Der Mann, der das Bussensystem der SBB ins Wanken bringt

Aktualisiert am 31.03.2009 71 Kommentare

Ranil Jayanetti ist der «Held der Graufahrer»: Der Zweitklassfahrer, der die Busse der SBB nicht akzeptiert, schildert seinen Fall. Und sein Motiv.

Ihm gehts ums Prinzip: Ranil Jayanetti im «Blick».

Ihm gehts ums Prinzip: Ranil Jayanetti im «Blick».

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Ranil Jayanetti nahm vor zwei Monaten den letzten Zug von Zürich nach Schaffhausen. Im «Blick» erzählt er: «Es war ein Regionalzug-Waggon: im unteren Stock die 1. Klasse, im oberen Stock die 2. Ich übersah das halt.» Und setzte sich mit seinem Zweitklassbillett in die 1. Klasse.

Der Kondukteur habe ihm das nicht geglaubt. Und brummte ihm die Busse von 80 Franken auf. Plus ein Zuschlag von 25 Franken, weil er nicht sofort zahlte. Das ist der sogenannte «Zeitzuschlag».

Es gehe ums Prinzip

Ranil Jayanetti akzeptiert die Busse nicht, er will nur einen Zuschlag zahlen. «Ich will nicht für etwas gebüsst werden, was ich nicht getan habe.» Die 105 Franken hätten ihn zwar nicht ruiniert. Ihm gehe es aber ums Prinzip.

Jayanetti ging nachher die richtigen Schritte. Beschwerte sich beim Bundesamt für Verkehr (BAV). Meldete sich beim «Beobachter».

Fall geht vors Bundesverwaltungsgericht

Und gestern wurde nun bekannt: Jayanettis Beschwerde beim Bundesamt für Verkehr (BAV) wurde erhört: Es fordert eine Änderung des Bussensystems. Für «Blick» ist der Mann aus Sri Lanka nun der «Held der Graufahrer».

Gegenüber Radio DRS sagte BAV-Sprecher Gregor Saladin am Montag, dass die Tarife der Transportunternehmen - also auch der SBB - nach Verschulden differenziert werden müssten. Ein Schwarzfahrer müsse anders gebüsst werden als beispielsweise ein Passagier mit einem Ticket in der falschen Klasse.

Die SBB ist mit dem Entscheid des BAV jedoch nicht einverstanden. Sprecher Roland Binz: «Wir ziehen das ans Bundesverwaltungsgericht weiter.» (sam)

Erstellt: 31.03.2009, 14:16 Uhr

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71 Kommentare

Lukas Gerber

31.03.2009, 11:34 Uhr
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@Matthias Aggeler: Sie irren, es hat noch kein Gericht entschieden, sondern nur das Bundesamt für Verkehr. Antworten


Martin Fürst

31.03.2009, 11:34 Uhr
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Im Einzelfall ist zu prüfen, wie schwer das Verschulden tatsächlich ist. Handelt der Täter nämlich vorsätzlich, weil er in der 1. Klasse weniger Kontrollen erwartet und/oder bequemer reist als in der 2. Klasse, so wiegt sein Verschulden klar schwerer als beim blossen Vergessen ein Ticket zu lösen. Antworten



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