Schweiz

«Der Sterbewunsch ist nicht eindeutig»

Die Walliser Justizdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten äussert sich darüber, wie sie mit dem Hanfbauern Bernard Rappaz weiter verfahren wird. Dieser befindet sich im Hungerstreik und will sterben.

1/16 Am 24. Dezember hat Bernard Rappaz seinen Hungerstreik abgebrochen. Er ist jetzt im Wallis inhaftiert. (Bild: Mai 2010)

   

Frau Waeber-Kalbermatten, Sie haben Bernard Rappaz am vergangenen Mittwoch im Spital besucht: Hat sich dadurch etwas an der Situation geändert?
Ich habe versucht, ihn davon zu überzeugen, den Hungerstreik aufzugeben. Ich habe ihm gesagt, dass er seiner Gesundheit sehr schadet und ihm klar gemacht, dass ein Haftunterbruch nicht infrage käme. Herr Rappaz ging nicht darauf ein. Von daher hat sich an der Situation nichts geändert.

Wie ging es Herrn Rappaz?
Dazu äussere ich mich nicht aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von Herrn Rappaz.

Wie soll es jetzt weitergehen?
Das ist für alle Beteiligten eine sehr schwierige Situation. Am einfachsten wäre es , wenn Herr Rappaz seinen Hungerstreik einfach beenden würde. Das würde die Situation für alle schlagartig verbessern. Doch danach sieht es nicht aus. Darum prüfen wir andere Wege. Zum Beispiel, dass wir lebenserhaltende Sofortmassnahmen einleiten, wenn sein Zustand kritisch wird.

Rappaz hat sich aber deutlich dagegen ausgesprochen, zwangsernährt zu werden.
Hierzu hat er widersprüchliche Angaben gemacht. Einerseits hat er seine Direktive, ihn nicht am Leben zu erhalten, mehrfach bestätigt. Andererseits hat er aber auch geäussert, er würde gerne am Leben bleiben. Der Sterbewunsch ist also nicht eindeutig. Auch wenn wir dem Patientenrecht, das stark verankert ist, Folge leisten wollen, kann man Herrn Rappaz’ Äusserungen anzweifeln.

Es könnte die seltsame Situation entstehen, dass Rappaz im Nachhinein Klage erhebt, weil lebenserhaltene Massnahmen eingeleitet wurden.
Das ist alles möglich. Die ganze Angelegenheit ist kompliziert und beschäftigt sowohl Juristen, als auch Mediziner. Wir müssen nun schauen, wie sich das weiterentwickelt. Klar ist: Herr Rappaz ist derjenige, der den Prozess am meisten beeinflussen kann.

Glauben Sie, dass Rappaz blufft – oder würde er tatsächlich für seine Sache sterben?
Ich weiss nicht, was ihn antreibt, was sein Motor ist und warum er gewillt ist, sein Leben so leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

Sie kennen ihn doch ein wenig?
Ich kenne ihn vor allem aus den Medien. Und jetzt, da er im Vollzug ist, von meinem Besuch. Anders kenne ich ihn nicht. Persönliches kann ich darum nicht beurteilen.

Rappaz steht doch aber schon seit Jahren im Konflikt mit der Walliser Justiz.
Ich habe die ganze Geschichte nicht im Kopf und bin ihr auch noch nie genauer nachgegangen.

Es ist mittlerweile schon das dritte Mal, dass Rappaz in Hungerstreik geht. Es scheint für ihn zu funktionieren.
Das sehe ich nicht so. Wie mir bekannt ist, ging Herr Rappaz bei seiner Haftstrafe 2002 zwar auch in Hungerstreik und ihm wurde Haftunterbruch gewährt. Trotzdem hat er aber seine Haft danach angetreten und vollständig abgesessen.

Diesmal scheint er mehr zu bezwecken. Vielleicht dass er die Haftstrafe gar nicht antreten muss?
Er hat unterschiedliche Signale gegeben, sie richten sich alle gegen seine Verurteilung. Er will seine Haft nicht antreten, sondern stattdessen daheim auf dem Bauernhof mit einer elektronischer Fussfessel leben.

Nicht sehr realistisch, oder?
Es gibt Pilotprojekte zum Thema Monitoring in diversen Kantonen. Aber auch wenn dies eine Möglichkeit wäre, dann erst nachdem ein gewisser Teil der Haftstrafe bereits verbüsst ist, also sicher nicht von von Anfang an.

Er wird um die Haftstrafe nicht herumkommen.
Das ist richtig.

Hat er überhaupt noch Alternativen?
Er hat alle möglichen Mittel der Schweizer Rechtsprechung. Seine Revision gegen die Verurteilung wurde bereits abgelehnt. Nun hat er ein Begnadigungsgesuch eingereicht, über das der Grosse Rat entscheiden muss. Auch einen Rekurs gegen den Entscheid, ihm keinen Haftunterbruch zu gewähren, hat er jetzt eingereicht.

Wird man Rappaz sterben lassen?
Er kann sich jederzeit dazu entscheiden, aufzuhören und wieder etwas zu essen. Dann sieht die Situation ganz anders aus.

Sie werden nicht mehr nachgeben und einen Haftunterbruch gewähren?
Nein. Haftunterbruch kommt einer Nötigung unserer Institutionen, des Strafvollzugs, unseres Rechtsstaats gleich. Wir prüfen die Möglichkeit, Sofortmassnahmen zu ergreifen, wenn es ihm noch schlechter gehen sollte. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 06.07.2010, 15:30 Uhr

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33 Kommentare

Martin Joos

10.07.2010, 18:05 Uhr
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Ich möchte nicht in den Schuhen von Frau Waeber-Kalbermatten stecken, wenn sie bis zuletzt unbeugsame Härte zeigt und sich nicht bewahrheiten sollte, was ihrem politischen Ansehen dienen soll: «Der Sterbewunsch ist nicht eindeutig». Ob mit oder ohne Zwangsmassnahmen... Antworten


rené brügger

07.07.2010, 13:58 Uhr
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es ist bezeichnend für unseren rechtsstaat, dass man einen hanfbauern, der weder menschen gefährdet noch schädigt, unter umständen sterben lässt - während gewalttäter unbehelligt bleiben. banker die tausende ins elend stürzen und den staat untergraben werden unterstützt. eine schande für unseren rechts - staat! Antworten


Reto La Roche

07.07.2010, 12:36 Uhr
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Alleine schon sich über diesen Gesetzesbrecher weiter aufzuhalten finde ich mehr als penibel! Was der treibt ist die "Publicitishow"...und zwar in Reinkultur! Antworten


Manfred Hotz

07.07.2010, 12:19 Uhr
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Herr Rappaz wusste, dass seine "Handlungen" strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Er wurde entsprechend verurteilt und basta! Charakter kann er beweisen, indem er seine Verantwortung trägt. Idealismus für "seine" Sache kann er bezeugen indem er dafür kämpft und nicht wie ein Kleinkind "stämpfelet" und bloss seinen Vorteil sucht. Antworten


Peter Waldner

07.07.2010, 12:13 Uhr
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Ein Skandal ist, dass dieser Bauer überhaupt verurteilt worden ist. Die Gesetze, die das fordern, sind lächerlich. Ein weiterer, dass sich weder Politiker noch die Exekutive von dem unterstützungswürdigen Protest dagegen nicht etwa zum Nachdenken über Sinn oder Unsinn des lächerlichen Gesetzes bewegen lassen, sondern ihr Machtspielchen bis zum Totschlag durchziehen. Antworten


Bernhard Stechlich

07.07.2010, 11:53 Uhr
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M. E. sollte man nicht über die Leute sprechen welche die Gesetze ausüben, da diese genau genommen gar keine Wahl haben, sondern über die, welche für solche Gesetze verantwortlich sind. Interessant finde ich, dass die meisten THC-Gegner aus Kreisen kommen wo man sonst gegen jedes gesetz ist, gerne trinkt und raucht und sich sogar "liberal" nennt! Antworten


Ben Müller

07.07.2010, 11:07 Uhr
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An alle die finden der Staat sollte sich nicht erpressen lassen: damit sagt ihr ok, lasst den Mann halt sterben. Das finde ich schon mal eine ziemlich harte Haltung, immerhin geht es um ein Menschenleben! Wenn man sich dann noch überlegt weshalb Rappaz verurteilt wurde, dann wird das ganze noch viel grotesker! So etwas darf doch schlicht und einfach nicht wahr sein! Antworten


andreas müller

07.07.2010, 10:16 Uhr
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Jährlich sterben in der Schweiz ca.5000 Menschen an Alkohol und ca. 8000 an Nikotin.Der Staat kassiert Steuergelder von diesen Suchtmittel.Cannabistote gibt es bis jetzt noch keinen.Gegen diese staatliche Willkür kämpft Herr Rappaz .Wo unrecht zu recht wird wird wiederstand zur pflicht. Antworten


otto ris

07.07.2010, 08:01 Uhr
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Selten habe ich so viel Arroganz in einem Interview erlebt - sie geht ihn zwar besuchen, aber dass sie sich mit seiner Geschicjte auseinandersetzen würde - das kommt natürlich nicht in Frage... Typische Politikerin, die ausser Wahlresultaten nichts im Kopf hat... Antworten


Sebastian Leugger

07.07.2010, 00:42 Uhr
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Waeber-Kalbermatten spricht von "Nötigung unsereres Rechtsstaates". Kann Rappaz mit seinem Hungerstreik einen Staat nötigen? Schön wärs! Tatsächlich sind es wir, die freien SchweizerInnen, die Rappaz nötigen, indem wir uns diesen Staat ausdenken und gutheissen, der einen Menschen verhungern lässt, nur weil er vernünftigerweise Kiffen etwa gleich schlimm findet wie Saufen. Hören wir doch auf! Antworten


Heiner Wehmann

06.07.2010, 22:51 Uhr
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Das eigentliche Problem hier ist das System, welches an Leuten wie dieser Frau Waeber-Kalbermatten erkrankt ist. Politiker die halbgegarte Gesetze machen. Ein Rechtssystem das keiner Ethikprüfung standhält. Eine Drogenpolitik die in erster Linie dafür sorgt dass die Guerrillas in Südamerika gut bezahlt werden. Leute wie Rappaz spüren die Ungerechtigkeit und kämpfen dagegen an. Antworten


margrit emgelhardt

06.07.2010, 21:20 Uhr
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ich schliesse mich Herrn Mühlemann voll und ganz an. Bernard Rappaz ist wirklich nicht gemeingefährlich. Persönlich kenne ich ihn von früher durch die Landwirtschaft - und zwar als sensiblen Familienvater und Idealisten. Das mit der Fussfessel auf seinem Hof wäre sicher nicht die schlechteste Lösung. Man kann ihn doch nicht einfach sterben lassen! Antworten


Soraya Moana

06.07.2010, 21:12 Uhr
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Kann die Wallisser Regierung wirklich riskieren, die schwere Schuld eines unnötig verlorenen Menschenlebens auf sich zu nehmen? Zur Not müsste Herr Rappaz zwangsernährt werden - auch gegen seinen Willen. Das Leben darf nicht für einen bizarren Behördenstreit geopfert werden. Die Behörden würden sich eine riesige Schuld aufladen. Antworten


Manfred Schnyder

06.07.2010, 19:56 Uhr
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-Strafe absitzen -offener Vollzug Mit Sicherheit nicht sterben lassen ist schlecht für Image. Wir sind im 21 Jahrhundert und in der Schweiz. - Etwas Einsicht und viel Mut auf beiden Seiten schließlich sind wir ein Volk. Viele Liebe Grüsse ins Wallis Antworten


arnold hauser

06.07.2010, 18:58 Uhr
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Tolle Politiker, tolle Juristen. Hoffentlich kann Frau Kalbermatten mit dieser Verantwortung leben. Ein weiteres, sichtbares Zeichen, dass der Buchstabe des Gesetzes höher gewichtet wird, als der Sinn des Gesetzes. Aber da wir zum grössten Teil ja von juristen regiert werden, verdienen wir es wohl nicht besser. Guten Abend Schweiz! Antworten


Josef Vogel

06.07.2010, 18:50 Uhr
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Diese widersinnige Hanfkriminalisierung endlich aufzugeben, bevor ein Hanfbauer sich zu Tode hungert, müsste eigentlich auch eine mutige Walliser Justizdirektorin fordern. Antworten


Ronald Meier

06.07.2010, 18:13 Uhr
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Was ist dies für ein Staat der sich liberal schimpft, aber gleichzeitig seine erwachsenen Bürger dafür bestraft dass sie sich die Freiheiten nehmen selber zu bestimmen welche Droge sie konsumieren wollen. Staatlich bestimmte Drogen wie Alkohol Ja, selbst gewählte (z.B. Haschisch) Nein. Wie lange wird es noch dauern bis der Staat den Mehrwert einer kompletten Legalisierung von Drogen erkennt? Antworten


alfred bleuler

06.07.2010, 18:10 Uhr
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was ist den schlimmer, die weltwirtschaft an den rand eines ruins zu treiben, die gewinne rechtzeitig zu privatisieren --- und danach die verluste dem steuerzahler, der umwelt und den folgenden generationen auf zu bürden <> --- oder genussdrogen anzubauen. --- die bierbrauer, weinbauern, schnapsbrenner und tabakanbauer werden auch nicht bestraft Antworten


Gerhard Keller

06.07.2010, 18:10 Uhr
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Sie weiss nicht, was ihn antreibt, was sein Motor ist und warum er gewillt ist, sein Leben so leichtfertig aufs Spiel zu setzen? Erschreckend, diese Naivität. Der Kampf gegen eine verlogene, doppelbödige, stigmatisierende und höchst überkommene Drogenpolitik treibt diesen Mann an und die tiefe innere Überzeugung im Recht zu sein. Antworten


Tom Kranich

06.07.2010, 17:54 Uhr
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Wenn Herr Rappaz Selbstmord begehen möchte, darf er dies tun. Der Staat sollte sich jedoch nie durch einen Hungerstreik erpressen lassen. Wieso mit Herrn Rappaz so viele Leute erbarmen haben, ist mir unverständlich. Es gibt viele Leute im Strafvollzug, welche ihre Taten bereuen und nicht noch stolz darauf sind. Da gäbe es noch einige, die eine vorzeitige Entlassung viel eher verdient hätten! Antworten


Bruno Hochuli

06.07.2010, 17:50 Uhr
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Wenn einer unbedingt Sterben will, so soll man ihn Sterben lassen. Für Erpressungen habe ich kein Verständnis. Antworten


René Müller

06.07.2010, 17:44 Uhr
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Ich möchte nicht in der Haut der Ärzte und Politiker stecken die alles zu Verantworten haben. Sie können tun was sie wollen sie werden angeprangert. Wenn Herr Rappaz sterben will ist das seine Entscheidung und sein Wille. Es kann nicht angehen dass in Zukunft einfach ein Verurteilter in Hungerstreik tritt, und dann seine Forderungen stellt. Das wäre eine "Verarschung" des Rechtssystems. Antworten


Hans Graf

06.07.2010, 17:38 Uhr
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Frau Waeber argumentiert konsequent und logisch und ich gratiliere ihr zu ihrer Haltung, die bestimmt von 90 Prozent der Bevölkerung unterstützt wird. Am stärksten wird sie wohl von ihrer eigenen Partei, der SP, bedrängt - um so grösser ist meine Bewunderung für eine Politikerin, die an das Recht glaubt und es auch druchsetzt! Antworten


Martin Steldinger

06.07.2010, 17:25 Uhr
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So geht die Schweiz mit Gefangenen um? Na Wunderbar! Wenn sich die Justizdirektorin schon nicht mit ihm Beschäftigt, was bleibt dann noch in einem solchen Fall? Antworten


Pasqual Weibel

06.07.2010, 17:15 Uhr
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Da hat jemand Angst, sich klar zu äussern. Natürlich WILL Rappaz nicht sterben, aber er ist bereit dazu. Das ist ein gewaltiger Unterschied und kein Widerspruch, aber dazu sitzt die Dame wohl zu hoch, um das zu verstehen. Für sie gilt nur Ansehen und die nächste Wahl. Antworten


Christoph Geiser

06.07.2010, 16:55 Uhr
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Also, für das die Frau quasi als Entscheidungsträger für das Leben von Rappaz geworden ist, müsste sie sich schon rein deshalb in seine Geschichte vertiefen. Antworten


christoph scheidegger

06.07.2010, 16:11 Uhr
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wer weiss denn genau,, was alles die frau direktorin waeber-kalbermatten so antreibt..., aber den guten vorschlag mit den fussfesseln finde auch ich völlig in ordnung und praktikabel für alle. - alle beteiligten wären zufrieden, es gäbe quasi eine "win-win-win"-situation und alle würden gewissermassen an ansehen, menschlichkeit und herzlichkeit gewinnen. (darf man "free papa rappaz" sagen....???). Antworten


Pascal Rossi

06.07.2010, 16:10 Uhr
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@Guido, genau gleiche Meinung. Antworten


Reto Senn

06.07.2010, 16:07 Uhr
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@ Guido Mühlemann Rappaz würde rechtskräftig verurteilt. Damit hat er seine Strafe auch abzusitzen. Was Sie vorschlagen heisst schlicht: wer möglichst querulatorisch und uneinsichtig der Justiz auf der Nase herumtanzt, soll Vorteile erhalten. Dass hat mit "gschiider" nichts zu tun, sondern mit einer ungleichen Justiz. Rappaz ist ein Drogenproduzent und verdinet seine Strafe! Antworten


Sandra Bühler

06.07.2010, 16:07 Uhr
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Ich finde, die Justiz sollte sich nicht erpressen lassen, schon gar nicht von einem Querulanten. Sonst fangen alle damit an, wenn sie sehen dass Erpressung funktioniert. Antworten


peter meier

06.07.2010, 16:05 Uhr
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@ Herr Guido Mühlemann, nein, eben nicht. Das was Rappaz macht ist Erpressung im wahrsten Sinne des Wortes. Erpresser soll man nicht noch schützen, vielleicht denken Sie mal daran, wenn das bei den Strafgefangenen Schule machen würde.Mit Fussfesseln zu Hause an der Sonne liegen, das würde dem so passen... Antworten


Thomas Hauser

06.07.2010, 16:05 Uhr
Melden

Es ist eine Schande für die Politik wie für die Justiz und eine Tragödie sondergleichen, dass in der angeblich aufgeklärten, westlichen Zivilisation auch im 21. Jahrhundert Menschen für den Anbau und/oder Konsum von Naturprodukten nicht nur hinter Gitter gesperrt werden, sondern man diese auch noch sterben lässt. Rappaz hat meine vollste Unterstützung, er ist ein Märtyrer der Moderne! Antworten


Guido Mühlemann

06.07.2010, 15:41 Uhr
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Ein bekannter Spruch lautet wie folgt: "Dä Gschiider giit naa, dä Esel bliibt staa." Deshalb fände ich es persönlich in Ordnung, wenn man Bernard Rappaz mit einer Fussfessel auf seinem Bauernhof leben lassen würde. Gemeingefährlich ist er ja erwiesenermassen nicht. Antworten



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