist wieder derjenige der Dumme, der sich korrekt verhält. Das motiviert dann andere, sich ebenfalls nicht korrekt zu verhalten, weil sie nicht die Dummen sein wollen. Wie soll eine vernünftige Kontrolle funktionieren, wenn man allen Schwarzfahrern den bösen Willen nachweisen muss? Antworten


Christoph Kalbermatten

31.03.2009, 09:59 Uhr
Melden

Jayanetti ist unser Robin Hood der SBB! Antworten


Cornelia Süess

31.03.2009, 09:55 Uhr
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Einmal mehr ist hier bewiesen, wer sich unwissend stellt und keine Verantwortung für sich selbst übernimmt hat gewonnen........ Antworten


Lukas O. Bendel

31.03.2009, 09:48 Uhr
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Die SBB verkompliziert die Sache um berechtigte Forderungen zu bekämpfen. Es gibt bloss vier zu regelnde Fälle: - Schwarzfahrerinnen: bezahlen die volle Busse, - falsches-Ticket-Graufahrer: bezahlen eine halbe Busse, - unvollständig-mit-Tickets-versehene-Familien (Eltern mit minderjährigen Kindern: bezahlen 1 volle Busse und Nicht-Bar-Bezahler: bezahlen zusätzlich zur Busse den Zeitzuschlag Antworten


rolf zürcher

31.03.2009, 09:40 Uhr
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man kann ganz einfach nicht "übersehen" dass man in der 1.Klasse sitzt.ist überall angeschrieben! soviel dazu, herr jayanetti!!! Antworten


Alex Sutter

31.03.2009, 09:28 Uhr
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Gestern Abend in der S-Bahn in ZH: die Kontrolleure lassen eine Frau ohne Ticket, aber mit einem Schwall Ausreden, ohne Weiteres entwischen ("wir kommen später noch einmal,wenn Sie das Ticket gefunden haben"). Sie war zwar doof, aber offenbar hübsch genug... Völlig unverständlich, weshalb einer mit einem gültigen Ticket, der in der falschen Klasse sitzt, unverhältnismässig bestraft wird. Antworten


Ales Tilen

31.03.2009, 09:26 Uhr
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Dieses Sache hat noch einen weiteren Aspekt: es gibt Reisende, die mit einem Ticket der 2. Klasse in der 1. Klasse fahren wollen, sich aber dafür erst im Zug entscheiden, zum Beispiel, weil ein Bekannter dort angetroffen wurde, oder es dort freie Sitzplätze gab. Dies sollte auch in den S Bahn Zügen möglich sein ohne dass man dafür eine Busse zu befürchten hätte. Antworten


Ronnie König

31.03.2009, 09:26 Uhr
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Gutes Urteil und der Mann hat recht. Ich sehe das nicht anders, da kein Schwarzfahrer. Früher war das weniger kleinlich bei denSBB und sie waren pünktlicher und sicherer. Antworten


Urs Lehmann

31.03.2009, 09:22 Uhr
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«Wir ziehen das ans Bundesverwaltungsgericht weiter.», so SBB. Diese Energie und Kosten natürlich auch sollten in Projekte einfliessen, welche die Attraktivität des Bahn-Fahrens steigern und die Fahrkartenkosten reduzieren zugleich. Was wäre die SBB (und die VBZ auch) ohne Staatssubventionen und einseitige Unterstützung? Antworten


Hans Lischer

31.03.2009, 09:18 Uhr
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Ist Vergesslichkeit ein Verbrechen? Diese Frage sollte einmal in die Diskusion gebracht werden und wenn es bis zum Internationalen Grericht für Menschenrechte geht. Antworten


Kurt Zeiger

31.03.2009, 09:17 Uhr
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Die SBB hat Millionen an ungerechtfertigten Bussen eingenommen. Es wird Zeit dass diese Praxis geändert wird. Es darf nicht sein dass ein Jahresabobesitzer wie ein Schwarzfahrer behandelt wird nur weil er im falschen Abteil sitzt. Antworten


Markus F. Baumgartner

31.03.2009, 09:06 Uhr
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«Wir ziehen das ans Bundesverwaltungsgericht weiter.» .. typisches Beamtentum ! Einfacher wäre es gewesen, den Aufpreis ZWINGEND für diese Fahrt der 1.Klasse, zu kassieren und einen Bearbeitungszuschlag zu verlangen. Aber schliesslich müssen die Amtsschimmel in Innendienst ja auch noch etwas zutun haben ! Antworten


Robert Herz

31.03.2009, 09:05 Uhr
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Natürlich ist die SBB mit dem Entscheid nicht einverstanden, da es offensichtlich viel einfacher ist, Fahrgäste zu vergraulen, die sie sowieso nicht haben will. Denn es gibt ganz klar gute Argumente für beide Haltungen - der Unterschied besteht darin, welcher Stellenwert den Fahrgästen als Kunden zukommt. Antworten


Petra Kaiser

31.03.2009, 09:04 Uhr
Melden

wenn ich also nächstes Mal innerorts mit 60 kmh fahre, kann ich mich rausreden: ich sage dann einfach, ich hätte das Schild nicht gesehen.....so ein Quatsch Antworten


Peter Panther

31.03.2009, 09:04 Uhr
Melden

Ranil Jayanetti denkt halt logisch und hat vollkommen Recht!!! Die SBB muss endlich über den eigenen Schatten springen und mit der unverschämten Arroganz aufhören. Ist es die Monopolstellung, die das Unternehmen erblinden lässt??? Antworten


Franz Klammer

31.03.2009, 08:58 Uhr
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Guter Ratschlag an Roland Binz (Sprecher SBB), wie wäre es wenn pro Zug nur noch ein 1. Klassabteil und den Rest mit 2. Klasswagen aufstocken. Eine Idee die alle Pendler lautstark begrüssen würden. Antworten


Stefan Huser

31.03.2009, 08:51 Uhr
Melden

Ich teile die Ansicht von "Held" Jayanetti nicht. Mit seinem Vorstoss durchlöchert bzw. verkompliziert er ein gut funktionierendes und klares Bussensystem. Es mag ärgerlich sein, 80 Franken wegen eines ungültigen Tickets bezahlen zu müssen, doch die Regeln sind doch sonnenklar. Man muss sich in einer solchen Situation selber an der Nase nehmen, "Grösse" zeigen und die Busse anstandslos bezahlen. Antworten


Stefan Meier

31.03.2009, 08:47 Uhr
Melden

Toll, wie jeder "à la discretion" das Gesetz auslegt, wie es seinem Gusto entspricht. Auch Manager, die Millionen einkassieren, berufen sich auf laufende Verträge (und somit auf seine Auslegung des Gesetzes). Jeder sucht sich eine Gesetzeslücke. Wenn das die Helden sind, die unser Land braucht, ja dann...... Antworten


Marcel Aegerter

31.03.2009, 08:40 Uhr
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Herrn Jayanetti's Courage gebührt mein voller Respekt. Ich hoffe, er braucht überhaupt keine Strafe zu zahlen als Belohnung dafür, sich dieser Bussen-Willkür widersetzt und für sein Recht eingestanden zu sein. Abgesehen davon fehlt hier jegliches Verhältnis: 105 Franken Aufzahlung für einen Klassenwechsel ist schlicht unverschämt und ganz klar Wucher. Antworten


John Falstaff

31.03.2009, 08:36 Uhr
Melden

Typisch Juristen: Alles möglichst kompliziert machen, bis der Aufwand gigantisch und die Durchsetzung der Gesetze unmöglich wird. Zudem: Wenn der Graufahrer am Morgen um 7 Uhr in ein 1.-Klass-Abteil einen Platz gesucht hätte, hätte ich's noch verstanden. Aber nach Mitternacht? Es ist nicht das Problem der SBB, wenn einer so blau ist, dass er 1. nicht von 2. Klasse unterscheiden kann. Antworten



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